- KOMFORTSCHUTZ
- VORSORGEGUTSCHEINE GESUNDPRO
Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Versicherten zu erhalten – und wenn möglich zu verbessern.
Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen leisten einen sinnvollen Beitrag dazu. Aus diesem Grund erstattet Ihnen die Generali im Tarif GesundPro die Kosten aller Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Alters- und Intervallbeschränkung. Wir bieten Ihnen darüber hinaus zusätzliche Vorsorgeleistungen an.
Besonders bei einer hohen Selbstbeteiligung werden Vorsorgeuntersuchungen oft vernachlässigt. Wenn Sie für ein Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, beteiligen wir uns deshalb trotzdem an den Kosten für Ihre Vorsorgeuntersuchungen. So erhalten Sie als Versicherte im Tarif GesundPro oder GesundProA zwei Vorsorgegutscheine bis zu 300 €, wenn sie uns für ein Kalenderjahr keine Rechnungen schicken.
Das Wichtigste im Überblick
Für ein Kalenderjahr (Anspruchsjahr) erhalten Versicherte im zweiten Quartal des Folgejahres zwei Vorsorgegutscheine (Ambulant 200 €, Zahn 100 €), wenn
- für das gesamte Anspruchsjahr weder für Tarif GesundPro(P) noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Rechnungen zur Erstattung eingereicht wurden, und
- vom 01.12. des Anspruchsjahres bis zum 31.03. des Folgejahres ununterbrochen Versicherungsschutz (insbesondere ohne Anwartschaftsversicherung) nach Tarif GesundPro(P) bestand, und
- im Anspruchsjahr sowie bis zum 31.03. des Folgejahres kein Beitragsverzug bestand.
- Sie gehen innerhalb von 12 Monaten nach Zusendung der Gutscheine zu einer ambulanten oder zahnärztlichen Vorsorge Ihrer Wahl.
- Sie lassen sich die Vorsorgeuntersuchung von Ihrem Arzt oder Zahnarzt auf der Rückseite des jeweiligen Vorsorgegutscheins bestätigen (mit Datum, Unterschrift und Stempel).
- Dann senden Sie uns den ausgefüllten Vorsorgegutschein zu. Das Beifügen der Vorsorgerechnung ist nicht erforderlich.
- Sie bekommen von der Generali den Betrag für ambulante Vorsorgeuntersuchungen in Höhe von 200 € und für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Höhe von 100 € auf Ihr Konto überwiesen.
Das Beste daran: Die Vorsorgegutscheine wirken sich weder auf die Selbstbeteiligung oder die Beitragsrückerstattung aus.
Im Tarif GesundProP bzw. GesundProAP bleibt zudem der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie Ihren Vorsorgegutschein nutzen. Wichtig ist, dass Sie nur den Vorsorgegutschein einreichen und nicht die Vorsorgerechnung.
Als ambulante Vorsorge sehen wir dabei Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen sowie die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen im Tarif GesundPro an. Der zahnärztliche Vorsorgegutschein kann für zahnärztliche Vorsorge, wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung, verwendet werden.
Eine Übersicht der gängigen Vorsorgeuntersuchungen können Sie hier einsehen.
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
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