Prozentsätze ab dem 1. Januar 2017
Durch die Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes PSGII ab dem 1. Januar 2017 wird es auch Neuerungen in der Pflegezusatzversicherung geben. Durch den Wechsel von 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade müssen die Erstattungsprozentsätze entsprechend angepasst werden. Diese Änderungen wurden durch den juristischen Treuhänder als Repräsentant der Versichertengemeinschaft geprüft und genehmigt.