Rundum-Schutz
Du erwartest Nachwuchs? Das Kinderzimmer ist fast fertig und die Baby-Ausstattung steht für die Ankunft des Neugeborenen bereit. Mit der Geburt deines Kindes kommen diverse Veränderungen auf dich zu. Auch die finanzielle Lage ändert sich. Denn ein Elternteil geht in die Babypause und nicht mehr zur Arbeit.
In Deutschland zahlt die Familienkasse ab Geburt für jedes Kind ein Kindergeld. Seit 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro monatlich pro Kind. Dies soll Eltern helfen, den neuen Alltag sorgloser zu gestalten. Neben dem Kindergeld kannst du auch Elterngeld erhalten. Hierfür musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir erklären dir, worauf du achten solltest.
Elterngeld beantragen – das Wichtigste auf einen Blick:
- Grundsätzlich kann jeder Elternteil in Deutschland Elterngeld beantragen.
- Du kannst aus drei verschiedenen Elterngeld-Varianten wählen.
- Arbeiten ist trotz Elterngeld unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sorge bereits jetzt mit dem Vermögensaufbau und Sicherheitsplan für dein Kind vor, um im Falle von Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein.
Jeder, der in Deutschland eine Familie gründet, kann Elterngeld erhalten. Dabei ist kaum relevant, ob du berufstätig, erwerbslos, selbstständig oder studierend bist oder dich hauptsächlich um den Haushalt kümmerst.
Hinweis: Bis zum Geburtsjahr 2006 der Kinder erhielten Eltern ein Erziehungsgeld, danach ersetzte der Bund die Leistung durch das Elterngeld.
Die Leistung ist nicht ausschließlich für Mütter bestimmt, es gibt ebenso Elterngeld für Väter. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, könnt ihr die Leistung übrigens optimieren.
Empfehlenswert: Bereits in der Schwangerschaft für die Zahlung von mehr Elterngeld die Steuerklasse wechseln. Wenn beide Elternteile Steuerklasse IV haben, sollte der in Elternzeit gehende Elternteil in die III wechseln, um mehr Elterngeld zu erhalten.
Die neue Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten. Wechseln kann man bis spätestens 30.11. des Jahres für das laufende Jahr.
Ein Studium gilt nicht als volle Erwerbstätigkeit. Somit erhältst du Elterngeld, unabhängig davon, wie viel Zeit du für dein Studium aufbringst. Jobbst du zusätzlich, darf deine Arbeitszeit 32 Stunden pro Woche nicht übersteigen.
Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle. Der Ablauf der Antragstellung unterscheidet sich je nach Bundesland. In vielen Bundesländern kannst du das Elterngeld bereits über Elterngeld Digital online beantragen.
Mit dem Elterngeldrechner kannst du selbst berechnen, wie viel Elterngeld dir zusteht.
Das Elterngeld steht dir ab Geburt deines Kindes zu. Idealerweise stellst du den Antrag direkt nach der Entbindung.
Beachte, dass der Zuschuss nur bis maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Umso wichtiger ist, dass du den Antrag rechtzeitig stellst und alle wichtigen Unterlagen beifügst.
Folgende Unterlagen musst du bei der Elterngeldstelle vorlegen:
Von Arbeitnehmern benötigt die Elterngeldstelle die letzten Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Für Selbstständige gilt der letzte Steuerbescheid. Selbständige brauchen außerdem eine Erklärung über die Arbeitszeiten und einen Nachweis über die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.
Arbeitnehmer benötigen die Bescheinigung der Krankenkasse, sowie den Nachweis des Unternehmens über das Mutterschaftsgeld. Wenn du privat krankenversichert bist und Krankentagegeld erhältst, brauchst du auch hierfür einen Nachweis.
Es gibt drei verschiedene Arten von Elterngeld:
Welche Summe das Elterngeld maximal beträgt und wie lange du es bekommst, hängt unter anderem davon ab, für welche der drei Varianten du dich entscheidest.
Das Basiselterngeld kannst du für die Dauer von 12 bis 14 Monaten erhalten. Der 13. und 14. Monat sind die Partnermonate. Dieses Geld steht dir zu, wenn du den Antrag auf Elterngeld stellst und weniger Einkommen erhältst als vorher. Du kannst das Elterngeld wahlweise am Stück beziehen oder in der Partnerschaft aufteilen.
