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Was du über einen Haupt- und Zweitwohnsitz wissen solltest

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Was du über einen Haupt- und Zweit­wohn­sitz wis­sen soll­test

Was du schon immer über Versicherung wissen wolltest.

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Bereits bei der Beantragung deines Personalausweises wird nach deinem Hauptwohnsitz gefragt. Neben diesem kannst du einen oder mehrere Zweitwohnsitze führen. Was einen Haupt- oder Zweitwohnsitz ausmacht und welche Rolle deine Lebensinteressen dabei spielen, erfährst du hier. In jedem Fall solltest du jedoch den Abschluss einer umfassenden Wohngebäudeversicherung nicht vergessen.

Aber aufgepasst: Zieht es dich beruflich oder privat ins Ausland und verlagerst du deinen Hauptwohnsitz dorthin, drohen dir Nachteile. Welche Einschränkungen das für Rentner und Arbeitnehmer zur Folge haben kann, haben wir dir zusammengestellt.

Was versteht man unter einem Hauptwohnsitz?

In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass du die Adresse deines neuen Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt angeben musst. Wenn du nur eine Adresse hast, ist die Auswahl der Meldeadresse unproblematisch. Bestehen jedoch weitere Wohnsitze, ob aus privaten oder beruflichen Gründen, stellt sich oftmals die Frage, welchen Wohnsitz man angeben muss.

Das Bundesmeldegesetz definiert in § 21 (BMG) genau, was unter einem Haupt- oder Erstwohnsitz zu verstehen ist:

  • offizielle Adresse im Personalausweis
  • Eintragung im Wählerverzeichnis
  • vorwiegend benutzte Wohnung
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familie, Freunde, berufliche Tätigkeit, Hobbys

Ist die Gartenlaube als Hauptwohnsitz erlaubt?

Beim Hauptwohnsitz muss es sich zudem um einen Wohnort handeln, der zum dauernden Wohnen geeignet und zugelassen ist. Dazu gehören in der Regel Strom, sanitäre Anlagen und beheizbare Räume. Da die Zulassung zum dauerhaften Wohnen fehlt, kann das Gartenhaus in einer Schrebergartenanlage beispielsweise nicht als Hauptwohnsitz dienen.

Mittelpunkt der Lebensinteressen wichtiger als Anwesenheit

Viele Menschen arbeiten nicht in der näheren Umgebung ihres üblichen Wohnortes. Sie halten sie sich notwendigerweise von Montag bis Freitag an einem Zweitwohnsitz auf. Dieser wird jedoch laut Rechtssprechung nicht automatisch zum Hauptwohnsitz. Denn der Mittelpunkt der Lebensinteressen, also Hobbys, Familie, Freunde oder Bekannte, befindet sich vielleicht nicht dort.

Denn das wichtigste Kriterium für einen Hauptwohnsitz ist neben der Aufenthaltsdauer an einem Wohnort der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen. Der Erstwohnsitz ist demnach derjenige Ort, an dem du dich am häufigsten aufhältst und sich dein Leben abspielt. Ein mehrwöchiger Urlaub oder ein befristeter beruflicher Auslandsaufenthalt verlagert deinen Hauptwohnsitz daher noch lange nicht. Dieser bleibt an dem Ort, an dem du deine sozialen Kontakte hast.

Wahlliste zeigt, wo dein Hauptwohnsitz liegt

Auch wenn es für dich nicht die oberste Priorität haben mag, kennzeichnet ein bestimmtes Kriterium zweifelsfrei den gemeldeten Erstwohnsitz: Dieser ist demnach dort, wo du in die Wahlliste eingetragen bist. Denn du bist nur an deinem Hauptwohnsitz wahlberechtigt und kannst nur dort an Kommunal-, Landes-, Bundes- oder europäischen Wahlen teilnehmen.

Hauptwohnsitz ändern: Was solltest du beachten?

