Rücktritt vom Autokauf: In diesen Fällen darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten

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Rück­tritt vom Auto­kauf: In die­sen Fäl­len darfst du vom Kauf­ver­trag zurück­tre­ten

Du hast ein Auto erworben und möchtest nun vom Kauf zurücktreten, weil du mit dem Fahrzeug nicht zufrieden bist? Wir zeigen dir, in welchen Fällen du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Dies hängt davon ab, warum du unzufrieden bist und welche Vereinbarungen im Kaufvertrag getroffen wurden.

Rücktritt vom Autokauf nur bei erheblichen Mängeln

Ein generelles Rückgaberecht nach dem Autokauf gibt es nicht. Einzige Ausnahme: Kaufst du ein Fahrzeug im Internet, räumt dir das Fernabsatzgesetz ein 14-tägiges Rückgaberecht ein, welches du ohne Angabe von Gründen wahrnehmen kannst. Wurde ein Fahrzeug bei einem stationären Händler gekauft, ist eine Rückgabe nur bei erheblichen Mängeln möglich.

Erheblich ist ein Mangel, wenn seine Behebung mehr als 5 % des eigentlichen Kaufpreises betragen würde. Bei einem Kaufpreis von 20.000 EUR wären das 1.000 EUR. Dies ist aber nur ein Richtwert aus der Rechtsprechung. Außerdem darf der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht bestanden haben. Eine Rücktrittsmöglichkeit besteht auch, wenn klar gegen eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer verstoßen wurde. Hat der Verkäufer das Fahrzeug beispielsweise als unfallfrei angewiesen, das Fahrzeug erweist sich aber im Nachhinein als Unfallfahrzeug, besteht eine Rücktrittsmöglichkeit. Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, dass die meisten technischen Mängel behebbar sind. Ob ein Mangel erheblich ist oder nicht, richtet sich deshalb nach den voraussichtlichen Kosten und weniger danach, inwieweit die Funktionen eingeschränkt sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel – und zwar wenn der Mangel nicht genau bekannt ist. Ein Beispiel: Der Käufer erklärt gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er begründet dies mit unerklärlichen Motorgeräuschen. Auch der Händler kann nicht feststellen, was die Ursache des Problems ist. In diesem Fall gilt der Mangel ─ unabhängig von den tatsächlichen zur Behebung erforderlichen Kosten ─ als erheblich. Stellt sich später heraus, dass der Mangel mit geringen Kosten zu beheben wäre, bleibt der Rücktritt dennoch wirksam.

Bei unerheblichen Mängeln besteht keine Rücktrittsmöglichkeit. Unerhebliche Mängel sind Mängel, die leicht erkennbar sind und mit geringen Kosten schnell behoben werden können. Der Käufer kann dann jedoch eine angemessene Preisminderung oder Schadenersatz verlangen.
 
Fristen setzen oder Preis nachträglich mindern
Was tun, wenn das angeschaffte Fahrzeug plötzlich seinen Dienst versagt? In den ersten sechs Monaten ab dem Kaufdatum muss der Händler nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand. Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast zu deinen Ungunsten um. Nun musst du nachweisen, dass der Mangel von Beginn an vorhanden war.

Die Mängelbehebung sollte mit einer Frist von beispielsweise 14 Tagen schriftlich eingefordert werden. Ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag steht dir zunächst nicht zu. Erst, wenn der Händler auch nach dem zweiten Versuch den Mangel nicht behoben hat, kannst du schriftlich deinen Rücktritt vom Vertrag erklären.

Ein Tipp: Wenn es sich um einen überschaubaren Mangel handelt, kann eine Preisminderung eine Alternative zum Rücktritt vom Kaufvertrag sein.
 
Lieferverzug beim Autokauf: Was nun?

Das Auto gekauft, doch die Lieferung lässt auf sich warten? Auch dies kommt häufiger vor. Was ist dann zu tun? Wer einen Neuwagen kauft, unterschreibt meistens die weitgehend standardisierten Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB). In diesen nennen die Händler unverbindliche Liefertermine. Die Konsequenz: Diese unverbindlichen Termine dürfen sechs Wochen überschritten werden. Erst dann können Autokäufer den Händler mit einer zweiwöchigen Frist zur Lieferung auffordern. Diese Aufforderung solltest du unbedingt zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein erteilen, um auch einen Nachweis zu haben.

Wer aufgrund der verzögerten Lieferung zusätzliche Kosten tragen muss, erhält nicht immer Ersatz. Zu solchen Kosten kommt es etwa, wenn der Käufer einen Mietwagen benötigt. Um die Kosten (etwa vor Gericht) geltend machen zu können, muss der Käufer dem Händler mindestens leichte Fahrlässigkeit nachweisen können. Diese Fahrlässigkeit gilt zum Beispiel als nachgewiesen, wenn der Händler zum Zeitpunkt der Bestellung von Verzögerungen bei der Lieferung durch den Hersteller gewusst hat. Wenn es tatsächlich gelingt, zusätzliche Kosten geltend zu machen, beschränken sich diese allerdings auf 5 % des Kaufpreises.

