Entlassmanagement

Sie sind gerade im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung und brauchen zur Entlassung Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege? Oder Sie werden vorübergehend in einem Pflegeheim gepflegt, damit die häusliche Pflege oder ein dauerhafter Heimplatz in dieser Zeit organisiert werden kann? Durch eine vorläufige Pflegegradeinstufung können wir Sie dabei unterstützen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir einen vorläufigen Pflegegrad feststellen können?

Es liegt noch kein Pflegegrad vor und

  • es ist eine Kurzzeitpflege oder vollstationäre Pflege nach der Entlassung notwendig
  • für die Entlassung in die häusliche Pflege werden ein Pflegebett, ein Standardschieberollstuhl und/oder ein Toilettenrollstuhl benötigt

Wie wird eine Vorabeinstufung beantragt und wie läuft sie ab?

Bitte wenden Sie sich an den Sozialdienst im Krankenhaus oder in der Rehabilitationseinrichtung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Sozialdienst leitet dann die Vorabeinstufung ein und kümmert sich um alles weitere.

So läuft das Verfahren ab:

(1)    Die Sozialdienst lädt sich die Antragsunterlagen  hier  runter oder fordert sich diese telefonisch im Pflegemanagement (Telefon-Nr.: 0221 1636-2935) an
(2)    Der Sozialdienst faxt die ausgefüllten Unterlagen an das Pflegemanagement (Fax-Nr.: 0221 1636-202). Dazu gehören

  • ein Fragebogen (ausgefüllt vom Sozialdienst oder dem behandelnden Arzt)
  • eine Schweigepflichtentbindungserklärung (unterschrieben von der pflegebedürftigen Person)
  • ggf. eine Vollmacht, wenn die Schweigepflichtentbindungserklärung von einer anderen Person unterschrieben wird
  •  ggf. weitere ärztliche Unterlagen

(3)    Wir prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind und die Voraussetzungen vorliegen.
(4)    Wir beauftragen den medizinischen Dienst der Privaten (MDP) mit der vorläufigen Begutachtung. Diese wird anhand der vorgelegten Unterlagen durchgeführt.
(5)    Wir erhalten das Ergebnis der Begutachtung und informieren den Sozialdienst per Fax darüber.

Nach der Entlassung erfolgt noch eine endgültige Begutachtung in der häuslichen Umgebung oder in der vollstationären Pflegeeinrichtung. Dazu benötigen wir den „Antrag auf Pflegeleistungen“ inklusive der Schweigepflichtentbindungserklärung.

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