Rundum-Schutz
1) Was bieten unsere Kfz-Schutzbriefe?
Mit unseren Kfz-Schutzbriefen erhalten Sie bei Notfällen technische Unterstützung für Ihr Fahrzeug. Sie oder Ihre Mitreisenden werden medizinisch versorgt.
2) Welche Fahrzeuge sind versichert?
• Das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug
• der mitgeführte einachsige Anhänger
• der mitgeführte zweiachsige Anhänger mit Achsabstand unter 1 m
• der mitgeführte Wohnanhänger unabhängig von der Achsanzahl
3) Wer ist über den Kfz-Schutzbrief je nach Notfall mitversichert?
• Sie als Versicherungsnehmer
• Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin, Ihr Lebenspartner / Ihre Lebenspartnerin
• minderjährige Kinder aller versicherten Personen
• weitere berechtigte Fahrer
• und Mitfahrer
4) Wo können Sie im Notfall anrufen?
Sie können uns über unser Service-Telefon jederzeit rund um die Uhr erreichen:
Aus Deutschland gebührenfrei: 0800 1304060
Aus dem Ausland (wir rufen zurück): +49 89 55987223
Ist Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher? Wie können wir Ihnen helfen?
1) Können wir Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit machen?
Dann schicken wir eine Pannenhilfe zur Schadenstelle. Der Pannenhelfer macht Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten inklusive Kleinteile bis zu 300 €.
2) Muss Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden?
Kann Ihr Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden? Dann lassen wir das Fahrzeug abschleppen. Wir übernehmen die Abschleppkosten und Pannenhilfe bis zu insgesamt 500 €.
Zusätzlich erstatten wir für den gesonderten Transport des Gepäcks inklusive anfallender Sicherungs- und Einstellungsgebühren bis zu 300 €. Dazu gehört auch Ihre nicht gewerblich beförderte Ladung.
3) Ist Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen?
Dann lassen wir Ihr Fahrzeug einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bergen. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten
4) Haben Sie Ihr Fahrzeug falsch betankt?
Wir ersetzen zusätzlich zu unseren Pannenleistungen die Kosten für das Entfernen des falschen Kraftstoffs.
Wir übernehmen auch die notwendigen Reparaturkosten. Für die Entfernung und Reparatur zahlen wir insgesamt bis zu 2.000 €.
Wir übernehmen diese Kosten auch, wenn Sie
5) Befinden sich Ihre Autoschlüssel im verschlossenen Fahrzeug?
Und können Sie kurzfristig keinen Ersatzschlüssel organisieren?
Dann lassen wir das Fahrzeug öffnen und übernehmen die Kosten dafür.
6) Haben Sie Ihre Fahrzeugschlüssel verloren? Wurden Ihnen die Schlüssel gestohlen oder geraubt?
Sie können kurzfristig keinen Ersatzschlüssel beschaffen? Dann helfen wir beim Beschaffen und Ersetzen die Kosten für einen Ersatzschlüssel inklusive Versand.
Oder wir übernehmen stattdessen die Kosten für den erforderlichen Austausch der Schließanlage oder die Umprogrammierung. Insgesamt erstatten wir für die Schließanlage einmal im Jahr bis zu 500 €.
7) Müssen Sie nach einem Schaden öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen?
Dann erstatten wir die Kosten hierfür bis zu 150 € je Versicherungsfall.
8) Sie möchten mit uns telefonieren?
Auch Kosten für Telefongespräche mit uns erstatten wir bis zu 25 € je Versicherungsfall.
9) Sie benötigen Hilfe von Rettungsdiensten?
Benötigen Sie nach einer Panne oder einem Unfall die Hilfe von Rettungsdiensten, übernehmen wir die Kosten hierfür bis 5.000 €.
1) Kann das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am gleichen Tag nicht wieder fahrbereit gemacht werden? Oder wurde das Fahrzeug entwendet?
Wir sorgen dafür, dass Sie weiterkommen:
Wir erstatten folgende Fahrtkosten:
Entweder
oder
2) Wird das Fahrzeug am Schadenort nach Ihrer Abreise repariert?
Dann erstatten wir zusätzlich eine Fahrt für eine Person von Ihrem Haupt-Wohnsitz in Deutschland oder vom Zielort zum Schadenort
3) Erstatten wir die Fahrtkosten immer komplett?
Nein. Wir erstatten je Insasse höchstens eine Bahnfahrt 1. Klasse bzw. die Liegewagenkosten. Übersteigen die Flugkosten die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse nicht, erstatten wir auch die Flugkosten.
4) Brauchen Sie eine Übernachtung?