Liefert der Händler nach Ablauf der zweiwöchigen Nachlieferungsfrist nicht, können Kunden vom Vertrag zurücktreten. Laut Neuwagenverkaufsbedingungen ist dann ein Schadenersatz in Höhe von bis zu 25 % des Kaufpreises möglich. Auch hier musst du jedoch die Fahrlässigkeit nachweisen.

Schadenersatz kommt etwa in Betracht, wenn das Fahrzeug schlussendlich gar nicht geliefert wird und der Käufer ein anderes Fahrzeug kauft. Ist der Preis für dieses Fahrzeug zwischenzeitlich gestiegen, kann die Differenz Gegenstand von Schadenersatzforderungen sein.

Verbindliche Liefertermine sagen Autohändler nur selten zu. Wird ein verbindlicher Termin vereinbart, können Autokäufer sofort nach dessen Ablauf die Aufforderung zur Lieferung mit einer zweiwöchigen Frist stellen.
 
Preiserhöhung nach Autokauf: Ist das erlaubt?


Nach dem Abschluss des Kaufvertrages verlangt der Händler plötzlich einen höheren Preis. Ist dies erlaubt? Grundsätzlich nicht: Vertrag ist Vertrag. Gegenstand des Vertrags ist auch der vereinbarte Preis.

In vielen Verträgen findet sich jedoch eine Preisanpassungsklausel. Diese ist rechtlich zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate dauert. Autokäufer können solche nachträglichen Preiserhöhungen vermeiden, indem ein Festpreis vereinbart wird. Wichtig: Fällt die Anhebung des Kaufpreises erheblich aus, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Als Richtwert gelten 5 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises.
 
Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Grund: Geht das?

Du hast einen Kaufvertrag unterschrieben und möchtest nun zurücktreten. Für den Rücktritt gibt es jedoch keinen Grund. Es kommt weder ein Widerrufsrecht noch ein Gewährleistungsanspruch noch ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen verzögerter Lieferung infrage? Das kannst du tun:

Grundsätzlich gilt: Der unterschriebene Vertrag ist wirksam. Händler lassen sich meistens nur gegen eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Kaufpreises auf einen Rücktritt ohne Grund ein. Bevor du eine solche Entschädigung zahlst, solltest du prüfen, ob tatsächlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Vielleicht hat der Händler die Bestellung nicht schriftlich bestätigt? Dafür stehen ihm grundsätzlich vier Wochen zur Verfügung. Lagerfahrzeuge müssen innerhalb von zehn Tagen geliefert werden. Vielleicht hat der Händler deine Bestellung zu veränderten Konditionen ausgeführt? Rechtlich gesehen ist dies ein neues Angebot, das ohne deine Zustimmung keinen wirksamen Vertrag darstellt. Trifft einer dieser Sachverhalte zu, besteht womöglich kein wirksamer Kaufvertrag.

Wenn du ein Auto bei einem privaten Verkäufer gekauft hast, gibt es ohne dessen Einverständnis gar keine Rücktrittsmöglichkeit. Du kannst allenfalls mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihn bitten, den Vertrag rückgängig zu machen. Lässt er sich darauf nicht ein, solltest du das Fahrzeug schon vor der Anmeldung weiterverkaufen. Jeder zusätzliche Halter in der Historie mindert den Kaufpreis.
 
Autokauf von Privatpersonen nur mit Vertrag

Auch bei einem Autokauf von Privatpersonen kannst du unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist jedoch immer, dass ein detaillierter Kaufvertrag mit eindeutigen Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Fahrzeugs vorliegt. Ohne einen solchen Kaufvertrag lieferst du dich der Redlichkeit des Verkäufers aus.
 
„Gekauft wie gesehen“ ist kein Freibrief für Täuschung

In vielen privaten Kaufverträgen findet sich die Klausel „Gekauft wie gesehen“. Hierbei handelt es sich nicht um einen vollständigen Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen (lies hier mehr zu Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkäufen). Der Ausschluss betrifft lediglich offensichtliche Mängel. Diese sind nach gängiger Rechtsprechung Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer gründlichen Begutachtung des Fahrzeugs hätte erkennen können. Ist dies nicht der Fall, liegt ein versteckter Mangel vor, für den der Käufer trotz der Klausel „Gekauft wie gesehen“ haften muss.

Private Verkäufer bestehen häufig auf einen generellen Gewährleistungsausschluss. Ist dieser rechtlich wirksam formuliert, ist der Verkäufer bei später auftretenden Mängeln nicht zur Nacherfüllung verpflichtet. Ein in der Praxis häufig anzutreffender Verweis auf „neues EU-Recht“ ist dabei wirkungslos und überflüssig. Die entscheidende Formulierung lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Auch ein genereller Gewährleistungsausschluss ist kein Freibrief für vorsätzliche Täuschungen. Das Fahrzeug muss so beschaffen sein, wie es vereinbart wurde – ansonsten kann der Käufer sein Geld zurückverlangen. Dies gilt zum Beispiel, wenn sich später herausstellt, dass der Kilometerstand manipuliert wurde.

Besonders wichtig ist es, Produktmängel richtig darzustellen. Bei richtiger Darstellung stellen diese keinen Rücktrittsgrund dar. Bei falscher bzw. unvollständiger Darstellung kann der Käufer dagegen einen Rücktritt verlangen.

Nun solltest du wissen, in welchen Fällen ein Rücktritt vom Autoverkauf möglich ist.

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