Baby hält die Hand eines Elternteils.

Von Geburt an behütet: ein Neugeborenes versichern

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Abenteuer Alltag
Lesezeit: 5-6 Minuten

Von Geburt an behü­tet: ein Neu­ge­bo­re­nes ver­si­chern

Ein Neugeborenes erblickt das Licht der Welt – was für ein wunderschöner Moment! Doch neben vielen Emotionen und dem Gewöhnen an einen neuen Alltag sind für die Eltern auch einige organisatorische Dinge zu beachten: Ein Besuch beim Standesamt ist fällig, um die Geburtsurkunde zu beantragen. Sobald du sie hast, kannst du auch deine Krankenkasse über die Geburt deines Kindes informieren und Termine für die Kindervorsorgeuntersuchungen vereinbaren.

Mache dir am besten schon vor der Geburt eine To-do-Liste, bei der auch die Gesundheitsvorsorge für das Baby eine wichtige Rolle spielt. Erfahre deshalb hier im Artikel,

  • ab wann du dein Baby krankenversichern kannst,
  • welche Möglichkeiten der Krankenversicherung es für dein Baby gibt,
  • welche weiteren Versicherungen für dein Baby infrage kommen.

Ab wann und wie kannst du das Baby krankenversichern?

Sind Neugeborene automatisch krankenversichert? Nein – innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt solltest du dein Kind darum bei der Krankenkasse anmelden. Denn es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt rückwirkend bis zur Geburt. Das Standesamt händigt dir die Unterlagen aus, die du brauchst, um das Neugeborene bei der Krankenversicherung anzumelden.

Wo muss das Kind krankenversichert werden?

Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten für die Krankenversicherung des Babys:

1. Die Eltern sind gesetzlich krankenversichert

Wenn beide Elternteile Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, wird das gemeinsame Kind kostenlos in der Familienversicherung der GKV aufgenommen.

2. Die Eltern sind privat krankenversichert

Sind beide Elternteile privat versichert, ist eine private Krankenversicherung (PKV) für das Baby abzuschließen. Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Familienversicherung der GKV ist ein eigener Mitgliedsbeitrag für das Neugeborene zu zahlen.

Die Aufnahme in die private Krankenversicherung erfolgt ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung des Babys, wenn es sich um eine Kindernachversicherung handelt. Dabei erhält das Kind die gleichen Konditionen bei der Versicherung wie seine Eltern. Soll das Kind jedoch bei einer anderen privaten Krankenkasse als die Eltern oder zu einem höherwertigen Tarif versichert werden, kann die Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung fordern. Manche privaten Krankenversicherungen lehnen eine solche Kinderalleinversicherung ab.

3. Ein Elternteil ist gesetzlich, das andere privat versichert

Bei dieser Konstellation können die Eltern entscheiden, ob sie das Neugeborene privat oder gesetzlich versichern. Der privat versicherte Elternteil muss allerdings mindestens drei Monate Mitglied in seiner Krankenkasse sein.

Für verheiratete Eltern gilt: Eine kostenlose Familienversicherung für das Baby ist in der GKV nicht möglich, wenn der privat versicherte Elternteil als Angestellter mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und über 5.212,50 Euro brutto monatlich (Stand 2020) verdient.

Trifft dies auf eure Familie zu? Dann könnt ihr eine freiwillige Versicherung für Babys und Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse abschließen oder das Baby in der privaten Krankenversicherung anmelden. Der Beitrag für Babys und Kinder ist in der GKV in der Regel höher als in der PKV. Informiere dich vorher also gut über die jeweiligen Konditionen.
 
Was ist bei nicht verheirateten Eltern zu beachten?

Nicht verheiratete Eltern haben im Vorfeld mehr Formalitäten zu erledigen als verheiratete. So ist zum Beispiel eine Vaterschaftserklärung beim Standesamt zu hinterlegen. Auf diese folgt eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt. Die Sorgeerklärung ist wichtig, damit der Vater Entscheidungen über die Gesundheitsvorsorge des Babys mit treffen kann. Diese Formalitäten könnt ihr als Paar bereits vor der Geburt eures Babys erledigen.

Seid ihr beide gesetzlich oder beide privat versichert, gibt es keinen Unterschied zu verheirateten Paaren, was die Krankenversicherung des Babys betrifft. Ist jedoch einer von euch privat und der andere gesetzlich versichert, könnt ihr anders als Verheiratete unabhängig von eurem Verdienst entscheiden, wo ihr euer Neugeborenes versichern möchtet.

Kind versichern: weitere wichtige Versicherungen

Die Krankenkasse zählt zu den Pflichtversicherungen. Doch es gibt weitere Möglichkeiten, deinen Nachwuchs abzusichern. Welche Versicherung ist für das Baby sinnvoll?

Private Haftpflichtversicherung

Hast du in der privaten Haftpflichtversicherung die Familienversicherung gewählt, ist dein Nachwuchs automatisch mitversichert. Verursacht dein Kind einen Sach- oder Personenschaden, greift die Familienhaftpflichtversicherung. Und das, bis dein Kind auf eigenen Beinen steht: Die Familienhaftpflichtversicherung schützt es bis zum Abschluss der ersten Lehre oder eines Studiums.

Informiere dich hier über die private Haftpflichtversicherung der Generali.

Kinderunfallversicherung & Kinderinvaliditätsversicherung

Natürlich kannst du vieles tun, um Unfälle zu vermeiden. Zum Beispiel, indem du deine Wohnung kindersicher machst. Aber Kinder wollen die Welt im Sturm entdecken – leider passieren dabei immer mal wieder Unfälle. Eine Unfallversicherung für Kinder schützt deinen Nachwuchs vor möglichen Folgen.

Darüber hinaus sichert sie gegen dauerhafte Folgen von Impfschäden, Infektionen und Vergiftungen ab. Eine gute Unfallversicherung hilft außerdem bei kurzfristigen Folgen – zum Beispiel indem sie Nachhilfegeld für fehlende Schulzeit durch einen Krankenhausaufenthalt zahlt. Aber auch schwere Unfälle, die in Invalidität münden, sind je nach Vertrag abgesichert.


Sicher ins Leben starten: Versicherungen für Neugeborene

Nach dem Gang zum Standesamt ist die Versicherung für dein Baby schnell erledigt. Tipp: Mache dir am besten bereits vor der Geburt Gedanken über sinnvolle Zusatzversicherungen. So hast du später mehr Zeit für das, was jetzt wichtig ist: die ersten gemeinsamen Wochen mit dem neuen Familienmitglied genießen.

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