Pflegehilfsmittel

Es gibt viele Möbel, Geräte oder Gegenstände, die Ihren Alltag bei einer Pflegebedürftigkeit vereinfachen. Solche Alltagshelfer heißen „Pflegehilfsmittel“. Sie können unterschiedliche Pflegehilfsmittel beantragen, wenn Sie einen Pflegegrad haben. Unser Erklärfilm zeigt Ihnen, wie das geht und worauf Sie achten sollten.

Pflegehilfsmittel beantragen? So geht's!

Was ist ein Pflegehilfsmittel und wer hat Anspruch darauf?

Jeder Pflegebedürftige, der in einen Pflegegrad eingestuft wurde, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Jedes Pflegehilfsmittel muss eine gültige Pflegehilfsmittelnummer vorweisen und im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein.

Wie beantrage ich ein Pflegehilfsmittel?

Schritt 1: Bevor Sie ein Hilfsmittel kaufen oder mieten, sollten Sie die Anschaffung mit Ihrer Pflegeversicherung klären. Sie können dazu beispielsweise einen Kostenvoranschlag einreichen oder eine telefonische Anfrage stellen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.

Schritt 2: Gegebenenfalls wird der medizinische Dienst der Privaten (MDP) damit beauftragt, ein Hilfsmittelgutachten durchzuführen. In einigen Fällen benötigen wir dafür eine neue Schweigepflichtentbindungserklärung von Ihnen. Diese fordern wir uns dann an. Manche Hilfsmittel kann der MDP anhand des letzten Gutachtens beurteilen, für andere Hilfsmittel wird er einen Hausbesuch mit Ihnen vereinbaren. Darüber informieren wir Sie im Einzelfall.

Schritt 3: Wenn der medizinische Dienst das Hilfsmittel befürwortet, können Sie das Hilfsmittel über unser Partner-Sanitätshaus beziehen. Das ist das „Sanitätshaus Müller Betten“. Das hat den Vorteil, dass das Hilfsmittel innerhalb von 24 Stunden geliefert und bei Bedarf auch aufgebaut wird. Die Kosten rechnen wir direkt ab, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.

Eine wichtige Information zum Schluss: Es steht Ihnen natürlich frei, das Hilfsmittel über ein Sanitätshaus Ihrer Wahl zu beziehen. Allerdings zahlen wir Ihnen höchstens den Betrag, den unser Partner-Sanitätshaus Müller Betten in Rechnung gestellt hätte. Bei einem höheren Rechnungsbetrag müssen Sie die Differenz selbst tragen.

Unser Tipp:
Bestellen Sie das Pflegehilfsmittel einfach direkt bei uns. Wir kümmern uns und beauftragen unser Partner-Sanitätshaus Müller Betten. Sie können dann sicher sein, dass wir die Kosten vollständig erstatten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir prüfen das für Sie gern vor einer Bestellung.

Wichtig: Pflegehilfsmittel erstatten wir nur, wenn sie im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis stehen, eine gültige Pflegehilfsmittel-Nummer haben und im Sanitätshaus gekauft wurden. Oder bestellen Sie direkt bei uns - wir prüfen das.

Sollten Sie Fragen zu den Maximalbeträgen haben, können Sie uns unter der Telefonnummer 0221-1636-2935 erreichen.

Auf welche Hilfsmittel habe ich darüber hinaus Anspruch?

  1. Verbrauchshilfsmittel
    Verbrauchshilfsmittel sind Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Windeln und Bettschutzeinlagen. Sie werden täglich gebraucht, sind aus hygienischen oder anderen Gründen aber nur einmalig nutzbar. Für solche zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel bekommen Sie in der Regel einen gesetzlichen Zuschuss von 40 Euro als monatlichen Pauschalbetrag.
  2. Hausnotrufsysteme
    Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Hilfsmitteln. Hierfür übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einer Höhe von monatlich 25,50 Euro.

Ergänzende Informationen finden Sie auch hier unter "Dienstleisterlisten".

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