Eine Frau steht mit ihrem Koffer am Flughafen und schaut besorgt in ihr Handy.

Was tun, wenn der Flug gestrichen wurde?

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Lesezeit: 5-6 Minuten

Flug gestri­chen: Wel­che Optio­nen und Rechte haben Rei­sende

Dies ist ein Szenario, das sich wirklich niemand wünscht: Du hältst dich im Ausland auf und dein Rückflug wird gestrichen. Natürlich fragst du dich in dieser Situation nicht nur, wie du jetzt nach Hause kommst, sondern vielleicht auch: Wann kann eine Fluggesellschaft überhaupt einen Flug annullieren? Und wie sehen die rechtlichen Regelungen zu Schadensersatzforderung aus?

In diesem Beitrag geben wir dir Antworten darauf, welche Möglichkeiten und Rechte du als Reisender bei einem Flugausfall hast.

Mit einer Reiseversicherung kannst du dich bereits im Vorfeld gegen einen Flugausfall ab versichern.

Rechtliche Regelungen bei Flugannullierung

Fluggastrechte regelt die europäische Fluggastrechteverordnung

Sämtliche Flüge ausgehend von einem EU-Land und alle Flüge, die in einem EU-Land enden, unterliegen der Europäischen Fluggastrechteverordnung ─ gesetzt den Fall, dass es sich beim Fluganbieter um eine europäische Fluggesellschaft handelt. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass Passagieren bei Verspätungen oder Flugausfall Entschädigungen bis zu 600 EUR zustehen können, sofern die Airline keinen akzeptablen Alternativflug organisiert. Wichtig ist, dass Flugreisende dieses Recht bei der Fluggesellschaft konkret einfordern. Airlines hingegen versuchen häufig, Passagiere mit Gutscheinen abzuwehren.

Außerdem legt die Europäische Fluggastrechteverordnung fest, dass die Fluggesellschaften für Snacks, Erfrischungen und zwei Telefonate sowie zwei E-Mails während der zusätzlichen Wartezeit aufkommen müssen. Verschiebt sich die Abreise noch weiter, müssen sie auch die Kosten für Übernachtungen übernehmen, wobei die Passagiere verpflichtet sind, eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit zu wählen. Das heißt: keine Luxusunterkünfte, sondern nur, was unbedingt notwendig ist. Um diese Rechte geltend machen zu können, müssen Flugreisende die entsprechenden Bons und Quittungen aufbewahren und später vorlegen.

Kein Recht auf Ausgleichsleistungen bei außergewöhnlichen Umständen

Diese Verpflichtungen der Airlines gelten jedoch nicht, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände eintreten. Dazu gehören schlechte Witterungsbedingungen wie Schneestürme, Streiks des Boden- und Flugpersonals, Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche oder auch politische Unruhen. Aber hier ist Vorsicht angebracht: Fluggesellschaften deklarieren zum Teil Gründe für Flugausfälle als außergewöhnliche Bedingungen, die rechtlich gesehen gar keine sind. In solchen Fällen ist es schon zu Rechtsstreitigkeiten gekommen, die zugunsten von Passagieren entschieden wurden.
Hier ein Beispiel:

In bestimmten Regionen kann es jahreszeitlich bedingt zu Schneestürmen kommen. Ist dieses Gebiet aber dafür bekannt, kann sich eine Airline nicht einfach auf außergewöhnliche Umstände im Falle eines Schneesturms berufen, da das Ereignis in gewissem Maße vorhersehbar ist. Deswegen ist es empfehlenswert, sich die Begründung der Airline für den Flugausfall genau anzusehen.

Nehmen Passagiere ihr Recht in Anspruch, ihre Kosten zurückzufordern, entfallen damit alle anderen Verpflichtungen der Fluggesellschaft. Du musst dich dann also selbst um einen Rückflug kümmern. Organisiert die Fluggesellschaft eine alternative Route, muss sie lediglich eine Differenzentschädigung zahlen. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, vorher eine Reiseversicherung abzuschließen. Speichere am besten die Service-Rufnummer in deinem Smartphone ab und kontaktiere bei einem Flugausfall rechtzeitig deine Versicherung.

