Vater spielt mit seiner Tochter und trägt sie Huckepack auf dem Rücken.

FAQ: Vaterschaftsanerkennung – das sollten Väter wissen

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FAQ: Vater­schafts­an­er­ken­nung – das soll­ten Väter wis­sen

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„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“ – so zumindest lautet ein Zitat des Dichters Wilhelm Busch. Wie aber verläuft eine Vaterschaftsanerkennung in Deutschland? Was gibt es zu beachten und welche Folgen hat das Anerkennen der Vaterschaft? Wir informieren dich!

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Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?

Hat eine verheiratete Frau ein Kind geboren, gehen die Behörden von der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung aus. Das bedeutet, der Ehemann gilt automatisch als Vater. Ist die Mutter jedoch ledig, geschieden oder zum Zeitpunkt der Geburt seit mehr als 300 Tagen verwitwet, hat das Kind nicht von vornherein einen rechtlichen Vater. Eine Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter macht den freiwillig anerkennenden Mann zum rechtlichen Vater. Ob er der biologische Vater ist, spielt hierbei keine Rolle.

Wo kann man die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen?

Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, stehen euch folgende Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Jugendamt als erster Ansprechpartner,
  • Standesamt,
  • Notar.

Entscheidend hierbei ist, dass der Vater seine Anerkennung des Kindes vor einer zur Beurkundung befugten Person ausspricht. Das sind Mitarbeiter der jeweiligen Behörden oder Notare. Diese senden anschließend „beglaubigte Abschriften der Anerkennung und aller Erklärungen, die für die Wirksamkeit der Anerkennung bedeutsam sind“ (vgl. § 1597 BGB) an die Mutter und den Vater sowie bei Bedarf an das zuständige Standesamt.

Wann kann man die Vaterschaft anerkennen lassen?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann jederzeit erfolgen – auch vor der Geburt des Kindes, sofern ein Arzt den zu erwartenden Geburtstermin festgelegt hat. Bei unverheirateten Paaren in froher Erwartung ist es in jedem Fall sinnvoll, die Vaterschaftsanerkennung möglichst früh durchführen zu lassen. So spart ihr euch nach der Geburt einigen Aufwand bei den Behörden und Kosten. Denn lässt der Vater sich vor der Geburt in die Geburtsurkunde eintragen, ist dies bei den meisten Ämtern kostenlos. Eine nachträgliche Änderung schlägt mit rund 30 Euro zu Buche. Bei einem Notar sind immer entsprechende Notargebühren zu zahlen.

Was braucht man für eine Vaterschaftsanerkennung?

Bevor ihr euch auf den Weg zur Anerkennung macht, solltet ihr die entsprechenden Dokumente bereithalten. Hierzu gehören:

  • Ausweisdokumente und Geburtsurkunden der Eltern
  • vor der Geburt: Nachweis über zu erwartendes Geburtsdatum, z.B. Mutterpass
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

Es können je nach Standesamt und Umständen weitere Dokumente erforderlich sein. Informiert euch darüber rechtzeitig bei der für euch zuständigen Behörde.

Was ist, wenn Mutter oder Vater nicht einverstanden sind?

Eine Vaterschaftsanerkennung braucht außerdem das Einverständnis der Mutter. Verweigert diese ihre Zustimmung, kann der Vater eine Vaterschaftsklage beim Familiengericht anstreben. Dieser Weg steht umgekehrt auch der Mutter zur Verfügung, wenn der biologische Vater die Anerkennung der Vaterschaft verweigert. Es folgt ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Die Behörden ordnen dann einen DNA-Test an, um die Vaterschaft zu be- oder widerlegen. Auch Kinder können die Vaterschaft von möglichen Vätern auf Antrag prüfen lassen. Hierbei hilft bei Bedarf ein kostenloser Beistand des Jugendamtes. Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet das Familiengericht.

Übrigens: Die Vaterschaftsanerkennung wird nur dann wirksam, wenn die Behörden nicht von der Vaterschaft eines anderen Mannes ausgehen. Dies kann zum Beispiel relevant werden, wenn eine verheiratete Frau mit einem neuen Partner ein Kind erwartet.

Was sind die Rechte und Pflichten nach der Vaterschaftsanerkennung?

Mit der Vaterschaftsanerkennung wird der Mann vor dem Gesetz zum offiziellen Vater des Kindes – inklusive aller Rechten und Pflichten. So kann er beispielsweise das Kind in seiner Krankenkasse mitversichern, was je nach Krankenversicherung von Mutter und Vater sinnvoll sein kann.

Vor allem die Themen Umgangsrecht und Unterhaltspflichten sind aus behördlicher Sicht bedeutsam. Hat der Vater nach einer Vaterschaftsanerkennung automatisch auch das Sorgerecht? Nein. Dies ist bei nicht verheirateten Paaren nur möglich, wenn die Eltern beide vor einem Notar oder beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen. Durch die Vaterschaftsanerkennung ist der Vater auch unterhaltspflichtig – und zwar bis das Kind eigenes Geld verdienen kann, also seinen ersten berufsqualifizierenden Abschluss gemacht hat. Apropos Geld: So sicherst du die finanzielle Zukunft deiner Kinder.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für das Kind?

Nicht nur für den Vater ändert sich offiziell vieles, sondern auch für das Kind. Liegt eine Vaterschaftsanerkennung vor, darf es den Namen des Vaters annehmen. Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt durch einen Mann, der eine andere Nationalität als die Mutter hat, erhält das Kind in vielen Fällen beide Staatsbürgerschaften. Das Kind hat Ansprüche auf ein mögliches Erbe sowie auf Halbwaisenrente, wenn der Vater stirbt. Umgekehrt hat das Kind im Erwachsenenalter je nach eigenem Einkommen eine Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Elternteilen.

Wie kann man eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen?

Ist die Vaterschaftsanerkennung einmal beurkundet, ist es nicht mehr möglich, sie zu widerrufen. Wer überzeugt davon ist, nicht der Vater zu sein, kann die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren nach der Anerkennung anfechten.

Fazit: Eine Entscheidung fürs Leben

Wenn sich alle einig sind, ist die Vaterschaftsanerkennung für alle Beteiligten eine mit wenig Bürokratie verbundene Angelegenheit. Doch bestehen Zweifel, kann es kompliziert werden. Nicht nur rund um das Thema Vaterschaftsanerkennung ist darum eine Rechtschutzversicherung an deiner Seite eine große Hilfe.

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