Beispielsweise könntest du sieben Monate Basiselterngeld beziehen und der zweite Elternteil anschließend weitere sieben Monate. Der maximale Elterngeld-Zeitraum für das Basis-Elterngeld beträgt jedoch höchstens 14 Monate.
Das ElterngeldPlus kannst du doppelt so lange beziehen wie das Basis-Elterngeld. Wenn einer der Elternteile nach der Geburt nicht arbeitet, zieht man dem Elterngeld Prozente ab. Du erhältst dann nur 50 Prozent des Basis-Elterngeldes. Wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeitest, kann das ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld.
Teilt ihr euch in der Partnerschaft die Betreuung eures Kindes und die beruflichen Aufgaben, ist es möglich einen Partnerschaftsbonus zu beziehen. Bis zu vier Monate erhaltet ihr weiterhin eine ElterngeldPlus-Zahlung, wenn beide in Teilzeit arbeiten. Mindestens 24 Stunden und höchstens 32 Stunden pro Woche.
Das gilt auch für Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen und getrennt erziehen. Alleinerziehenden steht der ganze Partnerschaftsbonus zu.
Bei Unklarheiten und Fragen zum Elterngeld wendest du dich an eine Elterngeld-Beratung. Dafür gibt es verschiedene Online-Angebote und Informationen bei der Elterngeldstelle.
Für die genaue Berechnung des Elterngeldes nutzt du idealerweise den Elterngeldrechner des Familienportals. Generell erhältst du mindestens 300 Euro Kindergeld pro Monat. Das gilt auch dann, wenn du vor der Familiengründung erwerbslos warst.
Kann ich Elterngeld während der Mutterschutzzeit erhalten? Nein, du kannst jeweils eine Leistung beziehen – es gilt: Elterngeld nach Mutterschutz. Wenn die Mutterschutzfrist endet, beginnt somit der Elterngeldbezug. Das Mutterschaftsgeld wird auf dein Elterngeld angerechnet. Wenn du demnach zwei Monate lang Mutterschaftsleistungen erhalten hast, kannst du anschließend maximal 12 Monate Elterngeld erhalten.
Ja, während der Elternzeit darfst du in Teilzeit arbeiten – jedoch nicht mehr als 32 Stunden. Planst du dies, ist das ElterngeldPlus für dich eine gute Option. Bei dieser Variante darfst du zum Elterngeld dazu verdienen. Diese Regelung gilt für Eltern von Kindern, die seit dem 1. September 2021 geboren wurden. Für Eltern von vorher geborenen Kindern gilt eine Grenze von 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Ein Elterngeld-Hinzuverdienst ist somit möglich. Insbesondere Elterngeld in Kombination mit einem Minijob ist sinnvoll, da du anschließend wieder rasch ins Arbeitsleben einsteigen kannst.
Elterngeld soll die Eltern entlasten. Manchmal reicht es jedoch nicht aus. In diesem Fall gibt es ergänzende Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld.
Ja, Elterngeld ist steuerfrei. Allerdings unterliegt die finanzielle Unterstützung dem Progressionsvorbehalt. Es fließt in die Berechnung deines Einkommensteuersatzes ein – daher musst du es auch in der Steuererklärung angeben.
Die Elternzeit endet spätestens mit dem Tag vor dem 8. Geburtstag deines Kindes. Kann ich auch Elterngeld nach der Elternzeit erhalten? Nein, du kannst jedoch bis zum 18. Lebensjahr deines Kindes Kindergeld erhalten. Kindergeld bekommst du übrigens unabhängig vom Einkommen. Du kannst es direkt nach der Geburt deines Kindes beantragen.
Elterngeld dient als finanzielle Unterstützung und soll dir das neue Familienleben erleichtern. Es ist wichtig, schon früh mit Vermögensaufbau vorzusorgen. Mit dem Zukunftsplan ermöglichst du deinen Kindern eine unabhängige und finanziell gesicherte Zukunft. Ein zuverlässiger Plan für den Vermögensaufbau unterstützt dich hierbei.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).