Änderst du deinen Erstwohnsitz aus beruflichen oder privaten Gründen, bist du verpflichtet, dies dem Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro mitzuteilen. Auch wenn du zukünftig eine der bereits gemeldeten Zweitwohnungen als Hauptwohnung nutzt, musst du dies melden. Dabei ist die Änderung der Meldestelle, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist, binnen zwei Wochen mitzuteilen.

Für die Meldung brauchst du:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Scheidungsurteil
  • Gebührenübernahme ca. 10 bis 20 EUR
  • Was ist ein Zweitwohnsitz?

Der Wohnsitz, an dem du dich in der Regel weniger häufig aufhältst bzw. an dem nicht dein Lebensmittelpunkt ist, wird Zweitwohnsitz oder umgangssprachlich Nebenwohnsitz genannt.

Das Bundesmeldegesetz legt in § 21 Ziff. 3 BMG fest:

„Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.“

Wichtige Kriterien sind:

  • gelegentlicher Aufenthalt beziehungsweise rein beruflicher Aufenthalt
  • keine dauerhafte Wohnung wie Ferienhaus oder Hotel
  • Musst du einen Zweitwohnsitz anmelden?

Hast du neben dem Hauptwohnsitz weitere Wohnungen, die du als Zweitwohnsitz nutzt, musst du diese ebenfalls anmelden. Das gilt übrigens unabhängig von der Nutzungsform. Ob du eine Nebenwohnung für berufliche Zwecke gemietet oder gekauft hast, als Feriendomizil nutzt oder weitervermietest. Die Anmeldung ist Pflicht.

Dafür benötigst du neben dem Anmeldeformular einige Unterlagen, die auch für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes benötigt werden. Oft musst du persönlich erscheinen, in einigen Gemeinden genügt jedoch die Anmeldung per Post oder sogar online:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Scheidungsurteil
  • Gebührenübernahme ca. 10 bis 20 EUR

Gibst du eine Wohnung auf, beispielsweise weil sie beruflich nicht mehr notwendig ist, musst du auch diesen Zweitwohnsitz abmelden. Zuständig dafür ist ebenfalls die Meldestelle, in deren Bezirk sich der Erstwohnsitz befindet.

Zweitwohnsitz und Steuer: Was gilt?

Die Anmeldung einer Zweitwohnung kostet geringfügig Gebühren. Dabei bleibt es häufig jedoch nicht, denn ca. 100 Kommunen erheben in Deutschland zusätzlich eine Zweitwohnungssteuer. Und dies nicht nur, wenn die Wohnung dein Eigentum ist. Dies gilt auch, wenn die Wohnung nur von dir gemietet wurde oder als eigene Immobilie weitervermietet wird.

Der Staat berechnet die Zweitwohnungssteuer auch, wenn sich der Nebenwohnsitz in der Nähe deines Hauptwohnsitzes befindet. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahreskaltmiete oder die Wohnfläche. Der Steuersatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und variiert von ca. 5%-30%. Informiere dich daher vorab über Regelungen der jeweiligen Kommune.

Zweitwohnsitzsteuer nach Städten



Nachteile durch Haupt- oder Zweitwohnsitz im Ausland

Wer als EU-Bürger ins Ausland geht, braucht bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten keine Anmeldung vorzunehmen. Ein längerer Aufenthalt muss den zuständigen Behörden gemeldet werden. Das gilt erst recht, wenn du dir einen dauerhaften Zweit- oder Hauptwohnsitz einrichten möchtest.

Damit beantragst du zugleich einen Aufenthaltstitel, der in den meisten EU-Staaten bei Erfüllung der Voraussetzungen unbefristet gültig ist. Welche Meldebestimmungen für den Erwerb eines Aufenthaltstitels maßgeblich sind, erfährst du in deinem Zielland oder beim Auswärtigen Amt.

Das gilt auch für den Fall, dass du den Wohnsitz endgültig in das Wunschland ändern willst, also deinen Hauptwohnsitz verlagerst.