Checkliste: Wie muss ich vorgehen, wenn mein Flug annulliert wurde?

Wir haben hier für dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst, wie du vorgehen solltest, wenn dein Flug annulliert wurde:

  • Sofern du eine Reiseversicherung abgeschlossen hast, kontaktiere als erstes deine Versicherung. Die Reiseversicherung gibt dir eventuell weitere Anweisungen.
  • Setze dich mit deiner Airline in Verbindung. Entweder du stellst dich dazu in die Warteschlange am Schalter oder aber du rufst einfach unter ihrer Service-Rufnummer an. Natürlich kann es in einem solchen Falle sein, dass die Nerven blank liegen. Bleib aber dennoch ruhig und freundlich – nichtsdestotrotz auch konsequent!
  • Hole detaillierte Informationen ein, warum der Flug annulliert wurde und ob die Airline zeitnahe Ersatzbeförderungen anbietet.
  • Falls die Airline aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Flug gestrichen hat und keinen Ersatzflug anbietet, kümmere dich umgehend selbst um eine alternative Flugmöglichkeit.
  • Erkundige dich, was mit deinem Gepäck geschieht zum Beispiel wo es sich befindet.
  • Ist absehbar, dass der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder sogar noch später verfügbar ist, kümmere dich sofort um eine angemessene Unterkunft. Auch andere Fluggäste sind in diesem Falle gestrandet und suchen preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten. Deswegen könnten günstige Hotels oder Pensionen in der unmittelbaren Umgebung sehr schnell ausgebucht sein. Die Kosten für die Übernachtung sowie den Hin-und Rücktransport zum Hotel kannst du von der Airline zurückverlangen.  
  • Bewahre Quittungen und Bons sowie das Flugticket sorgfältig auf, da du diese vorlegen musst, wenn du eine Entschädigung einforderst.
  • Wenn du dich entschieden hast, selbst einen Alternativflug zu organisieren und eine Flugentschädigung von der Airline möchtest, reiche deine Forderung schriftlich ein. Die Fluggesellschaft ist dann verpflichtet, dir innerhalb von sieben Tagen eine Rückerstattung zukommen zu lassen.

Covid-19 und Flugausfälle

Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde der internationale Flugverkehr großflächig fast stillgelegt. Doch wie sieht es mittlerweile aus und welche rechtlichen Regelungen gelten?
Auch bezüglich eines Flugausfalls im Falle von Covid-19 gilt: Die Airline muss entweder die Kosten für den Flug und die Verpflegung während der Wartezeit erstatten oder aber sie muss einen angemessen Alternativflug organisieren. Angemessen bedeutet unter anderem, innerhalb eines akzeptablen Zeitraums.

Viele Verbraucherorganisationen weisen darauf hin, dass zahlreiche Fluggesellschaften versuchen, Passagiere mit Gutscheinen zufriedenzustellen, um weitere Forderungen aufgrund von Corona-Flugausfällen zu unterbinden. Auf EU-Ebene wurde sogar versucht die Verpflichtung rechtlich durchzusetzen, dass Fluggäste bei Flugausfällen aufgrund von Covid-19 Gutscheine akzeptieren müssen. Die Airlines argumentieren dabei unter anderem mit ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage. Diese Versuche der Airlines wurden jedoch abgewiesen.

Verbraucher haben somit nach wie vor die Wahl, entweder Gutscheine freiwillig anzunehmen, sich die Kosten rückerstatten zu lassen (innerhalb von 7 Tagen!) oder ihre Reise auf einer Alternativroute umzubuchen.

Fazit

Natürlich hoffen wir, dass du dich nicht in einer solchen Situation wiederfindest: Im Ausland festsitzen, weil dein Flug annulliert wurde. Für den Fall der Fälle bist du mit unserer Checkliste aber gut beraten. Denke auch daran möglichst ruhig zu bleiben, denn Streitigkeiten und Wutausbrüche am Flughafen bringen niemanden weiter. Auch die Mitarbeiter der Fluggesellschaft werden mehr Bereitschaft zeigen, wenn du höflich bleibst.

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