Rundum-Schutz
Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen leisten einen sinnvollen Beitrag dazu. Aus diesem Grund erstattet Ihnen die Generali alle Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Alters- und Diagnosebeschränkung. Wir bieten Ihnen darüber hinaus zusätzliche Vorsorgeleistungen an.
Besonders bei einer hohen Selbstbeteiligung werden Vorsorgeuntersuchungen oft vernachlässigt. Damit dies nicht passiert, können Versicherte in den Tarifen Privatpro2 und PrivatproA2 einen Vorsorgegutschein erhalten.
Für ein Kalenderjahr (Anspruchsjahr) erhalten Versicherte im zweiten Quartal des Folgejahres einen Vorsorgegutschein, wenn
Nimmt die versicherte Person innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Gutscheins eine ambulante oder zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch und wird dies der Generali durch Bestätigung des Arztes oder Zahnarztes auf dem Gutschein nachgewiesen, wird ein Betrag in Höhe von 200 € an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Bitte beachten Sie: Der Vorsorgegutschein für Versicherte der Tarife Privatpro2 und PrivatproA2 ist eine freiwillige Leistung der Generali. Der Vorsorgegutschein wird für die Anspruchsjahre 2020, 2021 und 2022 (jeweils im 2. Quartal des Folgejahres) vergeben. Für die Folgejahre besteht kein Anspruch auf einen Vorsorgegutschein.
Ob der Vorsorgegutschein auch für die Jahre ab 2023 vergeben wird, teilen wir Ihnen auf dieser Seite rechtzeitig mit.
Als Vorsorge sehen wir dabei alle Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen sowie die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen im Tarif Privatpro an. Auch für zahnärztliche Vorsorge, wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung, ist der Vorsorgegutschein gültig.
Eine Übersicht der gängigen Vorsorge-Untersuchungen können Sie hier einsehen.
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
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