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Wann Samstag ein Werktag ist und wann nicht

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Wann Sams­tag ein Werk­tag ist und wann nicht

Manchmal kommt es vor, dass man plötzlich auch samstags arbeiten muss. Viele Leute fragen sich deshalb, ob der Samstag überhaupt ein Werktag ist. Grundsätzlich sind die Tage Montag bis Freitag Werktage. Der Sonntag ist für die meisten frei. Allerdings herrscht oft Unsicherheit, was den Samstag angeht. Wir klären auf!

Die gesetzlichen Regelungen sind klar

Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) gelten alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage. Dazu gehört auch der Samstag. Das Arbeiten ist an einem Werktag daher auch gesetzlich zulässig, ohne dass Einschränkungen gelten. Arbeitet man im Einzelhandel, so kann der Samstag als normaler Werktag und Arbeitstag gelten, während für viele andere Arbeitnehmer nur Montag bis Freitag Arbeitstage darstellen.

Werktage im Straßenverkehr

Oft tritt die Frage auf, ob Parkverbote oder erlaubte Höchstgeschwindigkeiten, welche laut Verkehrsschild nur „werktags“ zu bestimmten Uhrzeiten gelten, auch am Samstag befolgt werden müssen. In der Regel ist dies der Fall.

Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit in diesen Fällen wiederholt auf das Bundesurlaubsgesetz verwiesen und klargestellt, dass der Samstag als ein Werktag angesehen wird. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (AZ 2 Ss OWi 127/01) die Beschwerde eines Autofahrers nicht anerkannt: Er war an einem Samstag auf einem Straßenabschnitt geblitzt worden, auf dem laut Verkehrsschild „werktags“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung galt.

Alles eine Frage der Perspektive

Wenn es um das Mietrecht geht, dann gilt eine Besonderheit. Die Miete muss laut Mietvertrag spätestens am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen. Der Samstag zählt hier aber nicht. So hat dies der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden (AZ VIII ZR 291/09). Als Grund nannte der BGH, dass auch in den Banken, welche in der Regel die Überweisung der Miete tätigen, üblicherweise nur von Montag bis Freitag gearbeitet wird. Geht es in einer Mietsache allerdings um die Berechnung der Kündigungsfrist, so zählt der Samstag wieder als Werktag.

Wie ist das bei der Post, bei Banken oder Behörden?

Paketabholung, Überweisung, Fristen – in all diesen Fällen hat man es häufig mit der Formulierung „Werktag“ zu tun. Bei Banken, bei der Post oder bei Behörden ist das folgendermaßen geregelt:

  • Post: Samstag ist bei der Post als Werktag anzusehen. Hat dein Nachbar nicht für dich das Paket angenommen und entdeckst du am Freitag einen Paketabholschein in deinem Briefkasten mit der Information, das Paket kann am nächsten Werktag abgeholt werden, dann ist damit der Samstag gemeint. Beachten solltest du allerdings die Öffnungszeiten. Gleiches gilt für andere Paketdienste. Auch die Zustellung erfolgt am Samstag wie an jedem anderen Tag.
  • Banken: Welche Bedeutung hat der Samstag bei Banken? Diese Frage ist vor allem oft für Arbeitnehmer interessant, die zum Beispiel auf ihre Lohnzahlung warten. Prinzipiell ist bei Banken der Samstag kein Arbeitstag. Überweisungen, die du tätigst, werden in der Regel erst am Montag ausgeführt. Auch Online-Zahlungen können erst am darauffolgenden Arbeitstag ─ das wäre ebenfalls der Montag ─ veranlasst werden. Eine Ausnahme ist, wenn sich das Konto des Empfängers bei der gleichen Bank befindet wie deines. Dann ist eine Gutschrift auch am Samstag möglich.
  • Behörden: Auf Behörden hast du viel mit Fristen zu tun. Doch wie ist es, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt? Samstags haben Behörden geschlossen. Daher gilt dieser Tag nicht als Arbeitstag. Das Fristende verschiebt sich somit auf den Montag.
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