Eine Frau rechnet ihre Weihnachtskosten zusammen

Weihnachtsgeld: Wer es bekommt und wer nicht

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Weih­nachts­geld: Wer es bekommt und wer nicht

Weihnachtsgeld, also Geld für Weihnachten? Diese Sonderzahlung soll zum einen tatsächlich das Weihnachtsgeschäft ankurbeln, denn ein prall gefülltes Konto eignet sich natürlich fürs Geschenke shoppen. Andererseits fördert der Arbeitgeber dadurch die Motivation seiner Mitarbeiter. Wer als Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätig ist, hat nämlich in vielen Fällen Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation. Aber nicht jeder Arbeitgeber zahlt und nicht jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet. Unter welchen Voraussetzungen du auf den Geldsegen hoffen kannst, klären wir hier. Wir beantworten auch die Frage, in welchem Fall du das Geld zurückzahlen musst.

Wann dir Weihnachtsgeld zusteht

Die jährliche Sondergratifikation, die mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird, ist für viele Arbeitnehmer ein schönes und oft auch notwendiges Extra. Doch nicht jedem Arbeitnehmer wird die Weihnachtszeit durch ein zusätzliches Monatsgehalt versüßt. Um Anspruch auf eine Weihnachtszuwendung zu haben, muss eine rechtliche Grundlage bestehen. Was ist damit gemeint?

  • Tarifvertrag

Haben Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag eine Jahressonderzahlung vereinbart, muss sich der Arbeitgeber in der Regel daran halten, soweit er tarifgebunden ist.

  • Arbeitsvertrag

Steht in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel, die eine Sonderbezahlung regelt, kannst du dich über extra Geld freuen. Die Höhe des Weihnachtsgeldes (oder Urlaubsgeldes) muss nicht unbedingt ein ganzes Monatsgehalt ausmachen, es kann auch auf 50 Prozent oder weniger des monatlichen Bruttogehalts begrenzt sein.

  • betriebliche Vereinbarung

Arbeitest du in einem Unternehmen, in dem keine Tarifbindung existiert, kann es sein, dass es für die Mitarbeiter eine sogenannte Betriebsvereinbarung gibt. Hier sind unter anderem auch die Sonderauszahlung und die Voraussetzung dafür geregelt. Lies dir diese Vereinbarung gut durch und vergiss nicht, dass diese jederzeit gekündigt werden kann.

  • betriebliche Übung

Was sich wie eine sportliche Betätigung liest, bedeutet, dass in manchen Betrieben auch ohne schriftliche Fixierung ein Bonus am Ende des Jahres an die Arbeitnehmer gezahlt wird. Wird mindestens drei Jahre hintereinander eine Weihnachtsgratifikation an die Mitarbeiter gezahlt, leitet sich daraus im vierten Jahr für den Arbeitgeber eine Verpflichtung ab. Diese Verpflichtung kann jedoch umgangen werden, indem das Unternehmen jedem Mitarbeiter gegenüber schriftlich festhält, dass diese Vergütung eine einmalige Leistung ist und für das kommende Jahr kein Anspruch darauf besteht.

  • Grundrecht im Gleichbehandlungsgrundsatz

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, so will es das Grundgesetz. Wird in einem Unternehmen dieser Grundsatz verletzt, indem manche Arbeitnehmer ohne objektiven Grund eine Jahressonderzahlung erhalten und andere nicht, so kann eventuell ein Anspruch angemeldet werden.

Das heißt, dass in den meisten Fällen die Zahlung von Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag geregelt ist. Außer, dein Arbeitgeber entscheidet sich spontan, seinen Mitarbeitern in Form einer betrieblichen Übung diese Sonderzahlung zu tätigen. Am besten erkundigst du dich schon beim Einstellungsgespräch, ob eine Weihnachtsgratifikation in dem Unternehmen deiner Wahl ausgezahlt wird.

