Roter Geschenkkarton mit goldener Schleife darum

Weihnachtsgeschenke umtauschen

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. WEIHNACHTSGESCHENKE UMTAUSCHEN
Recht sichern
Lesezeit: 4-5 Minutrn

Umtausch von Geschen­ken: Wel­che Rechte gel­ten?

Alle Jahre wieder haben wir die Gelegenheit, mit unseren Weihnachtsgeschenken danebenzuliegen. Der Pullover zu groß, zu klein, zu bunt oder zu trist. Der neue Duft zu blumig, das Hörspielgerät für die Enkelkinder steht leider doppelt unter dem Tannenbaum. Aus „Oh, du fröhliche…“ kann nach den Festtagen leicht die nervige Weihnachtszeit werden. Nämlich dann, wenn die Geschenke, die nicht gefallen, zurückgegeben werden sollen. Die Lösung für Schenker und Beschenkte liegt im Umtausch nach den Feiertagen. Vielleicht lässt sich das ungeliebte Geschenk auch in einen Gutschein umwandeln. Ob das gelingt, hängt von der Kulanz der Händler ab, denn in Deutschland gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht.

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Der Einzelhandel ist nicht gesetzlich verpflichtet, mängelfreie Ware zurückzunehmen. Umtausch- und Rückgaberecht können von Geschäften freiwillig eingeräumt werden.
  • Wer online shoppt, kann vom vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieser erlaubt Käufern, vom Onlinekauf zurückzutreten und die Ware zurückzuschicken.
  • Erhältst du beim Onlineshopping beschädigte oder defekte Ware, muss der Händler für Ersatz oder Reparatur sorgen. Wenn nicht, kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Damit es erst gar nicht dazu kommt, dass deine Familie ihre Weihnachtsgeschenke umtauschen will, geben wir dir hier Tipps, wie du nachhaltig Weihnachten feiern kannst – dazu gehört, nur zu schenken, was wirklich benötigt und gewünscht wird.

Hast du ein wertvolles Geschenk bekommen, das du nicht nur behalten, sondern auch absichern möchtest? Hier erfährst du, wie teure Geschenke in der Hausratversicherung mitversichert werden können.

Begriffe rund um den Umtausch erklärt

Stell dir vor, du hast einen wunderhübschen Weihnachtspullover für deinen Sohn ausgesucht. Aber der macht bei der Bescherung ein langes Gesicht, findet den Sweater mit Rentier darauf einfach nur peinlich. Kein Problem, denkst du, den kannst du auf jeden Fall umtauschen? In der Praxis ist das mit großer Wahrscheinlichkeit möglich. Theoretisch sind Einzelhändler jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, mängelfreie Ware zurückzunehmen. Bei bloßem Nichtgefallen, also einwandfreien Produkten liegt es allein an der Kulanz des Geschäfts, in dem das Geschenk gekauft wurde.

Für deine Weihnachtseinkäufe erhoffst du dir eine Finanzspritze in Form von Weihnachtsgeld? Hier erfährst du, ob du einen Anspruch darauf hast.

Umtauschrecht oder Rückgaberecht?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht kein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht im stationären Handel vor. Händler können ihren Kunden den Umtausch jedoch freiwillig gewähren. Das bedeutet, Kunden können Waren, die ihnen nicht gefallen, zurückgeben und gegen andere Ware oder einen Gutschein für das entsprechende Geschäft umtauschen. Alternativ kann der Händler auch ein Rückgaberecht einräumen. In dem Fall wird der Kaufpreis für das zurückgebrachte Produkt erstattet und der Kunde ist anschließend nicht an das Geschäft gebunden.

Mögliche Einschränkungen des Umtausch- oder Rückgaberechts können etwa der Ausschluss reduzierter Waren, bestimmter Produktgruppen wie Kosmetikartikel oder Wäsche sein. Es kann auch die Vorlage des Kassenbons oder die Rückgabe im originalverpackten Zustand verlangt werden. Ob und in welcher Form Umtausch oder Rückgabe im einzelnen Geschäft möglich sind, kann der Händler selbst entscheiden und ist dann rechtlich an diese Entscheidung gebunden. Auch wenn Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen sind, hat das keinen Einfluss auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch.

Gesetzliches Widerrufsrecht

Das vierzehntägige Widerrufsrecht gilt nicht für Produkte, die du im Einzelhandel gekauft hast. Wer im Laden steht, hat ausreichend Zeit und Gelegenheit, sich von der Ware zu überzeugen.

Ein Widerruf ist nur möglich bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, also Kaufverträgen, die du im Internet, am Telefon oder etwa an der Haustür abgeschlossen hast. Diese gesetzliche Regelung soll dich als Käufer schützen, weil du die Ware nicht wirklich prüfen kannst, bevor sie in einem Paket vor deiner Türschwelle landet.

Vom Widerruf ausgeschlossen können beispielsweise Pauschalreisen sein, individuell angepasste Produkte, Dienstleistungen und Downloads. Übrigens reicht es nicht aus, das Produkt innerhalb von vierzehn Tagen kommentarlos an den Verkäufer zurückzuschicken. Der Vertrag muss ausdrücklich und nachweisbar widerrufen werden, das heißt schriftlich, zum Beispiel per Einschreiben. Häufig reicht aber auch eine formlose E-Mail. Musterbriefe findest du online. Du brauchst dabei nicht anzugeben, aus welchem Grund du die Ware nicht haben möchtest.

Was gilt für die Rückgabe beim Onlinekauf?

Beim Online-Weihnachtsshopping kannst du von deinem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn dir etwas nicht gefällt (mehr dazu erfährst du hier). Dabei ist zu beachten, dass diese Frist ab Zustellung beginnt. Warten, bis die Beschenkten unter dem Weihnachtsbaum das Gesicht verziehen, solltest du also nicht. Einige Onlineshops bieten auch eine etwas längere Rücksendefrist nach Empfang der Ware an. Dafür lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Shops.

Es gibt aber auch den Fall, dass du das perfekte Geschenk bestellt hast, es aber eine unübersehbare Macke hat oder etwas daran abgebrochen ist. Kommt ein Produkt mangelhaft bei dir an, kannst du vom Verkäufer Nacherfüllung fordern. Das bedeutet, der Verkäufer repariert den Schaden oder schickt dir Ersatz. Direkt vom Kauf zurücktreten darfst du nicht, erst muss der Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung haben. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, kannst du den Kaufpreis mindern und einen Teil des Preises erstattet bekommen. Hat der Käufer nicht nachgebessert, kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten, indem du die beschädigte Ware zurückschickst und den Kaufpreis zurückforderst.

Grundsätzlich verjähren die Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag nach zwei Jahren, dennoch solltest du dem Verkäufer einen Mangel immer sofort melden, wenn du ihn entdeckst.

Fazit

Erkundige dich im Zweifelsfall beim Kauf nach den Konditionen für Umtauschrecht und Rückgabe: Dann brauchst du nicht ganz so ratlos zu sein, wenn du in diesem Jahr den Geschmack deiner Lieben verfehlt haben solltest. Die Geschäfte sind nicht immer verpflichtet, die von dir gekauften Waren zurückzunehmen.

Hast du das Recht auf deiner Seite? Über eine Rechtsberatung unserer Rechtsschutzversicherung kannst du diese Frage unkompliziert klären. Informiere dich jetzt.

Mit ADVOCARD-360°-PRIVAT umfassend gegen Rechtsstreitigkeiten im privaten Umfeld absichern

Unsere Emp­feh­lung

Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

Mehr erfahren

Ähn­li­che Arti­kel