FAQ: Versicherungen von der Steuer absetzen
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Ob und in welcher Höhe die Beiträge steuerlich absetzbar sind, ist direkt über das Finanzamt bzw. über einen Steuerberater zu klären.
Welche Unterlagen kann ich als Nachweis über gezahlte Beiträge beim Finanzamt einreichen?
Grundsätzlich gilt: Vorliegende Pre-Notifications, Beitragsrechnungen, Policenkopien und Kontoaauszüge reichen in der Regel auch zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Welche Versicherungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar?
- Privat-, Tierhalter- und Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Hausrat nur bei gewerblich genutzten Räumen
- Konventionelle Leben-/Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor 2005
- Risikolebensversicherungen
- Private Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Alle konventionellen und fondsgebundenen Riesterverträge
- Basisrente
Versicherungsbeiträge als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen?
Grundsätzlich können Versicherungsbeiträge als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dabei gilt, dass Versicherungen für berufliche Risiken in die Kategorie Werbungskosten fallen und für private Risiken zu den Sonderausgaben zählen.
Hinweis: Manche Versicherungen, z.B. Rechtsschutzversicherung, decken nicht nur ein privates, sondern auch ein berufliches Risiko ab und können somit nicht eindeutig zugeordnet werden. Die Beiträge müssen in der Steuererklärung auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt werden. Du solltest Dir von Deiner Versicherung bescheinigen lassen, welcher Anteil des Versicherungsbeitrages auf berufliche Risiken und welcher auf private entfällt. Die Bescheinigung ist mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Wo muss ich die Versicherungen in der Steuererklärung angeben?
Versicherungen für privates Risiko -> Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung
Versicherungen für berufliches Risiko -> Anlage N als Werbungskosten
Riester-Beiträge -> Anlage AV
Folgende Beiträge sind nicht steuerlich absetzbar:
- Kapitallebensversicherungen: nach dem 01.01.2005 abgeschlossen (gilt dann als Geldanlage)
- Private Rentenversicherung: Kapitalanlageprodukte
- Betriebliche Altersversorgung (bereits durch den monatlichen Abzug vom Bruttogehalt steuerlich begünstigt)
- Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Hausratversicherung
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