Sachleistungen als Alternative

Manche Unternehmen verzichten auf Sonderzahlungen in Geldform, sondern schenken ihren Mitarbeitern Sachgüter, wie Computer oder Handys für die private Nutzung. Das ist für den Arbeitgeber nämlich steuerfrei. Diese Schenkungen sollten allerdings im Vertrag festgehalten werden.

Wie viel Geld im Schnitt bezahlt wird

Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt vom Tarifvertrag, vom Arbeitsvertrag, von der Branche und den festgelegten Regelungen ab. Das kann zum Beispiel in der Finanzbranche, in der chemischen Industrie und bei der Energieversorgung ein ganzes Bruttomonatsgehalt sein. In der Regel werden allerdings 50 bis 80 Prozent des Bruttomonatsgehalts bezahlt. Im Schnitt bekommen Tarifbeschäftigte rund 2.700 Euro Jahressonderzahlung überwiesen.

Oft wird in Verträgen ein bestimmter Pauschalbetrag vereinbart, der an jeden Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Manche Arbeitsverträge nennen keine Summe, sondern lediglich, dass eine Jahressonderzahlung bezahlt wird. In manchen Tarifverträgen variiert die Sonderauszahlung nach Länge des Arbeitsverhältnisses. Je länger im Betrieb, umso höher die Zahlung. Insgesamt erhalten rund 53 Prozent der Gehaltsempfänger in Deutschland Weihnachtsgeld.

ACHTUNG: Das gezahlte Geld muss voll versteuert werden. Es fallen zudem Abgaben für die Sozialversicherung an. Wie beim Gehalt gibt es also auch dort einen Brutto- und Nettobetrag.

Weihnachtsgeld unter Vorbehalt

Es kann sein, dass der Arbeitgeber weihnachtliche Sonderzahlungen freiwillig gewährt. Dann liegt es ganz bei ihm, ob und wie viel er zahlt. Das wird allgemein als ein Freiwilligkeitsvorbehalt bezeichnet. Wird im Vertrag allerdings eine Zahlung zugesagt und gleichzeitig in einer anderen Klausel der Rechtsanspruch darauf untersagt, ist diese Klausel unwirksam. Ebenso rechtlich fragwürdig ist der Widerrufsvorbehalt. Das bedeutet, dass Sonderzahlungen zukünftig auch widerrufen werden können. In beiden Fällen kannst du deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld rechtlich geltend machen. Wir raten dir allerdings, diesen Schritt nicht ohne eine Rechtsschutzversicherung zu gehen.

Dürfen Sonderzahlungen gekürzt werden?

Bist du lange krank (über sechs Wochen) und beziehst Krankengeld, darf dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. Dazu bedarf es allerdings einer besonderen Vereinbarung. Bist du über zwölf Monate lang nicht arbeitsfähig, muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld bezahlen. Auch in der Elternzeit (nicht Mutterschutz) oder einem Sabbatjahr kann der Arbeitgeber die Zahlung auslassen oder nur anteilig auszahlen. Hast du während des Jahres gekündigt, kann es sein, dass du für die Zeit in Anstellung Anspruch auf die Zahlung hast. Schau in den Vertrag, welche Regelungen dazu getroffen wurden.

Wann musst du Geld zurückzahlen?

Das ist meist durch Stichtagsklauseln im Vertrag geregelt. Bist du zu einem festgelegten Datum noch im Betrieb und keine Kündigung wurde ausgesprochen, kannst du das Geld behalten. Hast du vor diesem Stichtag gekündigt, musst du die Weihnachtsgratifikation zurückzahlen.

ACHTUNG: Weihnachtsgeld ist keine Entlohnung. Wurde dir das Geld als Bonus für deine Leistung bezahlt, ist diese Klausel unwirksam und du musst nichts zurückzahlen.

Fazit

Je nachdem, wo und in welcher Branche du beschäftigt bist, fallen die Regelungen für Sonderzahlungen unterschiedlich aus. Achte auf die Verträge und frage nach, bevor es zu Missverständnissen kommt.

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