Pflegehilfsmittel

Es gibt viele Möbel, Geräte oder Gegenstände, die Ihren Alltag bei einer Pflegebedürftigkeit vereinfachen. Solche Alltagshelfer heißen „Pflegehilfsmittel“. Sie können unterschiedliche Pflegehilfsmittel beantragen, wenn Sie einen Pflegegrad haben. Unser Erklärfilm zeigt Ihnen, wie das geht und worauf Sie achten sollten.

Pflegehilfsmittel beantragen? So geht's!

Was ist ein Pflegehilfsmittel und wer hat Anspruch darauf?

Jeder Pflegebedürftige, der in einen Pflegegrad eingestuft wurde, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Jedes Pflegehilfsmittel muss eine gültige Pflegehilfsmittelnummer vorweisen und im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein.

Wie beantrage ich ein Pflegehilfsmittel?

Schritt 1: Bevor Sie ein Hilfsmittel kaufen oder mieten, sollten Sie die Anschaffung mit Ihrer Pflegeversicherung klären. Sie können dazu beispielsweise einen Kostenvoranschlag einreichen oder eine telefonische Anfrage stellen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.

Schritt 2: Gegebenenfalls wird der medizinische Dienst damit beauftragt, ein Hilfsmittelgutachten durchzuführen. Wenn das letzte Gutachten nicht älter als sechs Monate ist, entscheidet der medizinische Dienst auf Grundlage dieses Gutachtens, ob er das Hilfsmittel befürwortet. Ausnahmen sind Rollstühle, Badewannenlifter und Weichlagerungsmatratzen beziehungsweise Weichlagerungskissen. Bei diesen Hilfsmitteln ist in jedem Fall vorab eine Begutachtung vor Ort notwendig.

Schritt 3: Wenn der medizinische Dienst das Hilfsmittel befürwortet, können Sie das Hilfsmittel über einen unserer Vertragspartner beziehen. Das hat den Vorteil, dass das Hilfsmittel innerhalb von 24 Stunden geliefert und bei Bedarf auch aufgebaut wird. Die Kosten rechnen wir direkt ab, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.

Eine wichtige Information zum Schluss: Es steht Ihnen natürlich frei, das Hilfsmittel über ein Sanitätshaus Ihrer Wahl zu beziehen. Allerdings zahlen wir Ihnen höchstens den Betrag, den unser Vertragspartner in Rechnung gestellt hätte. Bei einem höheren Rechnungsbetrag müssen Sie die Differenz selbst tragen.

Unser Tipp:
Bestellen Sie das Pflegehilfsmittel einfach direkt bei uns. Wir kümmern uns und beauftragen unser Partner-Sanitätshaus. Sie können dann sicher sein, dass wir die Kosten vollständig erstatten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir prüfen das für Sie gern vor einer Bestellung.

Wichtig: Pflegehilfsmittel erstatten wir nur, wenn sie im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis stehen, eine gültige Pflegehilfsmittel-Nummer haben und im Sanitätshaus gekauft wurden. Oder bestellen Sie direkt bei uns - wir prüfen das.

Sollten Sie Fragen zu den Maximalbeträgen haben, können Sie uns unter der Telefonnummer 0221-1636-2935 erreichen.

Auf welche Hilfsmittel habe ich darüber hinaus Anspruch?

  1. Verbrauchshilfsmittel
    Verbrauchshilfsmittel sind Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Windeln und Bettschutzeinlagen. Sie werden täglich gebraucht, sind aus hygienischen oder anderen Gründen aber nur einmalig nutzbar. Für solche zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel bekommen Sie in der Regel einen gesetzlichen Zuschuss von 40 Euro als monatlichen Pauschalbetrag.
  2. Hausnotrufsysteme
    Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Hilfsmitteln. Hierfür übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einer Höhe von monatlich 23,00 Euro.

Ergänzende Informationen finden Sie auch hier unter "Dienstleisterlisten".

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