Nebenjob trotz Arbeitslosigkeit: Geht das?

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Was beim Neben­job wäh­rend der Arbeits­lo­sig­keit gilt

Der Verlust des Jobs ist für viele ein gravierender Einschnitt ins Leben. Auch die finanzielle Situation ändert sich meist stark. Arbeitslose können aber mithilfe eines Nebenjobs ein bisschen Geld dazuverdienen. Auch wenn diese Beträge klein sind, kann nach dem Verlust einer Arbeitsstelle jeder Euro wichtig sein. Empfänger von Arbeitslosengeld sollten unbedingt einige Regeln beachten, damit sie keine Ansprüche verlieren.

Wichtig: auf Arbeitszeiten achten

Als Empfänger von Arbeitslosengeld darfst du nebenbei arbeiten. Dabei musst du aber darauf achten, dass deine wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden bleibt. Sie darf also maximal 14 Stunden und 59 Minuten betragen. Sobald du 15 Stunden oder mehr arbeitest, verlierst du den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In manchen Fällen musst du sogar eine Rückzahlung leisten, wenn dein Arbeitgeber pauschal zahlt. Und: Du musst den Nebenjob bei der Agentur für Arbeit melden.

Arbeitslosengeld und Nebenjob

Grundsätzlich wird das Nettoeinkommen aus dem Nebenjob auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es gilt ein Freibetrag von 165 Euro pro Monat (Stand: 2025). Du darfst also maximal 165 Euro zusätzlich verdienen, ohne mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes rechnen zu müssen.

Beispiel: Verdienst du 400 Euro in einem Monat Euro hinzu, werden dir nur 235 Euro davon angerechnet, weil pauschal 165 Euro nicht berücksichtigt werden.

Regelungen für Bürgergeld (ehemals Hartz IV)

Für Empfänger von Bürgergeld (seit 2023 der neue Name für Hartz IV) gelten andere Regeln:

  • Die 15-Stunden-Grenze gilt hier nicht.
  • Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat.
  • Von Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei.
  • Für Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind es weitere 10 Prozent.

Die Beratung durch eine Fachkraft im Jobcenter kann helfen, die individuellen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Vom Nebenjob zum Hauptberuf

Ein Nebenjob wird von der Agentur für Arbeit häufig positiv bewertet und unterstützt. Er vermittelt Engagement und kann sich zu einer Festanstellung entwickeln.

Auch wenn daraus kein Vollzeitjob wird, bleibst du durch die Tätigkeit im Berufsalltag – oft sogar in deinem bisherigen Berufsfeld. Wichtig ist: Die aktive Arbeitssuche musst du trotzdem fortsetzen.


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