Eine junge Frau überprüft ihren Kontostand am Geldautomnaten

Verspätete Lohnzahlung: Welche Rechte du hast

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. VERSPÄTETE LOHNZAHLUNG: WELCHE RECHTE DU HAST
Zukunft planen

Der Monat ist längst zu Ende und das neue Gehalt ist immer noch nicht auf dem Konto. Was für alle Betroffenen lästig ist, kann für einige von uns auch belastend sein. Abbuchungen für Miete, Energiepauschale, Versicherungen und die monatliche Telefonrechnung geraten in Gefahr. Passiert dies häufig, dann landet das Girokonto bereits am Monatsanfang oftmals im Minus.

Es drohen Rücklastschriften mit negativen Auswirkungen auf die Schufa. Zahlt man Raten für den Hauskredit oder das Auto nicht wie vereinbart, steht schnell die Kündigung des Kreditvertrages im Raum. Erfahre bei uns, wie du dich gegen Zahlungsverzögerungen beim Gehalt in Deutschland wehren kannst.

  • Du kannst ausbleibende Lohnzahlungen vor dem Arbeitsgericht einfordern
  • Der Arbeitgeber ist bei verzögerter Lohnzahlung verpflichtet Verzugsstrafen zu zahlen
  • Rechtsschutzversicherungen helfen bei längeren Gerichtsverfahren

Gehäl­ter zu spät über­wie­sen: Wel­che Fris­ten müs­sen Arbeit­neh­mer beach­ten?

Ist der Arbeitgeber für den Lohnverzug verantwortlich, kannst du als Arbeitnehmer gegen eine ständig verspätete oder länger ausbleibende Gehaltszahlung rechtlich vorgehen. Wenn du den Lohn oder das Gehalt einfordern möchtest, gibt es entsprechende Fristen.

Die Fristen kannst du in Arbeits- und Tarifverträgen finden. Im Allgemeinen musst du dich aber innerhalb von drei bis sechs Monaten gegen Zahlungsausfälle wehren. Hierfür musst du einfach die Begleichung vom Arbeitgeber verlangen.

Arbeit­ge­ber zahlt Lohn nicht oder ver­zö­gert: Was kannst du tun?

Bleibt dein Gehalt zum vereinbarten Zahlungstermin aus, forderst du deinen Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auf. Das Schreiben sollte die geschuldete Lohn- oder Gehaltssumme und gleichzeitig eine Zahlungsfrist enthalten. Wenn der Arbeitgeber der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, reichst du eine Lohnklage beim Arbeitsgericht ein.

Einklagen solltest du dabei stets das Bruttogehalt. Du kannst die Klage bei den Rechtsantragsstellen beim Arbeitsgericht einreichen oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Die meisten Lohnklagen enden mit einem Versäumnisurteil, weil der Arbeitgeber nicht vor Gericht erscheint.

40 Euro Strafe für ver­spä­tete Lohn­zah­lung

Du hast als Arbeitnehmer seit Juli 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz bei Lohnverzug. Der Arbeitgeber muss dir gemäß § 288 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine pauschale Verzugsstrafe in Höhe von 40 Euro bezahlen.

Insgesamt muss dir der Arbeitgeber den ausstehenden Lohn mit Verzugszinsen inklusive Verzugspauschale überweisen. Der Arbeitgeber gerät in Zahlungsverzug,  sobald er den zugesagten Lohnzahlungstermin nicht einhält.

Rechts­schutz kann Kos­ten beim Arbeits­ge­richt decken

Rechtsschutzversicherungen umfassen leider nicht alle Streitigkeiten rund um ein Arbeitsverhältnis. Nur eine Rechtsschutzversicherung mit integriertem Arbeitsrechtschutz übernimmt die Deckung deiner entstandenen Kosten bei arbeitsrechtlichen  Auseinandersetzungen. Das Versicherungsunternehmen begleicht dann auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten aufgrund von verspäteten oder komplett ausbleibenden Lohnzahlungen und Kündigungen.

Fazit: Bei einer ver­spä­te­ten Lohn­zah­lung ist eine Klage mög­lich

Falls du dein Gehalt nicht erhältst, solltest du zuerst deinen Arbeitgeber zuerst schriftlich zur Überweisung auffordern. Kommt er dieser Bitte nicht nach, kannst du deinen Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses werden auf Basis des Streitwertes in Höhe deiner letzten drei Bruttomonatsgehälter berechnet. Möchtest du deinen Arbeitgeber gerichtlich zu der Einhaltung seiner Pflichten motivieren, entlastet dich eine passende Versicherung.

Mit ADVOCARD-360°-PRIVAT umfassend gegen Rechtsstreitigkeiten im privaten Umfeld absichern

Unsere Emp­feh­lung

Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

Mehr erfahren

Per­sön­li­che Bera­tung

Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).