Lachender Vater trägt sein kleines Kind vor herbstlich verfärbten Bäumen auf dem Arm

FAQ: Vaterschaftsanerkennung – das solltest du als Vater wissen

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Lesezeit: 3-4 Minuten

„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“ – Wilhelm Busch

Eine Vaterschaftsanerkennung ist von dir als Vater abzugeben, wenn du zur Geburt des Kindes mit der Mutter nicht verheiratet bist. Bist du hingegen mit ihr verheiratet, gilt deine Vaterschaft als anerkannt. In die Geburtsurkunde des Kindes erfolgt das Eintragen deiner Daten. Somit bist du, zusammen mit der Kindsmutter, als sorgeberechtigt.

Wenn du gern wissen möchtest, wie in Deutschland eine Vaterschaftsanerkennung verläuft, lies unseren Artikel.

Das Wichtigste unseres Artikels kurz zusammengefasst:

  • Wie lasse ich eine Vaterschaft anerkennen?
  • Welche Dokumente benötige ich zur Vaterschaftsanerkennung?
  • Was mache ich, um eine Vaterschaft nicht anzuerkennen?

Wie lasse ich eine Vater­schaft aner­ken­nen?

Bei der Vaterschaftsanerkennung geht es um eine urkundliche Erklärung. Anhand dieser beweist du als Vater sinngemäß, dass du tatsächlich der Vater des geborenen Kindes bist. Zur Beurkundung berechtigt sind das:

  1. Amtsgericht
  2. Standesamt
  3. Jugendamt

Deine Vaterschaftsanerkennung kann auch von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder Standesamt fallen beim Notar jedoch Gebühren an.

Wann kann man die Vaterschaft anerkennen lassen?

Möglich ist die Vaterschaftsanerkennung vor Geburt wie nach der Geburt. Wenn du die Vaterschaft anerkennst, ist dies auch dann gültig, sofern du nicht der biologische Vater bist. Wenn beide Elternteile unverheiratet sind, lasse idealerweise deine Vaterschaft frühzeitig anerkennen. Ansonsten kann eine Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt Nachteile bringen. Unter anderem sparst du mögliche Kosten und hohen Aufwand bei Behörden, die eine nachträgliche Anerkennung der Vaterschaft nach sich zieht. Bei einer vorgeburtlichen Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde ist diese kostenfrei. Erfolgt eine nachträgliche Änderung, kann dies etwa 30 € kosten.

Welche Dokumente benötige ich zur Vaterschaftsanerkennung?

Zur Vaterschaftsanerkennung benötigt ihr folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunden und Ausweisdokumente beider Elternteile
  • Bei Vaterschaftsanerkennung vor Geburt: Nachweisdokument über mögliches Geburtsdatum, beispielsweise Mutterpass
  • Bei Vaterschaftsanerkennung nach Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

Gelegentlich benötigt das Standesamt zusätzliche Dokumente. Informiere dich hierüber rechtzeitig, um weitere Wege zu sparen.

Was tue ich, um eine Vaterschaft nicht anzuerkennen?

Möchtest du deine Vaterschaft anfechten, bist du in Deutschland zu einer Klage beim Familiengericht verpflichtet. Hierbei geht es um eine Feststellungsklage, mit deren Hilfe du feststellen lässt, nicht der biologische Vater zu sein.

Was, wenn Vater oder Mutter die Vaterschaft nicht anerkennen möchten?

Möchte entweder die Mutter oder der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, ist es möglich, beim zuständigen Familiengericht die Vaterschaftsanerkennung zu beantragen. Dass dein Kind einen Vater hat, ist für jenes sehr wichtig. Denn jeder Mensch hat ein Recht darauf, zu wissen, von wem er abstammt.

Gehen Behörden nicht davon aus, dass ein anderer Mann der Vater ist, erlangt die Vaterschaftsanerkennung ihre Wirksamkeit. Übrigens ist es auch Kindern möglich, einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung zu stellen. Dabei ist das Jugendamt gerne behilflich.

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Die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht stehen im unmittelbaren Zusammenhang. Bist du offiziell als Vater des Kindes anerkannt, gehen hiermit diverse Rechte und Pflichten einher. Einerseits hast du das Recht, dein Kind in deiner Krankenkasse mitzuversichern. Ferner kannst du ebenso Vaterschaftsurlaub beantragen, wie die Mutter Mutterschaftsurlaub bekommt. Ist dein Kind erkrankt, steht dir ebenso wie der Mutter die Möglichkeit offen, während dieser Zeit dein Kind zu betreuen. Dein Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, dich von der Arbeit freizustellen.

Nach anerkannter Vaterschaft bei Verheirateten hast auch du ein Sorgerecht für euer Kind. Andererseits bist du verpflichtet, für den Unterhalt deines Kindes zu sorgen. Anders sieht dies bei unverheirateten Paaren aus. In diesem Fall sind Mutter und Vater gleichermaßen für das Kind verantwortlich, wenn beide Elternteile beim Notar eine Sorgerechtserklärung unterschreiben. Jedoch ist dies auch beim Jugendamt möglich. Damit bist du unterhaltspflichtig, bis euer Kind sein eigenes Geld verdient.

Rechte und Pflichten des Kindes

Neben dem Vater hat auch dein Kind diverse Rechte und Pflichten. Bei vorliegender Vaterschaftsanerkennung nimmt euer Kind den väterlichen Namen an. Besitzen Vater und Mutter unterschiedliche Nationalitäten, und wurde die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt, stehen dem Kind in nahezu allen Fällen beide Staatsbürgerschaften zu.

Verstirbt der Vater, erhält das Kind eine Halbwaisenrente. Außerdem bestehen mögliche Ansprüche auf ein Erbe. Im Gegensatz dazu hat das erwachsene Kind, je nach eigenem Einkommen, eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, insbesondere wenn diese pflegebedürftig sind.

Fazit: Frühzeitiger Antrag erleichtert die Vaterschaftsanerkennung

Bei beiderseitigem Einverständnis läuft die Vaterschaftsanerkennung weniger bürokratisch über die Bühne. Bestehen jedoch Zweifel bezüglich der Vaterschaft, treten oftmals Komplikationen auf. Damit du hier auch rein rechtlich abgesichert bist, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung von Generali.

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