Rundum-Schutz
Knapp 3,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in zwei oder mehr Jobs gleichzeitig. Die meisten davon kombinieren einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob mit einem Minijob. Erfahre im Folgenden, was zu beachten ist, wenn du neben deinem Hauptberuf zusätzlich arbeiten möchtest.
Minijobs eignen sich optimal, um nebenbei Geld zu verdienen. Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, in denen du maximal 556 Euro pro Monat verdienst. Dieser Betrag steht für die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb der ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig angesehen wird. Rund um Steuern und Sozialabgaben gelten für Minijobs besondere Regeln – dazu später mehr.
Oft handelt es sich bei geringfügigen Jobs um Tätigkeiten, für die keine Ausbildung erforderlich ist. Viele Minijobs finden sich traditionell bei Reinigungsdiensten, in der Gastronomie oder in Privathaushalten.
Wichtig: Auch beim Minijob ist der gesetzliche Mindestlohn einzuhalten. Du hast unter anderem Anspruch auf:
Manchen Menschen reicht das Einkommen aus ihrem Hauptjob nicht aus. Darum arbeitet die Mehrzahl der Minijobber, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden oder sich mehr leisten zu können. Einige üben ihren Hauptberuf nicht in Vollzeit aus, sondern kombinieren eine Teilzeittätigkeit mit einem Minijob.
Auch viele Alleinerziehende können so Kinder und Beruf besser vereinbaren. Der Wunsch, in eine andere Branche hineinzuschnuppern oder den Familienbetrieb zu unterstützen, kann ebenfalls ein Grund für einen Minijob sein.
Die maximale Arbeitszeit im Minijob ist an die 556-Euro-Grenze und damit an den Mindestlohn gebunden. Der Mindestlohn beträgt im Jahr 2025 12,82 Euro pro Stunde. Zahlt dein Minijob-Arbeitgeber den Mindestlohn, darfst du maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Mindestlohn-Erhöhung geplant: Im Juni 2025 hat die Mindestlohn-Kommission eine Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro empfohlen. Dieser Mindestlohn wäre ab 1. Januar 2027 gültig, wenn die Bundesregierung dieser Empfehlung folgt. (Stand: Juli 2025).
Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf hast, brauchst du das Einverständnis deines Chefs, bevor du andere Jobs annimmst. Schaue zuerst in deinem Arbeitsvertrag nach, ob er eine Regelung zu Nebentätigkeiten enthält. Suche anschließend das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Grundlos darf er dir den zusätzlichen Job nicht verbieten.
Ein Argument gegen eine zusätzliche Beschäftigung wäre aber zum Beispiel, dass dies negative Folgen für deinen Hauptjob haben könnte. Wer tagsüber als Busfahrer arbeitet, sollte vorher nicht als Wachpersonal Nachtschichten haben. In diesem Fall dürfte der Haupt-Arbeitgeber es verbieten.
Übrigens: Ein Minijob neben dem Hauptberuf beim gleichen Arbeitgeber ist nicht erlaubt.
Wer einen sozialabgabenpflichtigen Hauptberuf hat, zahlt bei einem Minijob keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung. Allerdings sind Zahlungen an die Rentenversicherung fällig: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent, der Arbeitnehmer 3,6 Prozent.
Auf Antrag kannst du dich – nicht aber deinen Arbeitgeber – von der Versicherungspflicht im Minijob befreien lassen. Allerdings verzichtest du damit auf den vollumfänglichen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Informiere dich vorher genau, welche Konsequenzen dies für dich hat. So ist es möglich, dass du bei einer Befreiung von der Rentenversicherung erworbene Ansprüche auf Absicherung bei Erwerbsminderung verlierst.
Der Rentenversicherungsbeitrag des Minijobs wird der späteren Rente angerechnet. Diese erhöht sich bei einem Gehalt von 556 Euro nach einem Jahr um derzeit etwa 5,40 Euro monatlich. Die Befreiung von der Rentenversicherung ist bis zum Ende des jeweiligen Minijobs bindend.
Minijobs sind in der Regel nicht steuerpflichtig – das bedeutet: Du kannst neben deinem Hauptberuf bis zu 556 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Doch auch für die Besteuerung im Minijob gilt: Kombinierst du mehrere geringfügige Beschäftigungen und überschreitest dadurch die Geringfügigkeitsgrenze, ist das Zusatzeinkommen komplett zu versteuern.
Neben dem klassischen gewerblichen Minijob gibt es weitere Möglichkeiten, neben dem Hauptberuf Geld zu verdienen.
Bist du als Minijobber in einem privaten Haushalt beschäftigt und kümmerst dich zum Beispiel um Haushaltstätigkeiten, Kinderbetreuung oder Altenpflege? Dann zahlt dein Arbeitgeber als Privatperson geringere Abgaben und profitiert von Steuervorteilen. Auch das Anmeldeverfahren ist einfacher, die Abrechnung erfolgt halbjährlich.
Bei kurzfristigen Minijobs im Gewerbe oder in Privathaushalten fallen nur geringe Abgaben an, zum Beispiel der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Minijobber selbst zahlen keine Abgaben. Bei kurzfristigen Minijobs kann das Monatsgehalt schwanken. Allerdings darfst du sie maximal 70 Tage im Jahr oder drei Monate hintereinander ausüben. Auch bei kurzfristigen Minijobs neben dem Hauptberuf gilt: Wer sie mit anderen Minijobs kombiniert und dadurch mehr als 556 Euro verdient, wird zur Kasse gebeten.
Neben Minijobs gibt es „Midijobs“. Bei diesen verdienen die Arbeitnehmer über 556 Euro, aber nicht mehr als 2.000 Euro pro Monat (Stand: 2025). In dieser Übergangszone zahlen sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Midijobs neben einem Hauptjob sind in der Regel voll zu versteuern.
Eine weitere Möglichkeit, neben dem Hauptberuf Geld zu verdienen, ist eine selbstständige Tätigkeit. Viele möchten gerne neben dem Hauptjob von zuhause aus arbeiten oder mit ihrem Hobby Geld verdienen – zum Beispiel als Fotograf, semiprofessioneller Blogger oder mit einem eigenen Online-Shop.
Informiere dich unbedingt vorher über die jeweiligen Voraussetzungen. Auch selbstständige Tätigkeiten müssen vorher vom Arbeitgeber genehmigt werden. Bei einigen kreativen Berufen ist die Tätigkeit bei der Künstlersozialversicherung anzumelden. Wenn du regelmäßig Produkte verkaufen willst, musst du dich vorher erkundigen, ob du einen Gewerbeschein benötigst.
Wie steht es um Riester-Rente und Minijob? Was passiert, wenn ich im Minijob einen Unfall habe? Detaillierte Antworten auf deine Fragen gibt dir die Minijob-Zentrale.
Minijobs sind durch die Befreiung von Steuer- und Krankenversicherungsbeiträgen eine gute Möglichkeit, sich Geld dazuzuverdienen. Es gibt jedoch einige Dinge, die du dabei beachten solltest – zum Beispiel Verdienstgrenzen, Versicherungspflicht und rechtliche Vorgaben. Wir hoffen, dass dir dieser Beitrag einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Informationen zum Minijob geben konnte.
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