Wir übernehmen die Kosten für bis zu drei Übernachtungen. Wir erstatten dafür je Person und Übernachtung höchstens 100 €. Ist Ihr Fahrzeug schon früher wieder fahrbereit, übernehmen wir keine weiteren Übernachtungskosten.
Gerne helfen wir Ihnen auf Wunsch bei der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit.
5) Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit? Benötigen Sie einen Mietwagen im Inland? Dann gilt im Inland Folgendes:
Können wir Ihnen den Mietwagen besorgen?
Dann übernehmen wir die Mietwagenkosten für die gesamte Dauer einer fachgerechten Reparatur oder bis Sie ein anderes Fahrzeug haben.
Wollen Sie den Mietwagen selbst organisieren? Dann übernehmen wir die Kosten für einen Mietwagen, bis Sie Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit nutzen können. Oder bis Ihnen ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Wir übernehmen die Kosten höchstens jedoch für 7 Tage und 70 € je Tag.
6) Ihr Fahrzeug ist nach einem versicherten Haftpflicht- oder Kaskoschaden noch fahrbereit? Sie wollen es aber zur Reparatur in eine Werkstatt bringen?
Auch in diesem Fall können Sie für die Dauer einer fachgerechten Reparatur einen Mietwagen von uns bekommen. Hierfür übernehmen wir die Mietwagenkosten. Wir zahlen den Mietwagen höchstens für 7 Tage und bis zu 70 € je Tag. Schicken Sie uns dazu bitte die Rechnung über die Reparatur.
7) Was zahlen wir für einen Mietwagen, wenn Ihr Fahrzeug entwendet wurde?
Bei Diebstahl oder Raub zahlen wir die Mietwagenkosten höchstens für einen Monat und maximal 70 € je Tag. Unsere Kostenerstattung endet, sobald
8) Was zahlen wir bei Totalschaden für einen Mietwagen?
Hat Ihr Fahrzeug einen Totalschaden? Dann übernehmen wir die Kosten für einen Mietwagen bis zu 490 €, unabhängig von der Mietwagendauer.
9) Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit? Benötigen Sie einen Mietwagen im Ausland? Dann gilt für das Ausland Folgendes:
Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit oder ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Wir zahlen unabhängig von der Mietwagendauer bis zu 490 €.
Egal, ob im In- oder Ausland: Welche sonstigen Regeln gelten europaweit für Mietwagen?
10) Haben Sie eine Panne innerhalb von 30 km Luftlinie von Ihrem Haupt-Wohnsitz?
Dann übernehmen wir die Mietwagenkosten nur, wenn wir den Mietwagen organisieren. Rufen Sie uns in jedem Fall an.
11) Was ist mit den Kosten für die Zustellung des Mietwagens, Notdienstgebühren oder Winterreifen?
Wir erstatten Ihnen diese Kosten. Sie fallen jedoch unter die jeweils genannten Höchstentschädigungen.
12) Nutzen Sie nach Fahrzeugabholung bzw. Pick-up-Service einen Mietwagen für Ihre Rück- oder Weiterfahrt?
Dann können zusätzliche Kosten für eine Einwegmiete anfallen. Diese werden oft auch „Drop-off-Kosten“ genannt. Haben Sie die Nutzung des Mietwagens mit uns abgestimmt? Dann übernehmen wir die Kosten für die Einwegmiete bis zu 1.500 €.
13) Sie haben einen Kaskoschaden am Mietwagen verursacht? Welche Selbstbeteiligung müssen Sie übernehmen?
Wir haben den Mietwagen organisiert und Sie verursachen damit einen Kaskoschaden? Dann erstatten wir Ihnen auch eine höhere Selbstbeteiligung für den Mietwagen. Sie zahlen nur so viel, wie Sie als Selbstbeteiligung für Ihre eigene Kaskoversicherung vereinbart haben. Wir übernehmen den Mehrbetrag.
14) Sie müssen Ihr Fahrzeug unterstellen lassen?
Dann helfen wir Ihnen nach
Unsere Kostenübernahme endet spätestens, sobald
Fahren Sie ein Fahrzeug mit Elektro- bzw. Hybridantrieb, können nach einem Brand Behörden eine Quarantäne für das Fahrzeug anordnen. Wir übernehmen dann die
Quarantänekosten bis zu 1.000 EUR je Schadenereignis.
15) Wann können Sie nach Panne oder Unfall unseren „Pick-up-Service“ für den Rücktransport Ihres Fahrzeugs anfordern?
Kann Ihr Fahrzeug in Deutschland am Tag der Panne bzw. des Unfalls und auch am folgenden Tag nicht wieder fahrbereit gemacht werden? Und sind die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug? Dann vermitteln wir den Rücktransport innerhalb Deutschlands. Wir lassen die Insassen und das Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz zurückbringen und übernehmen die Kosten für diesen Pick-up-Service.
16) Was tun bei psychischen Problemen infolge eines Unfalls?
Wir bieten Ihnen psychologische, telefonische Erstberatung nach einem Unfall.
Sie erkranken unvorhersehbar auf einer reise mit dem versicherten Fahrzeug?
Dann erbringen wir folgende Leistungen für Sie und alle mitversicherten Personen. Wer zählt als mitversicherte Person? Das finden Sie unter "Wer ist über den Kfz-Schutzbrief je nach Notfall mitversichert".
1) Sie erkranken und müssen an Ihren Haupt-Wohnsitz zurückgebracht werden?
Dann übernehmen wir den Rücktransport inklusive Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen jedoch medizinisch vertretbar und sinnvoll sein.
Schreibt eine Behörde die Begleitung des Erkrankten vor? Dann übernehmen wir auch die Kosten für einen begleitenden Arzt oder Sanitäter. Außerdem übernehmen wir die auf Grund der Erkrankung bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Wir erstatten maximal drei Übernachtungen bis zu je 100 € pro Nacht und Person.
2) Müssen Sie mitreisende Kinder zurückholen oder betreuen lassen?
Können weder Sie noch eine mitversicherte Person wegen Tod, Erkrankung oder einer Verletzung mitreisende minderjährige oder behinderte Kinder betreuen?
Dann lassen wir die Kinder gerne abholen. Ihre Kinder können zusammen mit einer Begleitperson zu Ihrem Haupt-Wohnsitz zurückfahren.
Die Kosten hierfür erstatten wir bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse bzw. der Liegewagenkosten. Sind die Flugkosten nicht höher als die Kosten einer Bahnfahrt 1. Klasse? Dann übernehmen wir auch die Flugkosten.
Zusätzlich zur Rückholung ist die Betreuung und Unterbringung der Kinder bis zu 48 Stunden am Wohnort möglich.
3) Können weder Sie noch eine mitreisende Person das versicherte Fahrzeug zurückfahren?
Sie sind länger als 3 Tage erkrankt oder versterben? Kann niemand der Mitrei- senden Ihr Fahrzeug zu Ihrem Haupt-Wohnsitz zurückbringen? Dann lassen wir Ihr Fahrzeug und die Mitfahrer zu Ihrem Haupt-Wohnsitz zurückbringen. Wir übernehmen die Kosten.
Die Insassen können nicht zusammen mit dem versicherten Fahrzeug zurück- gebracht werden? Dann erstatten wir nach Abstimmung mit uns die Kosten einer Rückfahrt zum Haupt-Wohnsitz in Deutschland.
Veranlassen Sie das Zurückbringen des Fahrzeugs selbst? Dann erhalten Sie 0,40 € für jeden Kilometer zwischen Ihrem Haupt-Wohnsitz und dem Schadenort
4) Müssen Sie in einem Hotel übernachten, bis Ihr Fahrzeug und die Insassen von uns abgeholt werden?
Dann erstatten wir bis zu drei Übernachtungen. Je Person und Nacht übernehmen wir bis zu 100 €.
5) Erstatten wir die Kosten für Krankenbesuche?
Ja, wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise länger als zwei Wochen wegen einer Erkrankung im Krankenhaus liegen. Dann erstatten wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch nahestehende Personen bis zu 500 €.
6) Erstatten wir den Heimtransport von Haustieren?
Können weder Sie noch eine mitversicherte Person auf einer Reise mitgenommene Hunde oder Katzen versorgen? Weil Sie oder eine mitversicherte Person verletzt, erkrankt oder verstorben sind? Dann sorgen wir für den Heimtransport der Haustiere und tragen die Kosten.
7) Können die Tiere nach dem Heimtransport nicht weiter versorgt werden?
Dann vermitteln wir eine Unterbringung und Versorgung der Tiere. Wir tragen diese Kosten für bis zu zwei Wochen.
8) Ersetzen wir auch die Kosten für einen Reiserückruf über Radio?
Ist ein naher Verwandter erkrankt oder verstorben? Dann organisieren wir auch Ihren Rückruf über Rundfunk und übernehmen die Kosten dafür. Die Kosten übernehmen wir auch, wenn Ihr Sachvermögen z. B. bei einem Einbruch erheblich beschädigt wird. Auch bei Tod oder Erkrankung naher Verwandter von mitversicherten Personen lassen wir Sie über Radio ausrufen. Die Kosten übernehmen wir.
9) Sie oder eine mitversicherte Person sterben auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug?
