Ein nicht besetzter Arbeitsplatz.

Anspruch auf Sonderurlaub

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Son­der­ur­laub: Gründe für eine bezahlte Frei­stel­lung

Dein Hochzeitsdatum steht an oder die Geburt eures Kindes? Es gibt Tage im Leben, an denen du ganz sicher nicht zur Arbeit gehen möchtest. Wenn du freihaben willst, kannst du bei deinem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen. Und der freie Tag, den du dafür in Anspruch nimmst, wird nicht von deinem Jahresurlaub abgezogen. Dabei wird im Arbeitsrecht zwischen bezahltem und unbezahltem Sonderurlaub unterschieden. Heirat, Todesfall, Geburt oder ein erkranktes Kind: Hier erfährst du, wie es mit deinem rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub aussieht.

  • Ob und wie viel Sonderurlaub du dir nehmen kannst, hängt vom Einzelfall ab.
  • Heirat, Geburt, Pflege eines Angehörigen: Es gibt unterschiedliche Gründe für die Freistellung.
  • Was du tun kannst, wenn dein bezahlter Sonderurlaub nicht genehmigt wird.

Bezahlter Sonderurlaub: Das sagt das Gesetz

Wenn es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zur Arbeit zu kommen, hat er ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub. Es besteht in diesem Fall folglich ein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Das regelt der Paragraf 16 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ist eine Freistellung für besondere Ereignisse bei dir möglich? Schau in deinen Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber hat das Recht, Sonderurlaub auszuschließen oder einzuschränken. Wenn er dir zusteht, ist er unabhängig von den regulären Werktagen, die du dir als Arbeitnehmer im Jahr Urlaub nehmen kannst. Dieser dient der Erholung.

Grundsätzlich ist im BGB nicht genau definiert, in welchem Fall wie lange Sonderurlaub gewährt werden muss. Abhängig ist das oft von der Beschäftigungsdauer. Ein Arbeitnehmer mit einer befristeten Urlaubsvertretung für ein halbes Jahr wird in der Regel weniger erhalten als ein Mitarbeiter, der seit 30 Jahren auf der Gehaltsliste steht. Als Orientierung dienen dem Arbeitgeber meist die Anlässe, die im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvÖD) stehen.

Sonderurlaub bei Hochzeit

Die eigene Hochzeit ist ein Tag, an dem dir ein Arbeitstag bezahlter Sonderurlaub sicher sehr recht ist. Im § 616 BGB ist die Hochzeit allerdings nicht als Freistellungsgrund definiert, doch die meisten Arbeitgeber werden sicher nicht darauf bestehen, dass du zur Arbeit erscheinen musst. Wenn du für den Tag freigestellt wirst – und das ist nach gängiger Rechtsprechung so – beschränkt er sich selbstverständlich allein auf die heiratenden Personen. Alle anderen an der Hochzeit teilnehmenden Personen besitzen keinen Anspruch. Nur für die Trauung der Eltern oder der Kinder steht dir ein freier Tag zu.

Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes

Regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag den Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes nicht, hat der Vater bei der Geburt eines ehelichen Kindes grundsätzlich Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Möglicherweise wird der Anspruch im Fall der Geburt eines nicht ehelichen Kindes verneint. Allerdings haben Gerichte auch schon anders entschieden und die Anwesenheit bei der Geburt eines nicht ehelichen Kindes als „anderen wichtigen Grund“ anerkannt (zum Beispiel im Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 26.02.2014, Az. VG 7 K 158.12).

Sonderurlaub bei Todesfall

Der Tod eines Verwandten ist ein weiterer Grund, Sonderurlaub zu beantragen. Wie lange er gewährt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielen der Verwandtschaftsgrad, die Länge der Betriebszugehörigkeit und nicht zuletzt die Kulanz des Arbeitgebers. In der Regel stehen dir zwei freie Tage zu: einer für den Todestag und ein weiterer für die Beerdigung. Sterben Schwiegereltern oder Großeltern, besteht allerdings kein Anspruch. Selbstverständlich kannst du mit deinem Chef über eine unbezahlte Freistellung sprechen. Meistens gelten folgende Richtwerte: Stirbt der Ehepartner oder Lebensgefährte, stehen dir drei Tage zu. Beim Tod naher Angehöriger wie Eltern, Kindern, Geschwistern, Stief- und Pflegekindern sind es ein bis zwei Tage. Maßgeblich dabei ist, ob der Verstorbene mit dir in einem Haushalt gelebt hat.

Schon heute für den Ernstfall vorsorgen: Hier erfährst du, wie eine Sterbegeldversicherung die Angehörigen entlastet und den Abschied erleichtert.

Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes

Hohes Fieber und Mittelohrentzündung: Kinder werden schnell von einer Stunde auf die andere krank. Unter Umständen hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn dein Kind erkrankt. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eine Pflege erforderlich macht, diese nicht durch andere Personen sichergestellt werden kann und folglich ein Elternteil zu Hause bleiben muss. Eine weitere Bedingung: Das Kind lebt in deinem Haushalt und hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet. Es muss eine ärztliche Bescheinigung über die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes vorgelegt werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, räumt § 616 BGB Arbeitnehmern bis zu fünf Arbeitstage bezahlten Sonderurlaub ein. Auch hier gilt: Der Anspruch bei Erkrankung eines Kindes kann im Arbeitsvertrag beziehungsweise Tarifvertrag ausgeschlossen oder begrenzt werden. Hast du Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub und dein Kind ist länger krank, musst du dich mit der Krankenkasse deines Kindes in Verbindung setzen. Ab dem sechsten Tag Abwesenheit im Büro bekommst du kein Gehalt mehr, aber die Krankenkasse übernimmt 67 Prozent deines Nettogehalts. Die gesetzliche Regelung sieht aktuell vor: Jeder Elternteil kann bei Krankheit des Kindes 30 Tage für die Betreuung zu Hause bleiben. Bei Alleinerziehenden sind es 65 Tage. Bei mehreren Kindern gilt eine andere Regelung.

Weitere Gründe für Sonderurlaub

Du arbeitest in einem Betrieb mit Niederlassungen in mehreren Städten und musst umziehen, da du versetzt wirst? Dafür brauchst du Zeit. Im Einzelfall kann ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für einen Umzug bestehen, aber wenn der Umzug aus beruflichen Gründen nötig ist, hast du gute Chancen auf Freistellung. Weitere Tipps für einen möglichst stressfreien Wohnungswechsel findest du übrigens hier.

Anspruch auf Sonderurlaub besteht außerdem, wenn ein Arbeitnehmer als Zeuge oder Partei vor Gericht geladen ist. Dabei handelt es sich um staatsbürgerliche Pflichten. Er kann sich auch auf eine erforderliche Anreise beziehen. Sonstige Behördengänge sind nur dann Anlass für Sonderurlaub, wenn die Behörde zu einer Anhörung geladen hat. Dabei solltest du auf die sogenannte „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ achten. Das bedeutet: Wenn du zum Beispiel zu einem weit entfernt liegenden Gericht fahren musst und du deine Angelegenheiten gut an einem Tag erledigen kannst, solltest du keine Übernachtung einplanen. Wer eine Behörde aufsucht, um zum Beispiel einen neuen Ausweis zu beantragen, erhält dafür keinen freien Tag.

Das Thema Sonderurlaub greift auch, wenn eine schwere Erkrankung eines Familienmitglieds vorliegt, das Pflege benötigt oder gar zum Pflegefall wird. Dafür steht dir ein Tag Sonderlaub zu. Musst du sogar einen Platz in einem Pflegeheim organisieren oder ist eine kurzzeitige Pflege für mehrere Tage nötig, kannst du bis zu zehn Tage unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Dein Arbeitgeber kann dafür ein Attest verlangen.

Für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sieht § 629 BGB einen Anspruch auf Sonderurlaub vor. Voraussetzung ist, dass das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Dann darf der Arbeitnehmer Zeit darauf verwenden, sich um eine neue Anstellung zu bemühen, da Bewerbungsgespräche anstehen oder Termine bei der Agentur für Arbeit wahrgenommen werden müssen. Achtung: Bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen gilt diese Regelung nicht.

Auch zum 25- und 40-jährigen Arbeitsjubiläum steht dir ein Tag Sonderurlaub zu.

Gesetzlich geregelt ist der Einsatz von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW). Im Katastrophenfall wie bei Waldbränden oder Überschwemmungen erhalten sie eine Freistellung von der Arbeit. Bei dieser Arbeitsbefreiung springen Bund und Länder finanziell ein und erstatten dem Arbeitgeber die Fehltage.

Ein Arztbesuch begründet dagegen in der Regel keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Ausnahmen sind möglich, wenn der Termin durch den Arbeitnehmer nicht beeinflusst werden kann und zwingend während der Arbeitszeit stattfinden muss. Das umfasst die Dauer der Behandlung sowie die Hin- und Rückfahrt zum Arzt.

Was tun, wenn der Sonderurlaub nicht gewährt wird?

Du beantragst eine bezahlte Freistellung, aber dein Arbeitgeber stellt sich quer? Oft sind die Gründe für gesetzlichen Sonderurlaub in deinem Arbeitsvertrag geklärt, aber manchmal gibt es trotzdem Streit. Dann solltest du Hilfe bei einem Rechtsexperten oder bei einem Anwalt suchen. Weiterhin kannst du regulären Urlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen, den du dir aber von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen musst.

Fazit

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Urlaub und Sonderurlaub. Die Gewährung von freien Tagen ist einerseits von deinem Arbeitsvertrag abhängig, andererseits aber auch von der Kulanz deines Chefs. Die meisten Arbeitsverträge lehnen sich an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst an und gewähren dir bestimmte Tage Sonderurlaub, wenn es dir nicht möglich oder zumutbar ist, zur Arbeit zu erscheinen. Dein regulärer Urlaub bleibt unangetastet. Eine bezahlte Freistellung wird also zusätzlich zum Urlaubsanspruch gewährt. Letzterer bleibt Erholungsurlaub und dient deiner Regeneration von der Arbeit.

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