Es gibt zahlreiche Fälle, in denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Lohnfortzahlung bei Urlaub
Auch wenn du im Urlaub bist, hast du weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Falls du im Urlaub krank wirst, brauchst du bereits am ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest mit voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Informiere deinen Arbeitgeber sofort über die Erkrankung und reiche den Krankenschein ein. Nur dann bleibt dein Anspruch auf Urlaub bestehen und du kannst ihn zu einem anderen Zeitpunkt beantragen.
Wenn sich Arbeitnehmer nicht an diese Regeln halten, dürfen Arbeitgeber ihnen das Gehalt und den Urlaubsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit verweigern.
Lohnfortzahlung während Schwangerschaft und Mutterschutz
Schwangere Frauen mit festem Arbeitsverhältnis haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das gilt zumindest dann, wenn sie sich selbst bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das Geld wird sowohl von Krankenkassen und Arbeitgebern während des Mutterschutzes gezahlt. Werdende Mütter sind dazu verpflichtet, eine Bescheinigung des Arztes mit dem Entbindungstermin bei Arbeitgeber und Krankenkasse einzureichen. Anschließend erhalten sie ihr Geld.
Lohnfortzahlung Kind krank
Wenn Kinder krank werden und ein Elternteil deswegen zu Hause bleiben muss, dann bezahlt normalerweise der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber nicht für das Gehalt des Arbeitnehmers zahlen muss, wenn das Kind krank ist. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dem Elternteil ein Krankengeld, das dem Kind hilft.
Lohnfortzahlung bei persönlicher Arbeitsverhinderung
Neben Urlaub und Krankheit gibt es auch persönliche Gründe, warum man vorübergehend nicht arbeiten kann. Kannst du als Arbeitnehmer aus unverschuldeten Gründen für kurze Zeit nicht arbeiten? Dann hast du laut § 616 BGB Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Zum Beispiel wenn dein Kind geboren wird, deine Eltern Goldene Hochzeit feiern oder wenn du als Zeuge vor Gericht aussagen musst.
Lohnfortzahlung an Feiertagen
Auch wenn du an Feiertagen arbeiten musst, hast du trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Bezahlung hängt davon ab, wie viel du normalerweise an einem Feiertag verdienen würdest. Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, bekommst du trotzdem deinen Lohn, als ob du gearbeitet hättest.
Entgeltfortzahlung für Minijobber
Für Minijobber gelten die gleichen Regeln wie für Menschen, die in Vollzeit arbeiten. Bei Krankheit bekommst du frühestens nach vier Wochen Arbeit den normalen Lohn. Wenn du maximal sechs Wochen lang krank bist, bekommst du immer noch Geld von deinem Arbeitgeber.
Entgeltfortzahlung bei Streik
Bei Streik gelten besondere Regelungen bezüglich der Lohnfortzahlung. Wer streikt, arbeitet nicht – er hat zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn du an einem Streik teilnehmen willst, bekommst du für diese Zeit kein Geld. Wenn du aber an dem Tag nicht arbeiten kannst, kann dein Arbeitgeber dir auch das Gehalt verweigern.
Da das im Nachhinein schwierig festzustellen ist, gilt:
- Ist der Mitarbeiter während eines Streiks krank, bekommt er weiterhin sein Gehalt. Grund: Man kann nicht sagen, dass er am Streik teilgenommen hat.
- Streikt ein Mitarbeiter erst, wird dann krank und nimmt den Streik nach Besserung wieder auf, entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Grund: Die durchgehende Teilnahme am Streik ohne Erkrankung gilt als sicher.
Fazit
Bisher haben viele Arbeiter die Lohnfortzahlung in Betracht gezogen, was selbstverständlich ist. Tatsächlich müssen Arbeitnehmer jedoch einige Voraussetzungen erfüllen für die Lohnfortzahlung. Wer sich leichtsinnig verhält, kann den Anspruch verlieren. Manchmal dauert eine Erkrankung länger als sechs Wochen und normalerweise zahlt dann die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld. Aber nicht alle Personengruppen sind verpflichtet, sich zu versichern – für viele lohnt sich deshalb eine private Krankenversicherung.