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Bereits bei der Beantragung deines Personalausweises wird nach deinem Hauptwohnsitz gefragt. Neben diesem kannst du einen oder mehrere Zweitwohnsitze führen. Was einen Haupt- oder Zweitwohnsitz ausmacht und welche Rolle deine Lebensinteressen dabei spielen, erfährst du hier. In jedem Fall solltest du jedoch den Abschluss einer umfassenden Wohngebäudeversicherung nicht vergessen.
Aber aufgepasst: Zieht es dich beruflich oder privat ins Ausland und verlagerst du deinen Hauptwohnsitz dorthin, drohen dir Nachteile. Welche Einschränkungen das für Rentner und Arbeitnehmer zur Folge haben kann, haben wir dir zusammengestellt.
Was versteht man unter einem Hauptwohnsitz?
In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass du die Adresse deines neuen Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt angeben musst. Wenn du nur eine Adresse hast, ist die Auswahl der Meldeadresse unproblematisch. Bestehen jedoch weitere Wohnsitze, ob aus privaten oder beruflichen Gründen, stellt sich oftmals die Frage, welchen Wohnsitz man angeben muss.
Das Bundesmeldegesetz definiert in § 21 (BMG) genau, was unter einem Haupt- oder Erstwohnsitz zu verstehen ist:
Ist die Gartenlaube als Hauptwohnsitz erlaubt?
Beim Hauptwohnsitz muss es sich zudem um einen Wohnort handeln, der zum dauernden Wohnen geeignet und zugelassen ist. Dazu gehören in der Regel Strom, sanitäre Anlagen und beheizbare Räume. Da die Zulassung zum dauerhaften Wohnen fehlt, kann das Gartenhaus in einer Schrebergartenanlage beispielsweise nicht als Hauptwohnsitz dienen.
Mittelpunkt der Lebensinteressen wichtiger als Anwesenheit
Viele Menschen arbeiten nicht in der näheren Umgebung ihres üblichen Wohnortes. Sie halten sie sich notwendigerweise von Montag bis Freitag an einem Zweitwohnsitz auf. Dieser wird jedoch laut Rechtssprechung nicht automatisch zum Hauptwohnsitz. Denn der Mittelpunkt der Lebensinteressen, also Hobbys, Familie, Freunde oder Bekannte, befindet sich vielleicht nicht dort.
Denn das wichtigste Kriterium für einen Hauptwohnsitz ist neben der Aufenthaltsdauer an einem Wohnort der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen. Der Erstwohnsitz ist demnach derjenige Ort, an dem du dich am häufigsten aufhältst und sich dein Leben abspielt. Ein mehrwöchiger Urlaub oder ein befristeter beruflicher Auslandsaufenthalt verlagert deinen Hauptwohnsitz daher noch lange nicht. Dieser bleibt an dem Ort, an dem du deine sozialen Kontakte hast.
Wahlliste zeigt, wo dein Hauptwohnsitz liegt
Auch wenn es für dich nicht die oberste Priorität haben mag, kennzeichnet ein bestimmtes Kriterium zweifelsfrei den gemeldeten Erstwohnsitz: Dieser ist demnach dort, wo du in die Wahlliste eingetragen bist. Denn du bist nur an deinem Hauptwohnsitz wahlberechtigt und kannst nur dort an Kommunal-, Landes-, Bundes- oder europäischen Wahlen teilnehmen.
Hauptwohnsitz ändern: Was solltest du beachten?
Änderst du deinen Erstwohnsitz aus beruflichen oder privaten Gründen, bist du verpflichtet, dies dem Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro mitzuteilen. Auch wenn du zukünftig eine der bereits gemeldeten Zweitwohnungen als Hauptwohnung nutzt, musst du dies melden. Dabei ist die Änderung der Meldestelle, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist, binnen zwei Wochen mitzuteilen.
Für die Meldung brauchst du:
Der Wohnsitz, an dem du dich in der Regel weniger häufig aufhältst bzw. an dem nicht dein Lebensmittelpunkt ist, wird Zweitwohnsitz oder umgangssprachlich Nebenwohnsitz genannt.
Das Bundesmeldegesetz legt in § 21 Ziff. 3 BMG fest:
„Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.“
Wichtige Kriterien sind:
Hast du neben dem Hauptwohnsitz weitere Wohnungen, die du als Zweitwohnsitz nutzt, musst du diese ebenfalls anmelden. Das gilt übrigens unabhängig von der Nutzungsform. Ob du eine Nebenwohnung für berufliche Zwecke gemietet oder gekauft hast, als Feriendomizil nutzt oder weitervermietest. Die Anmeldung ist Pflicht.
Dafür benötigst du neben dem Anmeldeformular einige Unterlagen, die auch für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes benötigt werden. Oft musst du persönlich erscheinen, in einigen Gemeinden genügt jedoch die Anmeldung per Post oder sogar online:
Gibst du eine Wohnung auf, beispielsweise weil sie beruflich nicht mehr notwendig ist, musst du auch diesen Zweitwohnsitz abmelden. Zuständig dafür ist ebenfalls die Meldestelle, in deren Bezirk sich der Erstwohnsitz befindet.
Zweitwohnsitz und Steuer: Was gilt?
Die Anmeldung einer Zweitwohnung kostet geringfügig Gebühren. Dabei bleibt es häufig jedoch nicht, denn ca. 100 Kommunen erheben in Deutschland zusätzlich eine Zweitwohnungssteuer. Und dies nicht nur, wenn die Wohnung dein Eigentum ist. Dies gilt auch, wenn die Wohnung nur von dir gemietet wurde oder als eigene Immobilie weitervermietet wird.
Der Staat berechnet die Zweitwohnungssteuer auch, wenn sich der Nebenwohnsitz in der Nähe deines Hauptwohnsitzes befindet. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahreskaltmiete oder die Wohnfläche. Der Steuersatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und variiert von ca. 5%-30%. Informiere dich daher vorab über Regelungen der jeweiligen Kommune.