Rundum-Schutz
Für ein nicht zugelassenes Fahrzeug kannst du auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen erhalten und damit Probe- und Überführungsfahrten durchführen. Das Kennzeichen gilt nur für ein Fahrzeug, maximal fünf Tage und wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Auch für ein Kurzzeitkennzeichen benötigst du ausreichenden Versicherungsschutz. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, eine zusätzliche Kaskoversicherung kann sinnvoll sein.
Das Wichtigste in Kürze:
- Kurzzeitkennzeichen gelten maximal fünf Tage und nur für ein bestimmtes Fahrzeug.
- Antragstellung erfolgt bei der Zulassungsstelle – mit eVB-Nummer, Ausweis und TÜV-Nachweis.
- Kosten liegen meist zwischen 50 und 100 Euro, Versicherungsschutz ist Pflicht.
Das Kurzzeitkennzeichen ist in § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Es dient für Überführungs- und Probefahrten sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung bei nicht zugelassenen Fahrzeugen.
Das Kennzeichen zeigt neben dem Bezirksbuchstaben und der Stempelplakette eine nur aus Ziffern bestehende Nummer (beginnend mit 03 oder 04) und rechts ein gelbes Feld mit dem Ablaufdatum. Es gilt maximal fünf Tage – zum Beispiel bis 1. November, 23:59 Uhr.
Seit 1. April 2015 gilt die TÜV-Pflicht auch für Kurzzeitkennzeichen. Ohne TÜV sind nur Fahrten zur Untersuchungsstelle im oder angrenzenden Bezirk erlaubt. Fehlt der TÜV, wird dies im Fahrzeugschein vermerkt. Auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur sind möglich, wenn das Fahrzeug nicht als verkehrsunsicher eingestuft ist.
Gesamtkosten: ca. 50–100 €.
Hinweis: Die Generali berechnet für das Kurzzeitkennzeichen keinen Beitrag. Er wird verrechnet, wenn für denselben Halter ein Anschlussfahrzeug versichert wird. Eine reine Kurzzeitversicherung ist nur für Bestandskunden oder bei Abschluss eines Anschlussvertrags möglich.
Pflicht ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer für mindestens fünf Tage. Eine Teilkasko deckt z. B. Schäden durch Sturm oder Hagel, eine Vollkasko auch selbstverschuldete Unfälle.
In der EU bestehen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung temporärer Kennzeichen. Dennoch gab es Fälle von Bußgeldern im Ausland trotz gültigem Abkommen. Vor Reisen im EU-Ausland sollte beim Auswärtigen Amt erfragt werden, ob deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert werden. Für sichere Überführungsfahrten ins Ausland empfiehlt sich ein rotes Ausfuhrkennzeichen, das europaweit gilt.
Ein Kurzzeitkennzeichen dient klar definierten Zwecken. Der erste Schritt ist die eVB-Nummer deines Kfz-Versicherers. Halte dich an die gesetzlichen Vorgaben, um Bußgelder und Probleme mit der Versicherung zu vermeiden.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).