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Lohnfortzahlung bei Erkrankung und an Feiertagen

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Lesezeit: 7-8 Minuten

Wenn du als Arbeitnehmer wegen einer Krankheit nicht arbeiten kannst, bekommst du normalerweise weiterhin dein Gehalt. Das gilt aber nur dann, wenn deine aktuelle Krankheit der Grund ist, warum du nicht zur Arbeit gehen kannst. Hier erfährst du, wann du Anspruch auf eine Lohnfortzahlung hast und unter welchen Bedingungen du ihn verlieren kannst. Außerdem informieren wir dich, was du bei einem Unfall beachten solltest.

Die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer ist wichtig, wenn man krank ist. Hier die wichtigsten Informationen:

  • Wenn man krank ist, zahlt der Arbeitnehmer die ersten 6 Wochen weiter den Lohn.
  • Dauert die Erkrankung länger als 6 Wochen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
  • Normalerweise ergibt sich die Lohnfortzahlung aus dem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate.
  • In bestimmten Situationen geht der Anspruch verloren, zum Beispiel bei freiwilligem Wehrdienst oder wenn grobes Fehlverhalten zur Arbeitsunfähigkeit führt.
  • Eine private Krankenversicherung, die auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers zugeschnitten ist, bietet einen optimalen Schutz.

Was ist Lohn­fort­zah­lung?

Manchmal bekommen Arbeitnehmer auch dann weiterhin Lohn oder Gehalt, wenn sie nicht arbeiten können. Zum Beispiel, wenn der Arzt dich krankschreibt oder du Urlaub hast. Die Regelungen stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Arbeitnehmer bekommen ihr Gehalt auch ohne zu arbeiten, wenn sie krank sind, Urlaub haben oder an gesetzlichen Feiertagen oder in bestimmten Ausnahmefällen. Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergänzen diese Gesetze.

Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit besteht, wenn du als Arbeitnehmer deine Arbeit objektiv nicht mehr verrichten kannst. So lautet die Definition. Wenn ein Mitarbeiter während der Arbeit krank wird und nicht mehr arbeiten kann, gilt er auch als arbeitsunfähig. Der Grund für die Arbeitsunfähigkeit spielt dabei keine Rolle.

Lohn­fort­zah­lung Berech­nung: Wie hoch fällt die Zuwen­dung aus?

Arbeitnehmer haben laut § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf ihr Gehalt. Dieser ergibt sich aus dem Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate. Dabei werden jedoch keine Überstunden und Fahrtkostenzuschüsse berücksichtigt. Aber wenn man Sonn- und Feiertagszuschläge bekommt, werden diese zum Durchschnittslohn gezählt. Wenn du auf Stundenlohnbasis arbeitest, bekommst du eine Lohnfortzahlung für die Stunden, die du normalerweise arbeitest.

Lohn­fort­zah­lung – wie lange erhalte ich im Krank­heits­fall Ent­gelt?

Wenn du krank wirst oder medizinische Hilfe brauchst, zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt für sechs Wochen weiter. Wenn du länger krank bist, gibt es Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das Krankengeld ist höchstens 90 % von deinem Nettogehalt und dauert bis zu 72 Wochen. Mit der privaten Krankenversicherung von Generali bist du auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit abgesichert.

Wenn du öfters hintereinander krank wirst und es um dasselbe Problem geht, bekommst du länger Geld von deinem Arbeitgeber. Handelt es sich um verschiedene Krankheiten, erhalten Arbeitnehmer jeweils eine Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen. Wenn du aber immer wieder wegen derselben Krankheit krank wirst, zählt die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, auch für deinen Lohnfortzahlungsanspruch.

Ausnahme: Es liegen dazwischen mehr als sechs Monate. Dann entsteht ein neuer Anspruch.

Lohn­fort­zah­lung bei Krank­heit – wer hat einen Anspruch?

Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden haben das Recht auf Lohnfortzahlung gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Wenn es aber bessere Regelungen gibt, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese in Arbeitsverträgen oder in Tarif- und Einzelarbeitsverträgen vereinbaren. Schlechte Regelungen für den Arbeitnehmer sind nicht zulässig. Auch Arbeitnehmer, die nur wenig verdienen, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Es gibt besondere Regelungen für Beamte oder Mitarbeiter, die in ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen wie Beamte arbeiten. Beamte sollten eine zusätzliche Absicherung für den Gesundheitsschutz in Betracht ziehen. Eine private Krankenversicherung kann dabei eine unkomplizierte Option sein.

Unsere Emp­feh­lung

Eine private Krankenversicherung bietet eine sehr gute Rundum-Vorsorge. Beamte, Selbständige und Freiberufler sowie Personen ohne Einkommen brauchen eine zuverlässige private Krankenversicherung. Aber auch Arbeitnehmer mit höheren Einkommen können eine abschließen. Ebenso Studenten oder Auszubildende, die sich von der gesetzlichen Krankenkassenversicherungspflicht befreien lassen.

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Anspruch ent­steht erst nach War­te­zeit

Wenn du gerade angefangen hast zu arbeiten, bekommst du in den ersten vier Wochen keine Lohnfortzahlung. Nach diesen vier Wochen hast du Anspruch auf Lohn, also ab dem 29. Tag deiner Beschäftigung. Danach steht dir eine Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen zu.

Solltest du während den ersten vier Wochen krank werden, bekommst du von der Krankenkasse ein Krankengeld.

Wann bekomme ich keine Lohn­fort­zah­lung?

Es gibt einige Situationen, in denen der Arbeitnehmer kein Recht auf Entgeltfortzahlung hat:

Entgeltfortzahlung, Feiertag, Kurzarbeit – habe ich einen Anspruch?

Keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Mitarbeiter, wenn sie wegen Kurzarbeit am Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit ohnehin nicht arbeiten mussten. Wenn ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit arbeiten muss, bekommt er nur einen Teil seines Lohns. An Feiertagen muss der Arbeitgeber den vollen Lohn zahlen, den der Mitarbeiter auch bekommen hätte, wenn er an diesem Tag gearbeitet hätte.

Freiwillige Wehrdienst

Der Freiwillige Wehrdienst unterbricht das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass du in dieser Zeit kein Gehalt von deinem Arbeitgeber erhältst. Hält deine Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Wehrdienstes an, bekommst du sechs Wochen lang dein Gehalt weitergezahlt. Die Krankheitstage während der Wehrdienstzeit zählen nicht in die Berechnung hinein.

Elternzeit

Mütter und Väter in Elternzeit haben nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie währenddessen eine Teilzeitbeschäftigung machen. Wenn du aber komplett während der Elternzeit nicht arbeitest, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Altersteilzeit

Arbeitnehmer sind während der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht mehr zur Arbeit verpflichtet. Das bedeutet, dass du kein Geld bekommst, wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Stattdessen bekommst du eine Auszahlung des vereinbarten Altersteilzeitlohns.

Alkohol/Drogen

Konsumierst du Drogen oder Alkohol und hast in der Folge einen Unfall verursacht, reagierst du leichtfertig. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Fehlverhalten

Wenn du selbst schuld bist an deiner Arbeitsunfähigkeit oder sie durch dein Verhalten verlängerst, wird dir dein Arbeitgeber auch kein Gehalt mehr zahlen. Ein Beispiel dafür ist, wenn Arbeitnehmer ärztliche Medikamente und Empfehlungen missachten.

Nebenjob

Selbst wenn Arbeitnehmer zu viel arbeiten, verfällt ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zum Beispiel durch die Ausübung eines oder mehrerer Nebenjobs. Die Arbeitsunfähigkeit ist in diesem Fall leichtsinnig und man ist selbstverantwortlich.

Lohnfortzahlung Arbeitsunfall und private Unfälle – bei Fahrlässigkeit besteht kein Anspruch

Hat sich ein Autounfall ereignet, dessen Ursache besonders leichtsinniges Verhalten oder Alkohol am Steuer war, können Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.

Verletzt du, als Arbeitnehmer absichtlich gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hast, zum Beispiel, indem du keine Schutzkleidung getragen hast, hast du auch kein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wel­che wei­te­ren Lohn­fort­zah­lungs­an­sprü­che gibt es?

