Was passiert, wenn die Versicherung nicht informiert wurde?
Kommt es beim privaten Autoverleih zu einem Unfall, zahlt die Versicherung den Schaden des Unfallgegners und die Eigenschäden am Fahrzeug. Das gilt, sofern der Wagen mit Vollkasko versichert ist.
Besteht für dein Auto keine Vollkasko-Versicherung, solltest du mit deinem Freund vor der Fahrt schriftlich vereinbaren, ob er im Schadenfall den Wert deines Autos ersetzt. Ansonsten wird es teuer für dich.
Zum einen kommt es zur regulären Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, wodurch der Beitrag für die Kfz-Versicherung ab dem folgenden Versicherungsjahr teurer wird. Zusätzlich ist in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart. Bekommst du dein Auto zurück, überprüfe es am besten sofort, ob es in einem guten Zustand ist.
Reguliert die Versicherung einen Teilkasko- oder Vollkasko-Schaden, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Die Versicherung fordert in der Regel auch die Kosten, die möglicherweise entstanden wären, wenn du den Fahrerkreis korrekt angepasst hättest.
Auch eine Vertragsstrafe ist möglich. Diese ist oft so hoch wie der Jahresbeitrag für die Versicherung. Weitere Informationen dazu erhältst du bei deiner Versicherung oder du kannst sie in deinem Versicherungsvertrag nachlesen.
Ausnahme: Diese Regel gilt bei einem Notfall
In einem Notfall darf jeder dein Auto fahren, der einen Führerschein hat. Ein Notfall liegt beispielsweise vor, wenn eine Nachbarin auf dein Kind aufpasst, es zum Unfall kommt und sie das Kind ins Krankenhaus fahren muss. Das Auto von einem Freund fahren zu lassen, weil du auf der Feier zu viel Bier getrunken hast, zählt nicht als Notfall.
Strafzettel und Bußgeld beim Autoverleih: Wer muss zahlen?
Tatsächlich ist es ein Unterschied, ob ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens oder Falschparkens ausgestellt wird. Wenn ein Auto geblitzt wird, geht der Bescheid erst einmal an den Halter des Fahrzeuges. Dieser muss dann aber darüber Auskunft geben, wer das Auto gefahren ist.
Hast du das Auto an einen Freund verliehen und er ist zu schnell gefahren, muss er das Bußgeld selbst zahlen. Auch die Punkte in Flensburg werden auf das Konto des Fahrers geschrieben.
Ist das Auto falsch geparkt worden, wird der Fahrzeughalter zur Zahlung aufgefordert. Das kannst du aber umgehen. Mit der Zahlungsaufforderung wird immer eine Stellungnahme gefordert. Dort kann der Halter, also du, den tatsächlichen Falschparker benennen.
Bußgeld im Ausland
Das Auto an Freunde verleihen, weil diese einen Roadtrip durch Europa machen wollen? Auch kein Problem, wenn die bereits erwähnte Nutzungsvollmacht vorliegt. Hier gehen Bußgeldbescheide (beispielsweise wegen zu schnellen Fahrens) auch erst an dich als Fahrzeughalter. Dieses Verfahren nennt sich Kfz-Halterhaftung. Die Vollstreckungsstelle muss dann vom Halter informiert werden, welche Person tatsächlich das Auto gefahren ist. Dann bezahlt der Fahrer die Strafe.
Fazit: Um das Auto privat zu verleihen, solltest du vorher gut planen
Dein Auto privat zu verleihen ist möglich. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, alle Bedingungen schriftlich festzuhalten. Kläre auch vorher alles mit deiner Kfz-Versicherung ab, sodass du im Ernstfall keine Probleme bekommst. So sind deine Freunde und du immer auf der sicheren Seite!