Im Zusammenhang mit Tempolimits gibt es einige gebräuchliche Begriffe, die wir im Folgenden erläutern.
1. Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Deutschland legt Paragraf 3 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest. Es handelt sich um eine verbindliche Obergrenze für die Geschwindigkeit von Fahrzeugen. Das jeweilige Tempolimit kann durch Verkehrszeichen angezeigt werden. Jedoch gibt es generelle Tempolimits, die auch ohne Verkehrszeichen gelten.
Das generelle Tempolimit in Deutschland liegt bei:
- 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
- 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
Gut zu wissen: Durch Verkehrszeichen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit heraufgesetzt werden, beispielsweise auf Schnellstraßen.
In jedem Fall geht Sicherheit vor: Diese Tipps bringen dich sicher und mit einem guten Gefühl ans Ziel.
2. Kein Tempolimit auf Autobahnen in Deutschland – ein heiß diskutiertes Thema
Auf Deutschlands Autobahnen gibt es bislang keine Regelung für eine maximal zulässige Geschwindigkeit. Das bedeutet, wo Verkehrszeichen keine oder nur abschnittsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung festlegen, können Autofahrer grundsätzlich das Tempo selbst bestimmen.
Die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist allgemein umstritten. In der Verkehrspolitik sind Begrenzungen auf 90 bis zu 130 Stundenkilometer im Gespräch. Befürworter argumentieren, ein Tempolimit verringere die Zahl der schweren Verkehrsunfälle und reduziere durch einen geringeren Treibstoffverbrauch zudem den Ausstoß von Kohlendioxid. Gegner eines Tempolimits auf Autobahnen argumentieren, dass der umweltschonende Effekt sehr gering sei und ein generelles Tempolimit die persönliche Freiheit zu sehr einschränken würde. Zudem verzeichne Deutschland trotz fehlendem Tempolimit nicht mehr Autounfälle als andere Länder Europas.
3. Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen
Die Richtgeschwindigkeit unterscheidet sich von einem Tempolimit. Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer. Wie der Name andeutet, handelt es sich um eine Empfehlung, an die sich Autofahrer halten können, sie müssen es aber nicht. Das Unter- oder Überschreiten der Richtgeschwindigkeit ist kein Regelverstoß. Ein deutliches Überschreiten dieser Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall kann jedoch eine Mitschuld begründen.