Frauenhand füllt mit einem Stift ein Formular aus und erteilt Auskünfte.

Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgebern, Erben und Behörden

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Aus­kunfts­pflicht gegen­über Arbeit­ge­bern, Erben und Behör­den

Dein Arbeitgeber fragt nach der Krankheitsursache, das Sozialamt nach deinem Vermögen und die Erben nach dem Bankschließfach des Verstorbenen. Auskunftspflichten begegnen dir täglich. Aber wann hast du Anspruch auf Auskünfte und welche Auskunftspflichten gegenüber anderen hast du? Was dürfen Behörden erfragen und wann solltest du lieber eine Rechtsschutzversicherung zu Rate ziehen?

Hier erfährst du alles, was du zum Thema Auskunftspflichten wissen solltest.

Auskunftspflicht: Was ist das?

Kaum jemand spricht gerne über Einkommen und Vermögen, Erbangelegenheiten oder die Höhe des Unterhalts. Die Auskunftspflicht fragt jedoch nicht nach der persönlichen Präferenz. Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch, der juristische und natürliche Personen zur Auskunft verpflichtet. Das umfasst auch Informationen über eine dritte Person oder zu einem bestimmten Sachverhalt.

In welchen Bereichen tritt die Auskunftspflicht auf?

Die Auskunftspflicht tritt in fast allen Bereichen des täglichen Lebens auf.
Hier einige Beispiele:

Auskunftspflichten im Alltag

Unterhalt & Unterhaltspflichtige

Nur wenn der Unterhaltsberechtigte oder das Jugendamt Informationen über die wirtschaftliche Situation des unterhaltspflichtigen Elternteils hat, kann der Unterhaltsanspruch korrekt berechnet werden. Daraus ergeben sich verschiedene Auskunftspflichten:

  • Ist ein Elternteil unterhaltspflichtig, hat er eine Auskunftspflicht gegenüber dem Jugendamt. Er muss Auskünfte über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben.
  • Etwas anders liegt der Fall, wenn das Kind bereits volljährig ist. Die Auskunftspflicht zum Unterhalt für ein volljähriges Kind betrifft beide Elternteile, da in diesem Fall beide unterhaltspflichtig sind.
  • Übrigens kann die Auskunftspflicht auch umgekehrt greifen. Denn ein Kind hat ebenfalls Auskünfte zu erteilen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil diese anfordert. Hat der Nachwuchs beispielsweise eine Ausbildungsvergütung oder bereits ein festes Einkommen, kann dieses dem Unterhalt angerechnet werden. Das gilt auch bei nebenberuflichen oder nebenschulischen Einkünften. Zudem dürfen unterhaltspflichtige Elternteile Auskünfte zum Stand der Schul- und Berufsausbildung verlangen.
  • in Sonderfall sind Schwiegerkinder. Zivilrechtlich besteht zum Elternunterhalt für Schwiegerkinder keine Auskunftspflicht. Verlangt jedoch ein Sozialhilfeträger vom Schwiegerkind Auskünfte nach § 117 SGB XII, muss es Auskünfte über seine Einkommensverhältnisse erteilen.

Erbe & Erbschaft

Beim Erbe und Erbrecht gibt es eine ganze Reihe an Auskunftspflichten, z. B. nach § 2027 BGB und nach § 2057 BGB. Wer als Erbe Informationen über das Vermögen des Erblassers wünscht, hat ein Anrecht darauf.

  • Es gibt eine grundlegende Auskunftspflicht der Erben untereinander. Auf Anforderung muss ein Erbe für die Erbengemeinschaft ein vollständiges Nachlassverzeichnis erstellen. Die Kosten dafür werden aus der Erbmasse beglichen.
  • Die Auskunftspflicht eines Bevollmächtigten gegenüber den Erben verpflichtet diesen ebenfalls zur Herausgabe der benötigten Informationen. Das gilt auch für Betreuer.
  • Ebenso besteht eine Auskunftspflicht der Erben gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten.
  • Die Auskunftspflicht kann noch weiter ausgelegt werden, sodass auch pflegende Angehörige oder Hausbedienstete auskunftspflichtig sein können.

Auskunftspflichten gegenüber Nach- oder Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern sind unterschiedlich definiert:

  • Gegenüber Miterben muss der Erbe Zuwendungen offenlegen.
  • Gegenüber Nacherben muss der Umfang des Nachlasses beziffert werden.
  • Gegenüber Nachlassgläubigern muss der Erbe ein Nachlassverzeichnis erstellen.
  • Gegenüber Testamentsvollstreckern müssen Zuwendungen und Besitz zusammengestellt und beziffert werden.
  • Gegenüber Pflichtteilsberechtigten müssen Vermögen, Nachlassverbindlichkeiten und der eheliche Güterstand des Verstorbenen genannt werden. Zudem besteht ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch (§ 2314 BGB).
  • Gegenüber Finanzbehörden besteht eine vollumfängliche Auskunftspflicht, wenn dies für das Besteuerungsverfahren notwendig ist.

