Frau zieht Bollerwagen mit mehreren kleinen Kindern darin durch den Garten

Kinderlärm: Wie viel ist erlaubt?

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Recht sichern
Lesezeit: 4-5 Minuten

Kinder müssen sich austoben, und sie haben ein Recht darauf. Selbst wenn es mal laut wird. Das ist per Gesetz geregelt. Fragt sich, wo liegt die Grenze zwischen Kinderspiel und Kinderlärm? Wie kannst du Streit mit den Nachbarn vermeiden, und wie kannst du dich rechtlich absichern, wenn es doch dazu kommt? Hier erfährst du mehr. Zum Beispiel:

  • Kinderlärm beim Spielen und Toben wird vom Gesetz als Ausdruck der kindlichen Entfaltung angesehen. Die wird von Gerichten besonders geschützt.
  • Rücksichtsloses Herumlärmen und unnötiger Krach sind kein üblicher Kinderlärm. Das ist nicht erlaubt.
  • Jeder Mensch empfindet etwas anderes als Lärm. Mit den Nachbarn in Ruhe zu sprechen hilft, einen Streit zu vermeiden.

Beson­de­rer Schutz von Kin­dern

Die rechtliche Lage beim Thema Kinderlärm ist familien- und kinderfreundlich. Der Bundesgerichtshof hat 1993 entschieden, dass lautes Spielen von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich hinzunehmen ist. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt fest, dass Geräusche, die zum Beispiel Kinder auf Spielplätzen machen, in der Regel „keine schädliche Umwelteinwirkung“ sind. Die aktuelle Rechtsprechung nutzt diese Regelung bei Urteilen zu Kinderlärm in Mietshäusern.

Verschiedene Gerichte haben festgestellt, dass Kinder das Recht haben, ihren Spiel- und Bewegungsdrang in Mietwohnungen auszuleben. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Andere Urteile besagen, dass die Geräusche von spielenden Kindern während der gesetzlichen Ruhezeiten geduldet werden müssen.

Für den Alltag bedeutet das, dass Kinderlärm grundsätzlich hingenommen werden muss. Egal ob er beim Spielen auf dem Bolzplatz, im Garten oder in einem Mehrfamilienhaus entsteht. Denn Spielen gehört zur natürlichen Entwicklung von Kindern, die unter besonderem Schutz steht. Das bestätigt beispielsweise ein Urteil des Amtsgerichts München.

Beim Spielen und Toben kann schnell ein Unfall passieren. Warum es sinnvoll ist, für die Kleinen eine Kinderunfallversicherung abzuschließen, erfährst du in diesem FAQ zum Thema.

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Auf jeden Fall Rück­sicht neh­men

Trotz dieses Schutzes gibt es Grenzen für Kinderlärm. Den ganzen Tag in extremer Lautstärke zu toben, ist nicht erlaubt. Das Landgericht Berlin beispielsweise hat 2016 geurteilt, dass Eltern Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Bewohner im Haus nehmen müssen. Dieses Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Nachbarn hat der Bundesgerichtshof 2017 bestätigt.

Wenn Kinderlärm intensiv und andauernd ist, dass er unzumutbar wird, greift außerdem eine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach kann ein Nachbar verlangen, dass der Lärm „durch Maßnahmen“ verhindert wird, die „wirtschaftlich zumutbar“ sind.

Was gilt nun? Im Fall eines Streits muss eigens entschieden werden, was für Nachbarn zumutbar ist. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wo normaler Kinderlärm aufhört und rücksichtsloses Verhalten anfängt.

Das könnte dich ebenfalls interessieren: Erfahre in diesem Artikel, wie die Aufsichtspflicht bei Kindern geregelt ist – und ob die Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Eltern ihre Kinder nicht im Auge haben.

Was dür­fen Ver­mie­ter regeln?

In Mehrfamilienhäusern gibt es oft eine Hausordnung vom Vermieter. Sie legt zum Beispiel fest, ob Kinder im Innenhof spielen dürfen. Ist das nicht erlaubt, müssen die Kinder auf einen Spielplatz gehen. Sind in der Hausordnung Ruhezeiten vorgesehen, etwa Mittagsruhe, gelten diese nicht unbedingt für Kinder – siehe weiter oben. Geht Lärm aber über das übliche Maß von spielenden Kindern hinaus, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein. Der Vermieter sollte vorher darüber informiert werden, damit er die Chance hat, eine Lösung zu finden. Übrigens, Kinderlärm ist kein Grund dafür, einen Mietvertrag zu kündigen.

Was ist mit Haus­mu­sik?

Viele Kinder lernen ein Instrument und möchten zu Hause üben. Das dürfen sie – unabhängig davon, welches Instrument sie spielen. Aber je nachdem, ob es ein lautes oder leises Instrument ist, gelten Richtwerte. Für ein Schlagzeug liegt der beispielsweise bei einer Stunde üben beziehungsweise spielen pro Tag, für eine Flöte bei bis zu zwei Stunden. Vermieter können Hausmusik nicht verbieten. Sie können aber die Zeiten dafür einschränken.

Auf gute Nach­bar­schaft

Was ein Mensch als Lärm empfindet, ist unterschiedlich. Deswegen ist man sich vielleicht gar nicht bewusst, dass jemand anderes sich von spielenden Kindern gestört fühlt. Umso wichtiger ist es in solchen Fällen, miteinander zu reden. Das hilft, die Situation des anderen zu verstehen. Eltern freuen sich, wenn ihre Kinder bei schönem Wetter im Innenhof spielen können. Wer in Schichten arbeitet, braucht möglicherweise dann seinen Schlaf. Mit Rücksicht und gegenseitigem Verständnis lässt sich häufig eine Lösung finden.

Gibt es keine Einigung und kommt es zu einem Rechtsstreit, hilft dir eine Rechtsschutzversicherung. Sie ist an deiner Seite, wenn es wegen Kinderlärms Ärger mit den Nachbarn gibt.

Fazit

Kinder stecken voller Energie und wollen sich austoben. Der Gesetzgeber lässt ihnen viele Freiheiten. Das ist gut so. Trotzdem müssen Kinder beziehungsweise ihre Eltern Rücksicht auf andere nehmen. Für den Alltag heißt das: Sprich mit deinen Nachbarn, zeige Verständnis für sie und sei offen für Kompromisse. Egal ob es deine Kinder sind, die gern durch Treppenhaus und Garten toben – oder dich genau dieser Kinderlärm manchmal stört.

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