Rundum-Schutz
In Würde alt zu werden, ist ein Wunsch, den viele Menschen teilen – für sich selbst genauso wie für die eigenen Eltern. Damit das gelingt, sollten rechtzeitig die Weichen gestellt werden. Warum das so ist und wie dich eine Pflegezusatzversicherung dabei unterstützen kann, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die soziale Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten – die sogenannte Pflegelücke bleibt.
- Durchschnittlich müssen Pflegebedürftige und ihre Familien monatlich rund 1.900 Euro Eigenanteil zahlen.
- Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen und sorgt für finanzielle Sicherheit im Alter.
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Im Jahr 1990 lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 79 Jahren für Frauen und 72,6 Jahren für Männer. 2024 liegt sie laut Statistischem Bundesamt bei etwa 83,3 Jahren für Frauen und 78,5 Jahren für Männer – Tendenz steigend. Der medizinische Fortschritt, ein bewussterer Lebensstil und der gesellschaftliche Wohlstand tragen zu dieser positiven Entwicklung bei.
Doch der demografische Wandel bringt Herausforderungen mit sich: Immer mehr Menschen benötigen im Alter Pflege. Bereits 1995 wurde deshalb die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Die Beiträge werden anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. 2024 bezogen laut Bundesgesundheitsministerium rund 5,6 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz liegt seit Januar 2025 bei 4,2 % für Kinderlose und 3,4 % für Eltern mit mehreren Kindern.
Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade – je nach Schwere der Beeinträchtigung. Der zugewiesene Pflegegrad bestimmt die Höhe der Leistungen. Allerdings übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten – insbesondere bei stationärer Pflege.
Beispielhafte Leistungen für vollstationäre Pflege (seit 01.01.2025):
§ 43 SGB XI regelt diese Beträge gesetzlich.
Die sogenannte „Pflegelücke“ beschreibt die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Lücke muss aus eigener Tasche finanziert werden.
Eine Auswertung (2025) der Pflegedatenbank des Verbandes der Privaten Krankenversicherer (PKV) ergab, dass der durchschnittliche monatliche Eigenanteil an den Pflegeheimkosten bundesweit bei rund 3.000 € liegt. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Heimen in den einzelnen Bundesländern.
Kann eine pflegebedürftige Person die Kosten nicht selbst tragen, übernimmt zunächst das Sozialamt. Danach prüft es, ob Kinder im Rahmen des Elternunterhalts finanziell herangezogen werden können. Grundlage ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz aus dem Jahr 2020.
Eine Unterhaltspflicht besteht nur bei einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 €. Liegt das Einkommen darunter, müssen Kinder nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen.
Wer sich vor der Pflegelücke schützen möchte, kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen. Sie bietet finanzielle Entlastung – zum Beispiel bei stationärer Pflege oder zusätzlichem Pflegebedarf.
Ein Beispiel von der Generali: Im Tarif PflegeBahr unterstützt der Staat den Vertragsabschluss mit einem jährlichen Zuschuss von 60 €, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Pflegegrad 5 können je nach Tarif sogar 100 % der Kosten zusätzlich abgesichert werden.
Wichtig: Je früher du eine Pflegezusatzversicherung abschließt, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge. Ein früher Einstieg lohnt sich daher doppelt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung allein reicht oft nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken – besonders bei stationärer Pflege. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kannst du vorsorgen und deine Familie finanziell entlasten. Lass dich beraten und prüfe deinen persönlichen Bedarf – je früher, desto besser.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).