Erstattet werden zu 100 Prozent die Aufwendungen für:
- Medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung, auch Entbindung und Fehlgeburt.
- Arzneien und Verbandmittel.
- Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung. Bei stationärer Heilbehandlung in Deutschland ist die Erstattung auf die erstattungsfähigen Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer) begrenzt.
- Zahnbehandlung (außer Inlays und Zahnkronen aller Art) sowie prophylaktische Leistungen.
Die Kosten für Zahnersatz, Inlays und Zahnkronen aller Art sowie Zahn- und Kieferregulierung werden bis zu 80 Prozent übernommen. Hierfür gelten folgende Höchstsummen:
- bei einem durch Unfall verursachten Versicherungsfall 2.500 €
In allen anderen Versicherungsfällen:
- im Zeitraum des ersten Jahres nach Versicherungsbeginn 500 €
- im Zeitraum der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn in diesem Tarif bis zu insgesamt 1.000 €
- im Zeitraum der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn in diesem Tarif bis zu insgesamt 1.500 €
- im Zeitraum der ersten vier Jahre nach Versicherungsbeginn in diesem Tarif bis zu insgesamt 2.000 €
- im Zeitraum der ersten fünf Jahre nach Versicherungsbeginn in diesem Tarif bis zu insgesamt 2.500 €
Bei einer Verlängerung der Vertragsdauer über fünf Jahre hinaus:
- ab dem sechsten Jahr nach Versicherungsbeginn im Zeitraum eines Jahres 2.500 €
Der Leistungskatalog des Tarifes Global First wird durch weitere Zusagen abgerundet, zum Beispiel für Heil- und Hilfsmittel und für:
- Ambulante Psychotherapie (bis 20 Sitzungen je Kalenderjahr).
- Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
- Diverse Schutzimpfungen.
- Übernahme der Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankenrücktransportes (in das Land, aus dem die versicherte Person ausgereist ist, oder in die Bundesrepublik Deutschland).
- Übernahme der notwendigen Kosten einer Rückführung versicherter Kinder unter 16 Jahren, sofern alle ebenfalls versicherten mitreisenden erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden bzw. werden oder verstorben sind, bis zu 5.000 Euro.
- Übernahme der Kosten für erforderliche Blutkonserventransporte ins Ausland.