Verweigert ein Erbe die Auskünfte, können berechtigte Personen, beispielsweise weitere Erben oder der Nachlassverwalter, sie einklagen. Sie haben 30 Jahre Zeit bis zur Verjährung. In dieser Zeit können sie beim zuständigen Nachlassgericht Klage einreichen.

Banken & Versicherungen

Wer bei einem Kreditinstitut sein Konto eröffnet, der weiß, dass seine Bankgeschäfte dem Bankgeheimnis unterliegen. Die Tatsache, dass es trotz Bankgeheimnis auch Auskunftspflichten gibt, ist vielen Kunden nicht bekannt.

Dabei besteht grundsätzlich eine Auskunftspflicht der Bank gegenüber Kunden. Auch eine Auskunftspflicht der Bank gegenüber Erben besteht. Diese schließt eine Auskunftspflicht zum Bankschließfach ein. Erben dürfen nach § 666 BGB als Inhaber eines Girokontos auch Auskünfte über Geschäftsvorgänge anfordern, die bereits länger zurückliegen.

Wenn Informationen zur Klärung einzelner Buchungen notwendig sind, muss die Bank Auskunft erteilen. Voraussetzung ist, dass dies für das Kreditinstitut zumutbar ist und der Gesamtwert aller Konten und Depots des Verstorbenen am Todestag mindestens 5.000 EUR betrug oder ein Schließfach existiert. Eine komplette Buchungsübersicht seit Kontoeröffnung umfasst eine solche Auskunftspflicht nicht, da dieser Aufwand über Jahre hinweg für eine Bank unzumutbar wäre.

Auskünfte des Kreditinstituts gegenüber dem Finanzamt sind ebenfalls Pflicht, sofern es einen hinreichenden Verdacht auf Steuerhinterziehung gibt.

Das BAföG-Amt und die Agentur für Arbeit haben ebenfalls Ansprüche auf Auskünfte. Angaben der Antragsteller werden durch Zugriff auf die Daten des Bundeszentralamtes für Steuern nachgeprüft.

Das Sozialamt hat unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Auskünfte. Über Konten, Depots oder ein Bankschließfach gibt es eine beschränkte Auskunftspflicht. Voraussetzung ist, dass der Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht. Dann muss die Bank nach § 60 Abs. 2 SGB II Informationen über Guthaben und Vermögensgegenstände des Kunden geben.

Liegt kein hinreichender Verdacht vor, dürfen Auskünfte von Banken nur angefordert und erteilt werden, wenn der Kunde dem zustimmt. Dies muss schriftlich erfolgen und nachweisbar sein.

Auch bei Versicherungen spielen Auskunftspflichten eine große Rolle. Sie dienen meist zur Aufklärung von Schadensfällen oder zur Gesundheitsprüfung im Rahmen der Antragstellung. Der Versicherungsnehmer hat auf Anfrage jede Auskunft zu geben, die zur schnellen Bearbeitung eines Antrags oder zur Regulierung eines Schadens nötig ist.

Arbeitgeber & Krankheit

Immer wieder versuchen Arbeitgeber von Ärzten oder Krankenkassen Auskünfte über Mitarbeiter zu erhalten. Welche Auskunftspflichten gibt es in diesem Fall?

  • Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber bei Krankheit gibt es nicht. Kein Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber Auskünfte über seine gesundheitliche Situation geben.
  • Der Arbeitgeber darf zudem keine Krankenakten oder ein ärztliches Attest anfordern. Daher besteht auch keine Auskunftspflicht der Krankenkasse gegenüber dem Arbeitgeber. Das gilt auch bei drohender Berufsunfähigkeit des Mitarbeiters. Die Daten fallen unter das Arztgeheimnis beziehungsweise den Datenschutz.
  • Auch der Besuch eines Arbeitnehmers bei einem Betriebsarzt berechtigt den Arbeitgeber nicht, Auskünfte über eine Diagnose zu erhalten. Der Betriebsarzt darf lediglich Auskunft darüber geben, ob ein Mitarbeiter aktuell in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen.
  • Arbeitsagenturen starten ebenfalls immer wieder Anfragen an Arbeitgeber. Eine Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber Jobcenter gibt es jedoch nicht. Es handelt sich vielmehr um eine Datenweitergabe, die nach dem Datenschutzgesetz einen triftigen Grund haben muss. Ohne Rechtsgrundlage dürfen Informationen seitens des Arbeitgebers nicht weitergegeben werden.

Fazit: Eine Auskunftspflicht gibt es in vielen Bereichen

Ob Steuerrecht, Familienrecht oder Erbrecht, in nahezu jedem Bereich des Alltags gibt es Auskunftspflichten. Du wirst direkt um Auskünfte gebeten oder Dritte und Institutionen werden ersucht, Auskünfte über dich und deine Vermögensverhältnisse zu beschaffen.

Es gilt jedoch: Eine Auskunftspflicht besteht generell nur, wenn es einen anerkannten Rechtsgrund dafür gibt. Bei Banken muss zudem der Aufwand für die Beauskunftung zumutbar sein. Du bist dir nicht sicher, ob du eine Auskunftspflicht oder selbst einen Anspruch auf Informationen hast oder woher du Auskünfte bekommen kannst?

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