Plötzlich Pflegefall – was nun?
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, gibt es viele Fragen. Zum Beispiel: Wie organisieren Sie die Pflege und wie stellen Sie die Anträge richtig? Wir helfen Ihnen, die Übersicht zu behalten. Unser Erklärfilm zeigt Ihnen, was jetzt die wichtigsten Schritte sind.
Wenn Sie pflegebedürftig werden, können Sie Leistungen aus Ihrer Pflegeversicherung erhalten. Über die Voraussetzungen dafür informieren wir Sie gern. Wir unterstützen Sie.
Wichtig zu wissen
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der Pflegefall eingetreten oder vorauszusehen ist. Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nimmt meist einige Zeit in Anspruch, deshalb werden die Leistungen auch rückwirkend erbracht – frühestens aber vom ersten Tag des Monats der Antragstellung an.
Befindet sich der Versicherte während der Antragstellung in einem Krankenhausaufenthalt, beginnt unsere Leistungsverpflichtung erst ab dem Entlassungstag.
- Sie erhalten durch Ihren Pflegeversicherer einen Antrag für häusliche oder stationäre Pflege.
- Es muss vorab geklärt werden, ob eine Versorgung zu Hause durch Angehörige beziehungsweise einen Pflegedienst durchgeführt wird oder die Verlegung in ein Pflegeheim vorgesehen ist.
Begutachtung durch den medizinischen Dienst
Sobald uns der Antrag mit der entsprechenden Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt, beauftragen wir den medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Ein Arzt oder eine erfahrene Pflegefachkraft wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, zwecks einer Terminabsprache.
Wichtig: Die Schweigepflichtentbindungserklärung darf nur vom Versicherten selbst oder einem Bevollmächtigen/Betreuer unterschrieben werden, hinsichtlich dessen uns eine wirksame Vollmacht vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass der Gutachter keine Begutachtungen im Krankenhaus, während einer Kurzzeitpflege oder einem Reha-Aufenthalt durchführen kann.
- Der Gutachter wird sich einen Eindruck davon machen, was Sie im täglichen Leben selbstständig erledigen können und wobei Sie unterstützt werden müssen. Er wird Vorschläge machen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Pflegesituation zu verbessern oder Pflegebedürftigkeit zu vermindern.
- Anschließend wird das Gutachten durch die Pflegepflichtversicherung ausgewertet und es wird geprüft, welcher Pflegegrad Ihnen zugeordnet wurde. Sie erhalten von uns eine schriftliche Zusage mit allen konkreten Leistungen.
Wie man sich optimal auf die Begutachtung vorbereitet, sehen Sie auch auf der Internetseite von MEDICPROOF, dem Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherer.