Wann du dir den Urlaub auszahlen lassen kannst
Die Tatsache, dass man sich den Urlaub auszahlen lassen kann, erscheint vielen Arbeitnehmern attraktiv. Schließlich muss man ja nicht immer in den Urlaub gehen. Manche Menschen bevorzugen es lieber zu arbeiten oder eine schöne Zeit am Heimatort zu verbringen.
Urlaubsabgeltung ist gesetzlich geregelt
Paragraf 7 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sieht die Möglichkeit vor, dass Arbeitnehmer sich ihren Urlaub auszahlen lassen können. Dies ist allerdings nur möglich, wenn bei einem bald endenden Arbeitsverhältnis noch Resturlaub besteht und dieser gleichzeitig nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung schließen. Dann ist kein Urlaub mehr möglich. Doch selbst, wenn es zu einer fristlosen Kündigung kommen sollte, ist der Arbeitgeber zur Urlaubsabgeltung verpflichtet.
Den Grund warum eine Urlaubsauszahlung unter normalen Umständen nicht gestattet ist, definiert das Bundesurlaubsgesetz. Dieses sieht eine Pflicht-Erholungszeit für jeden Arbeitnehmer vor. In der Praxis kommt es allerdings des Öfteren zu mündlichen Absprachen, welche eine Urlaubsauszahlung ermöglichen.
Die Höhe der Urlaubsabgeltung einfach selbst berechnen
Die Höhe der Urlaubsabgeltung kann man berechnen. Dazu muss man zunächst wissen, wie viele Urlaubstage man sich auszahlen lassen kann. Ein Urlaubstag entspricht dem Wert eines Arbeitstages. Zuerst berechnet man das Quartalsgehalt indem man das Brutto-Monatsgehalt mit der Zahl drei multipliziert. Anschließend teilt man das Quartalsgehalt durch die Zahl 13, und errechnet so das Wochengehalt. Dieses teilt man durch fünf und erhält so den Bruttowert eines Arbeitstages. Multipliziert man diesen Wert mit der Anzahl der übrigen Urlaubstage, so erhält man die Summe, mit der man anschließend auch rechnen kann. Hierbei sollte man allerdings bedenken, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen handelt auf welches Steuern anfallen.