H-Kennzeichen & E-Kennzeichen: Das müssen Autofahrer wissen

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So pro­fi­tie­ren Fah­rer von H- und E-Kenn­zei­chen

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Autokennzeichen, die für ein bestimmtes Fahrzeug gelten oder eine konkrete Funktion erfüllen.

In unserer Serie zum Thema „Autokennzeichen“ fassen wir alle wichtigen Informationen über das H-Kennzeichen (Oldtimer) und das E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge) zusammen.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • H-Kennzeichen für Oldtimer: Ab 30 Jahren möglich, bringt Vorteile wie pauschale Kfz-Steuer, Umweltzonen-Zugang und oft günstigere Versicherung.
  • E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge: Seit 2015 erhältlich für E-Autos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge – mit Steuerbefreiung und kommunalen Privilegien.
  • Zwei Sonderkennzeichen, zwei Welten: Oldtimer profitieren von steuerlichen Erleichterungen, Elektrofahrzeuge von lokalen Vergünstigungen im Alltag.

Was ist ein H-Kennzeichen?

Das H-Kennzeichen wird auch als Oldtimer-Kennzeichen bezeichnet. Es wird an mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge vergeben. Wie in §10 (1) der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) beschrieben ist, führt ein H-Kennzeichen ein „H“ als Zusatz auf dem Nummernschild; der Zusatz wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I/II vermerkt. Das H steht für „historisch“. Es dient zur dauerhaften Inbetriebnahme eines Oldtimers und bietet einige Vorteile.

Vorteile des H-Kennzeichens

  • Parken in Umweltzonen: Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in Umweltzonen fahren und parken. Dies gilt allerdings nicht, wenn du einen Diesel fährst und es vor Ort ein Dieselfahrverbot gibt, das für Oldtimer keine Ausnahmen bestimmt hat.
  • Pauschale Kfz-Steuer: Pkw/Lkw 191,73 €, Motorräder 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG).
  • Versicherung: Oldtimer werden häufig günstiger eingestuft; spezielle Oldtimer-Policen bieten oft Leistungen wie Wertsteigerungs- oder Wiederaufbauwert-Klauseln (Tarifdetails beim Versicherer prüfen).

Die Alternative zum H-Kennzeichen: das 07-Kennzeichen

Eine Alternative zum H-Kennzeichen ist das 07-Kennzeichen (auch rotes Oldtimer-Wechselkennzeichen genannt). Das 07-Kennzeichen eignet sich für Oldtimer, die nicht ganzjährig in Betrieb sind (Wechselkennzeichen-Charakter).

Es beginnt nach der Ortskennung mit den Ziffern „07“ und kann für mehrere Fahrzeuge erteilt werdenfahren darf jedoch immer nur ein Fahrzeug. Zulässig ist u.a. die Nutzung für Fahrten bei Veranstaltungen (Rallyes, Treffen), Probe-/Prüfungsfahrten sowie Fahrten zu Reparatur und Wartung. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen. Rechtsgrundlage: § 43 FZV. Auch Oldtimer mit 07er-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in Umweltzonen fahren und parken (Ausnahme Dieselfahrverbote).

Oldtimer-Einstufung: Ab wann ist das möglich?

Als Oldtimer gilt in der Regel ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist und weitgehend dem Originalzustand entspricht (sach- und zeitgerechter Zustand; sicherheitsrelevante Umbauten sind erlaubt). Die Einstufung ist für Pkw, Motorräder, Lkw, Busse, Zugmaschinen, Anhänger, Wohnmobile etc. möglich. Details ergeben sich aus § 23 StVZO.

Wie kann man ein Oldtimer-Kennzeichen erhalten?

Die Voraussetzung für die Erteilung von Oldtimer-Kennzeichen ist ein Gutachten nach § 23 StVZO. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger bestätigt darin, dass es sich um einen Oldtimer im Sinne der Vorschriften handelt (erhaltenswerter Originalzustand). Damit kann ein H-Kennzeichen oder ein 07-Kennzeichen beantragt werden.

Was ist ein E-Kennzeichen?

Seit 2015 gibt es ein besonderes Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das E steht als Zusatz rechts am Kennzeichen. Rechtsgrundlage: § 11 (2) FZV i. V. m. dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Welche Fahrzeuge bekommen ein E-Kennzeichen?

Als elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten rein batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Für Plug-in-Hybride gelten u. a. Anforderungen an CO₂-Ausstoß oder elektrische Mindestreichweite (nach jeweils geltendem Recht; siehe EmoG sowie untergesetzliche Regelungen).

E-Scooter: Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die eKFV. Sie führen keine amtlichen Kennzeichen; die Versicherungsplakette dient als Nachweis.

Vorteile des E-Kennzeichens

  • Bevorrechtigungen vor Ort: Kommunen können z. B. Sonderfahrspuren, Parkbevorrechtigungen (kostenfrei/ermäßigt) oder Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen gewähren (§ 3 EmoG). Die konkrete Ausgestaltung entscheidet die Kommune (Beschilderung beachten).
  • Kfz-Steuer: Für rein elektrische Fahrzeuge, die bis 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, gilt eine Befreiung bis zu 10 Jahren, längstens bis 31.12.2030 (§ 3d KraftStG).

Auf deutschen Straßen treffen zwei Welten aufeinander: Wer ein modernes Elektrofahrzeug fährt, kann mit E-Kennzeichen von lokalen Privilegien profitieren; Besitzer von Oldtimern nutzen mit H-Kennzeichen eine pauschale Kfz-Steuer und oft günstige Spezialtarife. Für Oldtimer gibt es jedoch keine Sonderspuren oder kostenfreien Parkplätze – für E-Fahrzeuge können Kommunen solche Vorteile vorsehen.

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