Was bedeutet die Verlagerung des Hauptwohnsitzes ins Ausland?

Ob aus beruflichen oder privaten Gründen ─ Zweitwohnsitze im Ausland machen dich unabhängig von Hotelzimmern und Autobahnen. Wer allerdings seinen Hauptwohnsitz endgültig ins Ausland verlagern möchte, sollte sich im Vorfeld umfassend über die damit einhergehenden Folgen informieren. Dazu, wie sich beispielsweise die Art des Wohnsitzes im Ausland auf Krankenversicherung und Wahlrecht auswirkt, erfährst du später mehr.

Übrigens kann es immer nur einen Hauptwohnsitz pro Bürger geben. Wer den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen gleichermaßen auf zwei Länder verteilt, muss sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden.

Deutschland vollkommen den Rücken zu kehren, bedeutet, Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Belastung, Riester-Rente und Pflegeleistungen in Kauf zu nehmen. Das gilt trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009. Wer beispielsweise in ein Land wie die Türkei auswandern möchte, der muss damit rechnen in beiden Ländern steuerpflichtig zu sein, da die Türkei das Doppelbesteuerungsabkommen nicht unterzeichnet hat. Dieses regelt nämlich, dass deutsche Auswanderer keiner doppelten Steuerbelastung ausgesetzt werden. Welche Länder das Abkommen unterzeichnet haben, findest du hier.

Vorsicht: Nachteile bei Anwartschaften und Leistungen

Dabei wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt, dass Rentner ihre erworbenen Bezugsanwartschaften im europäischen Ausland ebenso geltend machen können wie in Deutschland. Allerdings liegt der Haken im Detail. So muss zum Beispiel ein ausgewanderter Rentner, bei Wechsel des Hauptwohnsitzes ins Ausland, sämtliche steuerlichen Förderungen der Riester-Rente zurückzahlen.

Fallstricke solltest du auch in Sachen Pflegeversicherung kennen. Grundsätzlich bestehen Ansprüche auf die Pflegeversicherung nach Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland weiter. Allerdings sind nur noch die Grundkosten gedeckt, was im Ernstfall zu einem kostspieligen Eigenanteil führen kann.

Änderungen, die du kennen solltest, sieht auch die gesetzliche Krankenversicherung vor. Zieht es dich beispielsweise als Rentner endgültig in den warmen Süden, kannst du Mitglied deiner Krankenkasse bleiben. Du beziehst jedoch nur noch Leistungen nach deren Richtlinien für das Ausland. Informiere dich dazu am besten vorab direkt bei deiner Krankenkasse.

Im Ausland gilt: Zweitwohnsitz schlägt Hauptwohnsitz

Wer auf solche Einschnitte verzichten will, sollte sich einen Zweitwohnsitz im Wunschland einrichten, den Erstwohnsitz jedoch weiter in Deutschland führen. Im Zuge eines Zweitwohnsitzes drohen dir keine Verluste deiner Anwartschaften. Es gilt weiterhin der Leistungskatalog deiner Kranken- und Pflegeversicherung sowie deine Ansprüche in Sachen Rente. Auch dein Wahlrecht bleibt bestehen.

Kostengünstig und sinnvoll ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die manche Lücke während deines Auslandsaufenthalts schließt.

Fazit: Die Verlagerung des Hauptwohnsitzes hat Konsequenzen

Dein Hauptwohnsitz ist dort, wo der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen ist, sprich Familie, Arbeit und Freunde. Willst du diesen verlagern oder daneben Zweitwohnsitze gründen, musst du diese beim Einwohnermeldeamt rechtzeitig an- und abmelden. Beides, Haupt- und Zweitwohnsitze, sind nur dort zugelassen, wo dauerhaftes Wohnen erlaubt ist. Willst du deinen Wohnsitz ins Ausland verlagern, drohen oftmals empfindliche Einschnitte deiner Anwartschaften.

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