Dann stimmen wir uns mit den Angehörigen ab und kümmern uns um die Überführung an einen Wunschort in Deutschland. Versterben Sie im Ausland, dann sorgen wir für eine Bestattung im Ausland und übernehmen hierfür die Kosten.
Welche Hilfen zum Fahrzeug bieten wir Ihnen zusätzlich bei einer Auslandsreise?
1) Lassen sich Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft in der Nähe des ausländischen Schadenortes nicht beschaffen?
Dann sorgen wir dafür, dass Sie die Ersatzteile möglichst schnell erhalten. Wir übernehmen alle Versandkosten.
2) Lässt sich das Fahrzeug am ausländischen Schadenort nicht innerhalb von drei Werktagen wieder fahrbereit machen?
Und sind die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug? Dann sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt. Wir übernehmen die Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Haupt-Wohnsitz in Deutschland
3) Muss das Fahrzeug nach einem Unfall oder nach Entwendung im Ausland verzollt werden?
Dann helfen wir, das Unfall- oder wieder aufgefundene Fahrzeug zu verzollen. Wir übernehmen die Gebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern.
4) Sie lassen Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden?
Dann übernehmen wir die Verschrottungskosten. Dies gilt auch für wieder aufgefundene gestohlene Fahrzeuge.
Welche Unterstützung bieten wir Ihnen und mitversicherten Personen weltweit auch ohne, dass Sie das eigene Kfz nutzen?
1) Sie verlieren auf einer Reise im Ausland notwendige Reisedokumente?
Dann helfen wir, Ersatzdokumente zu beschaffen. Die Gebühren übernehmen wir.
2) Sie verlieren auf einer Reise im Ausland Ihre Zahlungsmittel und geraten dadurch in Not?
Dann stellen wir nach Schadenmeldung gerne eine Verbindung zur Ihrer Hausbank her. Ist Ihre Hausbank werktags nicht innerhalb von 24 Stunden erreichbar?
Dann können Sie von uns sofort einen Kredit bis zu 1.500 € erhalten. Diesen Betrag müssen Sie innerhalb eines Monats nach Ende der Reise an uns zurückzahlen.
3) Sie werden auf einer Reise im Ausland krank? Und benötigen dringend Informationen zur ärztlichen Versorgung?
Dann stellen wir die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus im Ausland her. Die Kosten übernehmen wir.
4) Benötigen Sie auf einer Reise im Ausland dringend ein verschreibungspflichtiges Medikament?
Ist das Arzneimittel in der Nähe Ihres Aufenthaltsorts nicht erhältlich? Und auch ein Ersatzmedikament ist nicht zu bekommen? Dann senden wir Ihnen das Medikament nach Rücksprache mit dem Hausarzt. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
5) Müssen Sie Ihre Auslandsreise abbrechen?
Ist Ihnen die planmäßige Rückreise aus dem Ausland nicht mehr zuzumuten? Weil ein Mitreisender oder naher Verwandter schwer erkrankt ist oder verstirbt?
Dann übernehmen wir die höheren Fahrtkosten inklusive Übernachtungskosten. Insgesamt erstatten wir bis zu 2.600 €.
Diese Kosten übernehmen wir auch bei erheblichen Schäden am Sachvermögen, z. B. durch einen Einbruch.
6) Droht Ihnen auf Ihrer Auslandsreise eine Haftstrafe?
Gerne strecken wir deswegen entstehende Gerichts-, Anwalts- und Über- setzungskosten bis zu 500 € vor.
Zusätzlich legen wir eine von den Behörden verlangte Strafkaution bis zu 2.500 € aus.
Die vorgestreckten Beträge müssen Sie an uns zurückzahlen.
7) Auf Anfrage helfen wir Ihnen bei einem Schadenfall auf einer Reise im Ausland außerdem mit folgenden Serviceleistungen:
Nehmen Sie die Hilfe eines von uns vermittelten Kontaktes in Anspruch? Dann erstatten wir die Kosten bis zu 160 € je Schadenfall.
8) Befinden Sie sich auf einer Reise im Ausland in einer besonderen Notlage? Und droht dadurch eine besondere Gefahr für Ihre Gesundheit? Oder Nachteile für Ihr Vermögen?
Dann veranlassen wir gerne die erforderlichen Maßnahmen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 500 €.
Wichtig:
In diesem Zusammenhang entstehende Wiederbeschaffungs- oder Reparatur- kosten erstatten wir nicht. Außerdem zahlen wir nicht für vertragliche Verpflichtungen, die Sie durch Ihre Notlage nicht wie vereinbart erfüllen können. Wir übernehmen z. B. keine Vertragsstrafen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).