FAQ: Elterngeld

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FAQ: Eltern­geld

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Der Bauch ist prall, das Kinderzimmer fast fertig eingerichtet und der Kinderwagen steht schon im Flur bereit. Nun wird das neue Familienmitglied bald auf die Welt kommen und den Alltag aller auf den Kopf stellen. Aber nicht nur das: Für viele Eltern bedeutet die Geburt eines Kindes auch finanzielle Veränderungen, da nun ein weitere Person versorgt werden muss und ein Elternteil nicht mehr arbeiten gehen kann.

In Deutschland können Eltern auf entsprechende Unterstützungshilfen zurückgreifen. Sie sollen dabei helfen, das Familienleben sorgloser zu gestalten. Neben dem Kindergeld gibt es das Elterngeld. Wem aber steht Elterngeld zu? Wie kann es beantragt werden? Und wie viel Elterngeld gibt es überhaupt? Wir liefern die Antworten!

Mit einem entsprechenden Vermögensaufbau und Sicherheitsplan sorgst du bereits vor der Geburt deines Kindes vor.

Anspruch auf Elterngeld: Wem steht Elterngeld zu?

Egal, ob berufstätig, selbstständig, erwerbslos oder Hausfrau und Hausmann – Elterngeld steht grundsätzlich jedem Elternteil zu, das in Deutschland eine Familie gründet.

Die Voraussetzungen sind dabei relativ einfach:

  • Das Kind muss selbst betreut werden.
  • Das Kind muss mit im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Derjenige, der Elterngeld bezieht, ist entweder gar nicht erwerbstätig oder arbeitet höchsten 30 Stunden in der Woche.

Elterngeld wird dabei ausgezahlt:

  • für das leibliche Kind,
  • für das leibliche Kind der Ehefrau oder des Ehemannes,
  • für Adoptivkinder,
  • in besonderen Fällen sogar für das (Ur-)Enkelkind, den Neffen oder die Nichte oder für Geschwister.


Auch wird Elterngeld ausgezahlt, wenn sich die Eltern bereits vor der Geburt getrennt haben. Dann bekommt derjenige das Elterngeld, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern, steht sogar auch beiden Elternteilen das Elterngeld zu.

Elterngeld beantragen: Wie geht das?

Wer zahlt das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes, der damit auch das Geld für die Zahlungen bereitstellt. Dabei verwaltet jedes einzelne Bundesland die Gelder eigenständig.

Wo beantrage ich Elterngeld?

Das Elterngeld kann durch einen Antrag bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Die Antragstellung unterscheidet sich je nach Bundesland. Inzwischen haben Eltern in einigen Bundesländern auch die Möglichkeit, ein Online-Portal zu nutzen.

Wann muss Elterngeld beantragt werden?

Das Elterngeld sollte direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden, denn der Zuschuss kann maximal drei Monate rückwirkend bezahlt werden. Für die Beantragung benötigen die Eltern oder das Elternteil die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über bisheriges Einkommen, als Selbstständiger gilt hier der letzte Steuerbescheid, und als Arbeitnehmer auch die Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Falls eine private Krankenversicherung vorliegt, die Krankentagegeld bezahlt, muss auch darüber ein Nachweis mit eingereicht werden.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Es gibt drei unterschiedliche Varianten des Elterngeldes: Das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus. Wie lange Elterngeld bezogen werden kann, hängt davon ab, für welche Variante des Elterngeldes sich entschieden wird. Grundsätzlich gilt: Die Monate werden ab der Geburt des Kindes gezählt. Wird also zum Beispiel ein Kind am 11. Juli geboren, dann ist am 11. August der erste Monat abgeschlossen, am 11. September der zweite und so setzt sich die Reihe fort.

1. Das Basiselterngeld
Das Basiselterngeld kann bis zu zwölf Lebensmonate und unter bestimmten Bedingungen sogar bis zu 14 Monate bezogen werden. Die zusätzlichen zwei Monate nennt man „Partnermonate“. Diese werden gestattet, wenn der Elterngeldbeantrager nach der Geburt weniger Einkommen hat als zuvor.

Die bis zu zwölf beziehungsweise 14 Monate des Elterngeldes können entweder am Stück bezogen werden oder aber sie können zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Ein Beispiel: Die Mutter bezieht die ersten sieben Monate Basiselterngeld und anschließend bezieht der Vater weitere sieben Monate auch das Basiselterngeld.

Hinweis: Das Mutterschaftsgeld wird übrigens auf das Basiselterngeld angerechnet. Beide Leistungen gleichzeitig können nicht bezogen werden. Bekommt die Mutter bereits zwei Monate Mutterschaftsleistungen, sind anschließend nur noch bis zu 12 Monate Basiselterngeld möglich.

2. Das ElterngeldPlus
Möchten die Eltern über einen längeren Zeitraum Zuschüsse beziehen, entscheiden sie sich für das ElterngeldPlus, denn das ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld. Wird jedoch nach der Geburt nicht gearbeitet, ist das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Liegt nach der Geburt hingegen eine Teilzeitbeschäftigung vor, kann das ElterngeldPlus sogar genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld. Ist eine Berufstätigkeit mit bis zu 30 Stunden nach der Geburt des Kindes angedacht, lohnt es sich also, das ElterngeldPlus zu beantragen ─ und nicht etwa das Basiselterngeld. Übrigens gilt hier die gleiche Regelung in Bezug auf die Mutterschaftsleistungen wie beim Basiselterngeld.

3. Der Partnerschaftsbonus
Teilen sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes und die beruflichen Aufgaben, besteht die Möglichkeit den Partnerschaftsbonus zu beziehen. Dieser besteht aus einer zusätzlichen viermonatigen ElterngeldPlus-Zahlung. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Elterngeldhöhe: Wieviel Elterngeld gibt es?

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Es wird zum einen zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterschieden. Gleichzeitig spielt es eine Rolle, wie hoch das Einkommen vor der Geburt und wie hoch es nach der Geburt sein wird. Der Bezug von staatlichen Leistungen beeinflusst die Höhe des Elterngeldes ebenso wie die Anzahl der noch vorhandenen kleinen Kinder in der Familie.

Grundsätzlich kann das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat und das EltergeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat betragen. Höhere Beiträge kann es unter Umständen geben, wenn noch mehr kleine Kinder in der Familie leben oder aber auch, wenn Mehrlinge geboren werden. Das Basiselterngeld steht dabei jedem zu: Es ist egal, ob das Elternteil vor der Geburt berufstätig war oder nicht.

Fazit: Elterngeld alleine reicht oft nicht aus

Die Beantragung des Elterngeldes ist in Deutschland klar geregelt, aber dennoch komplex: Es ist schwierig, die entsprechenden Sätze selbst zu ermitteln und sich für eine Form des Elterngeldes zu entscheiden. Bei der Beratung helfen nicht nur die behördlichen Stellen, sondern oft auch die Krankenkassen. Manchmal sogar speziell geschulte Mitarbeiter im eigenen Betrieb. Immer aber steht mit der Geburt eines Kindes eine finanzielle Veränderung an: Die Ausgaben im Alltag ändern sich, die Einnahmen ebenfalls. Ratsam ist es deswegen, schon vor der Geburt des Kindes Sicherheiten zu schaffen – nicht nur für die eigene Familie, sondern auch speziell für das Kind.

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