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FAQ: Steuerklassen

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FAQ: Steu­er­klas­sen

Was du schon immer über Versicherung wissen wolltest.

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Arbeitnehmer müssen Steuern auf ihre Einkünfte bezahlen, sofern diese über 450 EUR monatlich liegen. Sie richten sich nach der Steuerklasse, in die der Steuerpflichtige je nach Familienstand, Einkommenshöhe, Kinder und Anzahl seiner Jobs eingestuft wird. Durch Freibeträge kannst du Steuern sparen und Rücklagen bilden.

Alle Informationen, wie sich Steuerklassen unterscheiden und wann du ihre Änderung beantragen kannst, erhältst du hier.

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Was sind Steuerklassen und welche habe ich?

Mithilfe einer Steuerklasse wird der korrekte Lohnsteuerabzug sowie die Höhe des Kirchensteuerabzugs und Solidaritätszuschlags bei Arbeitnehmern ermittelt. Das Nettoeinkommen richtet sich nach der Steuerklasse sowie der Höhe des Einkommens. Die Steuerklasse sollte daher stets gut gewählt und korrekt sein. Denn in einigen Fällen lässt sich die Steuerklasse wählen.

Um herauszufinden, in welche Steuerklasse du eingestuft bist, kannst du einen Blick auf deine Gehaltsbescheinigung oder deinen Steuerbescheid werfen. Bei Fragen hilft dir das Finanzamt weiter.

Welche Steuerklassen gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Die deutsche Steuergesetzgebung kennt insgesamt sechs Steuerklassen. Welche für dich gilt, hängt vor allem von deinem Familienstand und der Höhe deines Einkommens ab. Das Finanzamt legt die passende Einstufung fest.

Wir erklären nachfolgend alle sechs Steuerklassen:

Steuerklasse 1

Arbeitnehmer, die ledig, verwitwet, getrennt oder geschieden sind, werden in Steuerklasse 1 eingestuft. Liegt das Einkommen unterhalb von 450 EUR bleibt es unversteuert.

Steuerklasse 2

Nur Arbeitnehmer, die alleinerziehend sind und das alleinige Sorgerecht haben, können in Steuerklasse 2 eingestuft werden. Um als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater anerkannt zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Es muss ein minderjähriges Kind im Haushalt leben, für das Anspruch auf Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag besteht.

Außerdem darf keine weitere volljährige Person im Haushalt leben, die zusätzlich als Erziehungsberechtigter handeln könnte.

Steuerklasse 3

Der verheiratete oder eingetragene Partner mit dem höheren Einkommen findet sich in Steuerklasse 3 wieder. Sie wird mit Steuerklasse 5 kombiniert, in die der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen eingestuft wird.

Steuerklasse 4

Die Steuerklasse 4 wird meist für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner vom Finanzamt vergeben, die ein annähernd gleich hohes Einkommen erzielen.

Steuerklasse 5

Sie bildet mit Steuerklasse 3 ein Tandem. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften wird die Person mit dem geringeren Einkommen der Steuerklasse 5 zugeordnet.

Steuerklasse 6

In die Steuerklasse 6 werden Arbeitnehmer, die einen Zweit- oder Nebenjob haben und in diesem über 450 EUR verdienen. Dies geschieht unabhängig ihres Familienstandes. Da Arbeitnehmer zunehmend in mehreren Jobs arbeiten und auch Rentner oft bis ins hohe Alter Nebenjobs ausüben, bekommt die Steuerklasse 6 einen immer höheren Stellenwert. Allerdings sind hier die Abzüge besonders hoch. Daher sollte man vor der Übernahme eines Nebenjobs gut kalkulieren, ob sich dieser finanziell lohnt.

Tipp: Übt der Arbeitnehmer als Nebenjob eine freiberufliche Tätigkeit aus, kommt nicht die Steuerklasse 6 zum Tragen. In diesem Fall gilt für die Zusatzeinkünfte die Steuerklasse, die auch für den Hauptverdienst gilt. Nebeneinkünfte unter 450 EUR werden auch bei freiberuflicher Tätigkeit als geringfügig eingestuft und nicht besteuert.

Welche Steuerklasse ist für Verheiratete am vorteilhaftesten?

In der Regel stuft das Finanzamt Verheiratete nach der Eheschließung in die Steuerklasse 4 ein. Jedoch haben verheiratete Arbeitnehmer im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen eine Wahlmöglichkeit. Sie können sich zwischen der Steuerklassenkombination 3 und 5 beziehungsweise 5 und 3 oder der Steuerklasse 4 entscheiden. Welche Steuerklassen empfehlenswert für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner sind, solltest du am besten mit einem Steuerberater besprechen.

Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

Wenn sich Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner trennen oder scheiden lassen, hat das ebenfalls Auswirkungen auf ihre Steuerklasse.

Es gilt:

  • Im Jahr der Trennung müssen die Partner noch keine Änderung vornehmen. Sie können ihre Steuerklasse beibehalten. Voraussetzung ist, dass sie noch nicht geschieden sind beziehungsweise die Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist.
  • Bei einer Scheidung beziehungsweise Aufhebung werden beide Partner in Steuerklasse 1 eingestuft. Ist allerdings ein Kind vorhanden, für das einer der Partner das alleinige Sorgerecht hat, kann die Steuerklasse 2 genutzt werden. Wurde das Sorgerecht aufgeteilt, lässt sich die Steuerklasse nicht ändern.
  • Nach dem Trennungsjahr gilt für kinderlose Partner beziehungsweise Partner mit gemeinsamem Sorgerecht weiterhin die Steuerklasse 1.

Was gilt wenn der (Ehe-) Partner verstirbt?

Falls der Ehepartner oder eingetragene Partner stirbt, kann man der Steuerklasse 3 zugeordnet werden. Dies gilt für das Todesjahr und das darauffolgende Jahr. Die Einstufung nimmt die Finanzbehörde selbstständig vor. Ein Antrag entfällt, da das Meldeamt die Finanzbehörden über den Todesfall informiert. Nach dieser Zeit wird dem verwitweten Partner wieder die Steuerklasse 1 zugewiesen. Eine alleinerziehende Person kann auch direkt die Steuerklasse 2 wählen.

Was ist bei einer Schwangerschaft zu beachten?

Hat ein Ehepaar vor, Kinder zu bekommen, lohnt sich der Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5. Der Hauptverdiener sollte das Elterngeld beziehen, da es auf Basis des letzten Nettoeinkommens ermittelt wird. Die relativ niedrigen Abzüge der Steuerklasse 3 helfen dabei, dass vom Elterngeld möglichst viel übrig bleibt.

Welche Steuerklasse ist die richtige?

Die meisten Arbeitnehmer haben kein Wahlrecht bei der Steuerklasse. Es gilt die ihnen zugewiesene Steuerklasse. Sie kann beziehungsweise muss jedoch geändert werden, wenn sich der Familienstand ändert oder weitere steuerpflichtige Tätigkeiten aufgenommen werden.

Wer die Wahlfreiheit hat, sollte stets gut überlegen, welche Steuerklassenkombination optimal ist. Steht ein Gehaltssprung, Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Elterngeld an, kann ein Wechsel vorteilhaft sein. Ein Wechsel kann inzwischen mehrmals jährlich mittels Formular beantragt werden.

Du hast die Möglichkeit deine Steuerklasse zu wechseln, bist dir aber nicht sicher, welche Steuerklasse die Richtige ist? Dann kannst du dich beim Finanzamt informieren. Im Internet gibt es außerdem Steuerklassenrechner, die für eine erste Auskunft genutzt werden können.

Was tun, wenn eine falsche Steuerklasse gewählt wurde?

Wer die Änderung der Steuerklasse nicht rechtzeitig beantragt hat, muss sich keine Sorgen machen. Auch Ehepaare und eingetragene Lebenspartner brauchen keine dauerhaften Verluste zu befürchten, wenn sie sich für eine ungünstige Steuerklassenkombination entschieden haben.

Jeder Arbeitnehmer hat im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Möglichkeit, zu viel gezahlte Abgaben wieder zurückzuerhalten. Übrigens kannst du dabei gleich Versicherungen, die der Vorsorge dienen sowie weitere Kosten absetzen, die dein zu versteuerndes Einkommen mindern.

Fazit

Das Abgabensystem in Deutschland sieht die Besteuerung nach Steuerklassen vor. Wichtig ist, dass du die richtige Steuerklasse hast und Änderungen dem Finanzamt sofort mitteilst. Du solltest einen Steuerklassenwechsel bei Heirat oder Scheidung beantragen, wenn sich Nachwuchs ankündigt oder Arbeitslosigkeit droht. Zusätzlich kannst du Steuerfreibeträge nutzen, über die du dich hier informieren kannst. Die eingesparten Steuern lassen sich optimal zur Altersvorsorge oder als Kapitalanlage nutzen.

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