Rundum-Schutz
Im Auto zu telefonieren oder Nachrichten zu schreiben ist verlockend – aber gefährlich und deshalb in vielen Fällen verboten. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrzeugführer ihr Mobiltelefon im Fahrzeug nur sehr eingeschränkt benutzen. Die Ablenkung durch Smartphones zählt zu den häufigsten Unfallursachen. Was erlaubt ist, welche Strafen drohen und was du im In- und Ausland beachten musst, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze:
- Handy am Steuer ist verboten: Laut § 23 StVO darfst du dein Smartphone nur nutzen, wenn es in einer Halterung steckt und per Sprachsteuerung oder Knopfdruck bedient wird.
- Hohe Strafen bei Verstößen: Bis zu 200 €, 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbot drohen – zusätzlich drohen Nachteile bei der Kfz-Versicherung.
- Nur im Stand erlaubt: Handy in die Hand nehmen ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug komplett steht und der Motor ausgeschaltet ist.
Das Handyverbot gilt für alle Fahrzeugführer – also für Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer und Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz. Beifahrer und Mitfahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt benutzen, solange sie den Fahrer oder die Fahrerin nicht ablenken.
§ 23 Absatz 1a StVO besagt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät nur verwenden, wenn es nicht in der Hand gehalten wird und die Nutzung nur eine kurze, angepasste Blickzuwendung erfordert. Verboten sind zum Beispiel:
Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn das Gerät in einer Halterung steckt und per Sprachsteuerung oder mit einem einzigen Knopfdruck bedient wird. Auch dann gilt: Nur eine sehr kurze Blickzuwendung ist zulässig – alles darüber hinaus kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Diese Formulierung ist bewusst offen gehalten. Ein Urteil des OLG Karlsruhe zum Tesla-Display hat aber klargestellt: Wer den Blick von der Straße abwendet und länger auf ein Touchdisplay schaut – im Karlsruher Urteil ging es um die Scheibenwischer-Einstellungen – handelt ordnungswidrig. Die Dauer wird im Einzelfall beurteilt.
Nur wenn das Fahrzeug vollständig steht und der Motor ausgeschaltet ist, darfst du das Handy in die Hand nehmen – etwa zum Telefonieren, Nachrichten lesen oder eine Navigation starten. Wichtig: Die Start-Stopp-Automatik gilt nicht als „Motor aus“.
Mit einer Freisprecheinrichtung, einem Bluetooth-System oder einem Headset darfst du telefonieren. Voraussetzung: Das Handy bleibt in der Halterung und du behältst die Kontrolle über das Fahrzeug. Viele moderne Autos bieten bereits serienmäßig Schnittstellen zur Verbindung mit dem Smartphone.
Die Bußgelder (Stand 2025) sind gestaffelt:
Fahranfänger in der Probezeit begehen damit einen sogenannten A-Verstoß. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, außerdem ist ein Aufbauseminar Pflicht.
Auch in anderen europäischen Ländern wird die Handynutzung streng geahndet. Aktuelle Bußgelder (Stand 2025) in ausgewählten Ländern:
Wenn du mit dem Handy am Steuer einen Unfall verursachst, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In diesem Fall kann deine Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden der Gegenseite, kann aber Regress fordern – du musst dann einen Teil selbst tragen.
Ein kurzer Griff zum Handy kann schwerwiegende Folgen haben – für deine Sicherheit, deinen Führerschein und deine Versicherung. Nutze dein Mobilgerät deshalb nur über Freisprecheinrichtung oder bei ausgeschaltetem Motor. So schützt du nicht nur dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).