Ein Schriftstück liegt auf dem Schreibtisch eines Notars

Erbe ausschlagen: Das solltest du beachten

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Erbe aus­schla­gen: Das soll­test du beach­ten

Erben ist ein sehr emotionales Thema: Ein Mensch ist verstorben. Am Ende steht möglicherweise mehreren Hinterbliebenen eine Erbschaft ins Haus. Das kann allerdings eine komplizierte Sache sein. Besonders dann, wenn du nicht nur Guthaben oder Sachwerte erbst – auch Schulden können vererbt werden. Diese Erbschaft will kaum jemand antreten.


Wer darf dem Gesetz nach erben?  

Erbberechtigt zu sein ist in Deutschland ein Grundrecht und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Grundsätzlich kann der Erblasser jeden in sein Testament aufnehmen. Also auch Personen, die nicht der Familie angehören. Allerdings ist im deutschen Erbrecht die gesetzliche Erbfolge geregelt. Das betrifft die Nachkommen des Verstorbenen. Im Klartext heißt das: Auch wenn du zum Beispiel von deinem Nachbarn als Erbe eingesetzt worden bist, haben die Kinder oder Enkelkinder ein Anrecht auf ihren Pflichtteil. In der gesetzlichen Erbfolge sind die Hinterbliebenen nach verwandtschaftlicher Nähe in Ordnungen aufgeteilt. Von direkten Abkömmlingen bis hin zu Tanten und Onkeln.  

Wichtig zu wissen: Die Geschwister des Verstorbenen sind nur dann erbberechtigt, wenn sie in seinem Testament namentlich genannt werden. Für die Geschwister gibt es keinen gesetzlichen Pflichtteil, der ist den direkten Abkömmlingen vorbehalten.

Was bedeutet es, eine Erbschaft anzutreten?

Bist du Begünstigter einer Erbschaft, dann stehst du für alles gerade, was dir der Verstorbene hinterlässt. Du haftest nicht nur für das geerbte Vermögen, sondern auch für die hinterlassenen Schulden. Und das mit deinem gesamten privaten Vermögen. Du hast nun die Wahl: Entweder du nimmst das Erbe an oder du ziehst eine Ausschlagung des Erbes in Betracht. Das bedeutet aber auch, dass das Erbe an die nächste Person in der Erbfolge übergeht. Das sind die Personen, die das Erbe erhalten, wenn du selbst verstorben bist. Sind das zum Beispiel deine minderjährigen Kinder, dann musst du die Erbausschlagung auch für sie machen.  

Du hast allerdings auch die Möglichkeit, anstelle der gesamten Ausschlagung eine Haftungsbegrenzung zu erreichen. Das geht über eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren.

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren  

Es kann vorkommen, dass die Erbschaft und die Verhältnisse des Erblassers nicht klar sind und du nicht sicher sein kannst, was wirklich auf dich zukommt. Dann kannst du beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung beantragen. Der Vorteil ist, dass du nicht mehr mit deinem eigenen Vermögen haftest.

Es kann aber auch sein, dass am Ende nichts mehr übrig bleibt, oder die Schulden des Erblassers nicht getilgt werden können. In diesem Fall hilft das Nachlassinsolvenzverfahren. Das kannst du beim Insolvenzgericht oder Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers beantragen. Damit wird über den Nachlass des Verstorbenen das Insolvenzverfahren eröffnet. Entweder das Gericht kann die anfallenden Kosten decken, oder die Dürftigkeit wird gerichtlich festgestellt. Das bedeutet wiederum für dich, dass etwaige Gläubiger des Erblassers nichts von dir als Erbe verlangen können.

Wie kannst du eine Erbschaft ausschlagen?

Wenn du dir sicher bist und du die Erbschaft ausschlagen möchtest, musst du ein paar wichtige Dinge beachten:  

  1. Ab Kenntnis der Erbschaft hast du sechs Wochen Zeit diese auszuschlagen. 
  2. Deinen Entschluss musst du innerhalb dieser Frist persönlich beim Nachlassgericht kundtun. Und zwar in dem Bezirk, in dem der Verstorbene zuletzt gemeldet war. Tust du das telefonisch, per Mail oder Brief, wird es nicht anerkannt. Alternativ kannst du auch einen Notar beauftragen eine entsprechende Erklärung aufzusetzen.
  3. Gib unbedingt die Gründe für das Ausschlagen des Erbes an.
  4. Bist du als naher Angehöriger in der gesetzlichen Erbfolge, erhältst du trotzdem den gesetzlichen Anteil.

Schlägst du den Nachlass aus, kannst du keine Bedingungen oder Fristen daran knüpfen. Du kannst zum Beispiel nicht entscheiden, an wen der Nachlass stattdessen gehen soll.

Erben: Was ist, wenn ich meine Meinung ändere? 

Möchtest du die Erbausschlagung wieder rückgängig machen, etwa, weil du dich geirrt hast oder doch mehr Werte vorhanden sind als anfänglich gedacht, kannst du die Erklärung anfechten. Das könnte allerdings Auseinandersetzungen mit dem nachrückenden Erbempfänger zur Folge haben. 

Hast du das Erbe schon angenommen und es stellt sich hinterher heraus, dass der Erblasser offene Bankkredite hatte oder plötzlich Gläubiger auftauchen, hast du die Möglichkeit nachträglich das Erbe auszuschlagen. Das kann allerdings ein schwieriger Weg sein, da die Beweislast bei dir liegt.

Die Kosten:
Lehnst du ab, weil das Erbe aus Schulden besteht, zahlst du eine Gebühr in Höhe von 30 Euro an das Nachlassgericht. Lehnst du aus anderen Gründen ab und das Erbe ist ohne Schulden und lukrativ, wird das Verfahren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet. Das kann unter Umständen teuer werden.

Wenn die Erbberechtigten sich streiten  

Er ist oft Gegenstand in abendfüllenden Filmen oder im Freundeskreis: der Erbstreit. Das allseits bekannte Sprichwort „Beim Geld hört die Freundschaft auf“, zeigt sich leider sehr oft in Familien oder wenn Erbengemeinschaften sich um das Vermögen streiten. Das kann ebenfalls eine sehr langwierige und kostenintensive Zeit werden. Eine Rechtsschutzversicherung springt ein, wenn du den Streit vor Gericht austragen musst.

Das eigene Testament aufsetzen  

Auch wenn es sich nicht wirklich gut anfühlt über den eigenen Tod nachzudenken, ist es überaus sinnvoll das eigene Testament aufzusetzen. Nur so haben deine Angehörigen Klarheit und sind möglicherweise vor einem Erbstreit geschützt. Es gibt ein paar grundsätzliche Dinge, die du beachten solltest, wenn du ohne einen Notar ein Testament verfassen möchtest. 

  1. Das Testament sollte handschriftlich verfasst sein und deinen Namen, den Ort und das Datum der Erstellung tragen. Achte bitte auf Lesbarkeit.
  2. Das Testament muss unterschrieben sein und alle Angaben enthalten, wie zum Beispiel die vollen Namen und Adressen der Erben.
  3. Tiere können in Deutschland nicht als Erben eingesetzt werden.

Weitere Hinweise zum Aufsetzen des eigenen Testaments findest du hier

Fazit  

Ein Erbe auszuschlagen ist kein Hexenwerk und im Erbrecht geregelt. Es lohnt sich aber, genau hinzuschauen: Was ist im Erbe enthalten? Soweit es möglich ist, sollte man hier schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen.

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