Es gibt zahlreiche Fälle, in denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.

Lohnfortzahlung bei Urlaub

Auch wenn du im Urlaub bist, hast du weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Falls du im Urlaub krank wirst, brauchst du bereits am ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest mit voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Informiere deinen Arbeitgeber sofort über die Erkrankung und reiche den Krankenschein ein. Nur dann bleibt dein Anspruch auf Urlaub bestehen und du kannst ihn zu einem anderen Zeitpunkt beantragen.

Wenn sich Arbeitnehmer nicht an diese Regeln halten, dürfen Arbeitgeber ihnen das Gehalt und den Urlaubsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit verweigern.

Lohnfortzahlung während Schwangerschaft und Mutterschutz

Schwangere Frauen mit festem Arbeitsverhältnis haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das gilt zumindest dann, wenn sie sich selbst bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das Geld wird sowohl von Krankenkassen und Arbeitgebern während des Mutterschutzes gezahlt. Werdende Mütter sind dazu verpflichtet, eine Bescheinigung des Arztes mit dem Entbindungstermin bei Arbeitgeber und Krankenkasse einzureichen. Anschließend erhalten sie ihr Geld.

Lohnfortzahlung Kind krank

Wenn Kinder krank werden und ein Elternteil deswegen zu Hause bleiben muss, dann bezahlt normalerweise der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber nicht für das Gehalt des Arbeitnehmers zahlen muss, wenn das Kind krank ist. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dem Elternteil ein Krankengeld, das dem Kind hilft.

Lohnfortzahlung bei persönlicher Arbeitsverhinderung

Neben Urlaub und Krankheit gibt es auch persönliche Gründe, warum man vorübergehend nicht arbeiten kann. Kannst du als Arbeitnehmer aus unverschuldeten Gründen für kurze Zeit nicht arbeiten? Dann hast du laut § 616 BGB Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Zum Beispiel wenn dein Kind geboren wird, deine Eltern Goldene Hochzeit feiern oder wenn du als Zeuge vor Gericht aussagen musst.

Lohnfortzahlung an Feiertagen

Auch wenn du an Feiertagen arbeiten musst, hast du trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Bezahlung hängt davon ab, wie viel du normalerweise an einem Feiertag verdienen würdest. Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, bekommst du trotzdem deinen Lohn, als ob du gearbeitet hättest.

Entgeltfortzahlung für Minijobber

Für Minijobber gelten die gleichen Regeln wie für Menschen, die in Vollzeit arbeiten. Bei Krankheit bekommst du frühestens nach vier Wochen Arbeit den normalen Lohn. Wenn du maximal sechs Wochen lang krank bist, bekommst du immer noch Geld von deinem Arbeitgeber.

Entgeltfortzahlung bei Streik

Bei Streik gelten besondere Regelungen bezüglich der Lohnfortzahlung. Wer streikt, arbeitet nicht – er hat zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn du an einem Streik teilnehmen willst, bekommst du für diese Zeit kein Geld. Wenn du aber an dem Tag nicht arbeiten kannst, kann dein Arbeitgeber dir auch das Gehalt verweigern.

Da das im Nachhinein schwierig festzustellen ist, gilt:

  • Ist der Mitarbeiter während eines Streiks krank, bekommt er weiterhin sein Gehalt. Grund: Man kann nicht sagen, dass er am Streik teilgenommen hat.
  • Streikt ein Mitarbeiter erst, wird dann krank und nimmt den Streik nach Besserung wieder auf, entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Grund: Die durchgehende Teilnahme am Streik ohne Erkrankung gilt als sicher.

Fazit

Bisher haben viele Arbeiter die Lohnfortzahlung in Betracht gezogen, was selbstverständlich ist. Tatsächlich müssen Arbeitnehmer jedoch einige Voraussetzungen erfüllen für die Lohnfortzahlung. Wer sich leichtsinnig verhält, kann den Anspruch verlieren. Manchmal dauert eine Erkrankung länger als sechs Wochen und normalerweise zahlt dann die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld. Aber nicht alle Personengruppen sind verpflichtet, sich zu versichern – für viele lohnt sich deshalb eine private Krankenversicherung.

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