- GESUNDHEIT & FREIZEIT
- REISE-KRANKENVERSICHERUNG
Was ist eine Reisekrankenversicherung?
Gesundheitsschutz auf Reisen – für einen Kurz-Trip, längere Auslandsaufenthalte oder für eine Einreise nach Deutschland.
Die Generali bietet verschiedene Tarife zur Absicherung Ihrer Reisen an. Ob für den Urlaub, für Geschäftsreisen oder zur Einreise nach Deutschland. Auch für lange Auslandsaufenthalte von über einem Jahr bis zu fünf Jahren bieten wir den passenden Tarif: Schützen Sie sich mit einer Reisekrankenversicherung vor unerwarteten Kosten. Je nach Tarifempfehlung ist dabei auch ein Online-Abschluss möglich.
Für den passenden Versicherungsschutz wenden Sie sich gerne an Ihren Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung.
Hinweis: Der Tarif Visitors wurde eingestellt. Die Tarifstufen Visitors-IN1, Visitors-LF1 und Visitors-NA1 können nicht mehr für neue Auslandsaufenthalte oder zur Einreise nach Deutschland abgeschlossen werden.
Die bisher für den Abschluss genutzte Bankverbindung wurde aufgelöst. Dort eingehende Überweisungen werden mit dem Vermerk „IBAN ungültig“ zurücküberwiesen. Es kommt kein Versicherungsschutz zustande.
Rund-um-die-Uhr-Service
Ein besonderer Service der Auslandkrankenversicherung der Generali ist der Assistance-Service. Wir sind rund um die Uhr für unsere Versicherten telefonisch erreichbar und beraten unter dieser Notrufnummer: 089 55987192
Die Generali Notrufnummer ist ein exklusiver Service, der durch unseren Kooperationspartner Europ Assistance Services GmbH realisiert wird.
Persönliche Beratung für Ihre passende Lösung
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen Ihnen, aus der Vielfalt an Produkten genau die richtigen zu wählen:
- Sie entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
- Gemeinsam sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und bereits vorhandene Verträge.
- Sie bekommen eine individuelle Lösung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
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FAQ - häufig gestellte Fragen zu Corona
Bei Voll- oder Zusatz-Krankenversicherungen
In allen Tarifen, die auch Versicherungsschutz bei Auslandsreisen bieten, erstatten wir Kosten für Behandlungen einer Corona-Erkrankung im Ausland.
Bei reinen Auslandsreise-Krankenversicherungen
Reise-Tarife ohne Gesundheitsprüfung: In vielen Reise-Tarifen fragen wir vor Vertragsbeginn nicht nach Ihrer Gesundheit, z. B. in den Tarifen Reise oder Visitors. In allen diesen Tarifen haben Sie keinen Versicherungsschutz für Erkrankungen, die Ihnen bei Reiseantritt schon bekannt waren. Das ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Darum gilt:
- Wenn Sie vor Reiseantritt positiv auf Corona getestet wurden, übernehmen wir keine Kosten für Behandlungen wegen Corona im Ausland.
- Wenn Sie erst im Ausland positiv auf Corona getestet werden, erstatten wir Kosten für Behandlungen wegen Corona im Ausland. Auch den Test bezahlen wir.
Reise-Tarife mit Gesundheitsprüfung: In älteren Reise-Tarifen gibt es eine Gesundheitsprüfung, z. B. im Tarif Global. In diesen Tarifen erstatten wir auch Kosten für Erkrankungen, wenn Sie vor Reiseantritt davon wussten.
Wichtig: Aus der (Reise-)Krankenversicherung erstatten wir Kosten für ärztliche Behandlungen. Weitere nicht-medizinische Kosten, die wegen einer Corona-Ansteckung entstehen, erstatten wir nicht. Wir erstatten also keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder das Umbuchen von Flügen. Wir bezahlen Corona-Tests nur bei Symptomen, die auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus hindeuten. Ihr Arzt muss das bestätigen. Vorsorgliche Tests rund ums Reisen oder Quarantäne bezahlen wir nicht.
Sind Sie unsicher, in welchem Tarif Sie versichert sind? Informationen zu den Leistungen in Ihrem Tarif finden Sie unter www.generali.de/meintarif.
Wenn Sie im Ausland erkranken, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Notfall-Hotline. Unseren Kooperationspartner EUROP Assistance erreichen Sie weltweit unter der Telefonnummer +49 89 55987-192.
Die Kollegen sind rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie bei organisatorischen und bei medizinischen Fragen.
Sie haben auch dann Versicherungsschutz, wenn es für Ihr Ziel eine Reisewarnung wegen Corona gibt. Das gilt für fast alle Tarife – nur nicht für die Tarife Visitors-LF1, Visitors-NA1 und Global. In diesen Tarifen haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn das Auswärtige Amt Deutschland eine Reisewarnung herausgegeben hat.
Aktuelle Reisehinweise finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de.
Wenn Sie nicht zum geplanten Zeitpunkt zurückreisen können, verlängern wir Ihren Versicherungsschutz. Das gilt in folgenden Fällen:
- bei einer akuten Ansteckung
- bei einer Anordnung durch die Behörden (z. B. Quarantäne, Ausgangssperre)
- bei Entscheidungen Dritter (z. B. Verkehrsunternehmen)
In einigen Tarifen ist der Kranken-Rücktransport versichert. Wir prüfen im Einzelfall, ob wir die Kosten erstatten. Das ist ggf. bei einem schweren Krankheitsverlauf möglich oder wenn Sie vor Ort nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können. Bitte wenden Sie sich in dem Fall direkt an unseren Kooperationspartner EUROP-Assistance. Die Kollegen erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 89 55987-192.
Unsere Gesundheitsangebote
Journalartikel zum Thema „Reiseversicherung“
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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
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