FAQ: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. FAQ: ELEKTRONISCHE VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG (EVB)
Draußen unterwegs
Lesezeit: 3-4 Minuten

FAQ: Elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB)

Was du schon immer über Versicherung wissen wolltest.

Du hast Fragen rund um die Themen Versicherung und Generali? Wir geben Antworten: Einfach, schnell, kompetent. Und sollte deine spezielle Frage einmal nicht hier beantwortet werden können, schreibe uns einfach: nachricht@generali.de


Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?

Bei der elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB, handelt es sich um eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination. Die eVB-Nummer bescheinigt, dass ein Kraftfahrzeug über einen bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt. Bis 2008 diente die sogenannte Deckungskarte, oder auch Doppelkarte, als Versicherungsnachweis. Diese Deckungskarte wurde jedoch von der eVB abgelöst, um den Verwaltungsakt zu vereinfachen.
 
Wann benötige ich die eVB-Nummer?

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Sobald du also ein neues Kraftfahrzeug anmelden, einen Halterwechsel vornehmen oder ein Fahrzeug ummelden möchtest, musst du die Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Dafür benötigst du die eVB-Nummer. Bei der Zulassungsstelle nenne dem Sachbearbeiter die eVB-Nummer und er kann in der Datenbank nachschauen, ob dein Auto oder Motorrad versichert ist.
 
Hinweis: Ohne elektronische Versicherungsbestätigung kann dein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr nicht zugelassen werden!
 
Wie bekomme ich eine eVB-Nummer und wie lange ist sie gültig?

Die eVB-Nummer erhältst du von deinem momentanen Kfz-Versicherer oder vom zukünftigen Versicherungsunternehmen, bei dem dein Auto oder Motorrad neu versichert werden soll. Die eVB-Nummer kann in der Regel auch telefonisch erfragt werden. Die Kfz-Versicherung stellt dann eine elektronische Versicherungsbestätigung aus.
 
Die erteilte Nummer hat eine begrenzte Gültigkeit, die bei einzelnen Versicherungen unterschiedlich sein kann. Falls du das Fahrzeug bis zur angegebenen Gültigkeit nicht an- oder umgemeldet hast, benötigst du für das Straßenverkehrsamt erneut eine eVB-Nummer. Außerdem muss bei jeder nachfolgenden An-, Um- und Wiederanmeldung eine neue eVB-Nummer bei der Versicherung erfragt werden.
 
In welchen Fällen benötige ich die eVB-Nummer noch?

Die eVB-Nummer brauchst du nicht nur bei der Neuzulassung eines Fahrzeuges sondern auch bei einem Fahrzeughalterwechsel oder wenn das Kraftfahrzeug nach Stilllegung erneut angemeldet wird.
 
Bei technischen Änderungen am Fahrzeug, akzeptieren viele Zulassungsbehörden die bisherige eVB, wenn die technischen Änderungen durch TÜV oder DEKRA genehmigt worden sind. Am besten fragst du aber nochmal vorher bei der jeweiligen Zulassungsbehörde nach. Eine eVB benötigst du auch bei Umzug des Fahrzeughalters in einen neuen Zulassungsbezirk oder bei Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens.
 
Welche Daten enthält die eVB-Nummer und wer verwaltet das eVB-Verfahren?

Die eVB-Nummer enthält Daten über Fahrzeugart (beispielsweise PKW, Motorrad) und den Versicherten beziehungsweise Fahrzeughalter. Das Verfahren wird von der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) verwaltet. Die Zulassungsstelle hat Zugriff auf die Datenbank der GDV DL und kann so schnell überprüfen, ob ein Kfz-Versicherungsschutz für ein Auto oder Motorrad besteht.

Mit mehr Leistungen nachhaltig versichert

Unsere Emp­feh­lung

Sorge für ausreichend Schutz mit der Kfz-Versicherung von Generali, um bei Schäden und Unfällen abgesichert zu sein.


Mehr erfahren

Ähn­li­che Arti­kel