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FAQ: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

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Draußen unterwegs
Lesezeit: 2-3 Minuten

Du fährst mit dem Auto zur Zulassungsstelle, um dein Kfz an- oder ummelden zu wollen. Dort erklärt dir der Mitarbeiter, dass die Bestätigung von der Versicherung fehlt. Das ist ärgerlich.

Damit dir Probleme erspart bleiben, erfährst du hier alles über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Alle wichtigen Informationen haben wir dir auf einen Blick zusammengefasst:

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung ist eine Kombination von Zahlen und Buchstaben.
  • Mit der eVB-Nummer weist du nach, dass dein Auto oder Motorrad eine Versicherung hat.
  • Eine eVB hat eine bestimmte Gültigkeit und läuft irgendwann ab.
  • Du brauchst die eVB-Nummer zum Beispiel, um ein Kfz an- oder ummelden zu lassen.

Was ist eine elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB)?

Bei der elektronischen Versicherungsbestätigung handelt es sich um eine Nummer mit sieben Zahlen oder Buchstaben. Die eVB-Nummer bescheinigt, dass ein Auto einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hat. Bis 2008 war die Deckungs- oder Doppelkarte der Nachweis der Versicherung.

Wann brauchst du die eVB-Nummer?

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge Pflicht. Möchtest du ein neues Kfz anmelden, den Halter wechseln oder ein Fahrzeug ummelden, musst du eine Versicherung vorweisen. Dafür brauchst du die eVB-Nummer.

Nenne dem Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle die eVB-Nummer. Er schaut dann online in der Datenbank nach, ob dein Auto oder Motorrad versichert ist. Ohne die elektronische Versicherungsbestätigung erhält dein Kfz keine Straßenzulassung.

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Ohne elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bekommst du Probleme. Du darfst dann nicht fahren. Sorge für ausreichend Schutz mit der Kfz-Versicherung von Generali, um bei Schäden und Unfällen abgesichert zu sein.


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Elektronische Versicherungsbestätigung: Weitere Situationen

Die eVB-Nummer brauchst du nicht nur bei der Neuzulassung. Meldest du ein altes Kfz neu an oder gibt es einen Halterwechsel, fragt dich die Behörde nach der eVB-Nummer. Eine eVB benötigst du auch bei dem Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Bezirk oder bei einem neuen Kurzzeitkennzeichen.

Bei technischen Änderungen finden viele Zulassungsbehörden die alte eVB in Ordnung, wenn die Zustimmung von TÜV oder DEKRA vorliegt. Am besten fragst du aber nochmal vorher zur Sicherheit bei deiner Behörde nach.

Wie lange ist die eVB Nummer gültig?

Dein aktueller oder zukünftiger Kfz-Versicherer gibt dir die eVB Nummer. Oft reicht dafür ein kurzer Anruf. Die Versicherung stellt dann eine elektronische Versicherungsbestätigung aus.

Die Gültigkeit der eVB-Nummer kann bei einzelnen Versicherungen unterschiedlich sein. Ist die eVB ungültig, musst du eine neue beantragen. Für jede An-, Um- und Wiederanmeldung gibt dir deine Versicherung eine aktuelle eVB-Nummer.

eVB-Nummer: Versicherung, Daten und Verwaltung

Die eVB-Nummer enthält Daten über die Art des Kfz (PKW, Motorrad) und den Versicherten oder Halter. Die Verwaltung liegt bei der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL).

Die Zulassungsstelle greift auf die Datenbank der GDV DL zu. So kann sie die Daten schnell online überprüfen. Dort steht, ob dein Auto oder Motorrad zu einer Versicherung gehört.

Fazit: Unbedingt die eVB-Nummer beantragen

Der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle überprüft mit der eVB-Nummer online, ob dein Kfz eine Versicherung hat. Die brauchst du, um den Halter zu wechseln oder ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Kümmere dich deshalb frühzeitig um deine elektronische Versicherungsbestätigung von der Kfz-Versicherung.

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