Ein Glas selbstgebrannter Schnaps steht vor einem Fass auf einem Holzbrettchen umgeben von einzelnen Birnen.

Branntweinmonopol: Neue Regelung seit 2018

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Abenteuer Alltag
Lesezeit: 6-7 Minuten

Brannt­wein­mo­no­pol: Neue Rege­lung seit 2018

Kein Branntweinmonopol mehr: Zum 31. Dezember 2017 ist die bereits seit längerem umstrittene historische gesetzliche Regelung endgültig ausgelaufen und vom Alkoholsteuergesetz abgelöst worden.

Der Hintergrund des Branntweinmonopols

Das Branntweinmonopol ging dabei bis auf das Jahr 1919 zurück. Bislang durften kleinere Alkoholerzeuger, sogenannte Stoffbesitzer, bis zu 50 Liter Branntwein pro Jahr herstellen. Die Obergrenze für die 32.000 Abfindungsbrennereien lag bei 300 Litern Branntwein pro Jahr. Staatlich war geregelt, dass die Bundesmonopolverwaltung Branntwein für einen garantierten Preis von 3,50 EUR pro Liter abnimmt und als Industriealkohol zu Marktpreisen weiterverkauft. Ein Subventionsgeschäft, um die heimischen Brennereien zu stützen.

Für die zahlreichen Kleinbrenner, die zum Beispiel Obst aus dem heimischen Garten verarbeiten und vor allem im süddeutschen Raum beheimatet sind, bedeutet dies, dass sie nun auf Direktvermarktung angewiesen sind und sich auf dem Markt behaupten müssen. Schwierig kann das insofern sein, als es in Deutschland seit den 1970er-Jahren kein Einfuhrverbot für Billigalkohole aus anderen EU-Ländern mehr gibt. Das Einfuhrverbot wird nun als nicht vereinbar mit dem Wettbewerbsgrundsatz angesehen. Jedoch werden in anderen EU-Ländern hauptsächlich Alkohole aus den billigeren Zuckerrüben hergestellt, so dass Produkte, die aus heimischem Getreide, Obst und Kartoffeln erzeugt werden, im Preis deutlich teurer sind.

Zudem ist es seit 2018 gesetzlich verboten, dass Privatpersonen pauschal Schnaps brennen. Alte Destilliergeräte dürfen nicht mehr genutzt werden, beziehungsweise nur unter bestimmten Auflagen. Bis 2018 waren Destilliergeräte mit einem Fassungsvermögen von weniger als 500 Milliliter erlaubt. Du fragst dich, unter welchen Bedingungen du als Privatperson noch Schnaps brennen darfst? Wir verraten dir hier das Wichtigste.

Als Privatperson legal Schnaps brennen

Die neue Regelung beinhaltet unter anderem, dass Privatpersonen nur noch eingeschränkt Schnaps brennen dürfen. Das Alkoholsteuergesetz sieht folgende Möglichkeiten vor:

Privatpersonen können in einer sogenannten Abfindungsbrennerei Obst zu Schnaps verarbeiten. Dafür muss beim Hauptzollamt eine Brennerlaubnis beantragt werden mit der es dann möglich ist, bis zu maximal 50 Liter reinen Alkohol herzustellen. Diese Brennerlaubnis wird allerdings nur erteilt, wenn der Antragsteller eine wirtschaftliche Notwendigkeit nachweisen kann. Er muss beispielsweise nachweisen, dass das Kontingent von 50 Litern vermutlich ausgeschöpft wird. Das ist vorwiegend bei Obstbauern der Fall.

Erschwerend kommt hinzu, dass für Abfindungsbrennereien regionale Kontingente festgelegt wurden, die vor allem den süddeutschen und südwestdeutschen Raum betreffen. Eine Brennerlaubnis wird nur erteilt, wenn das regionale Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Bei Vorliegen einer Erlaubnis entrichten Schnapshersteller eine Alkoholsteuer oder geben den destillierten Alkohol gegen ein Übernahmegeld an die zuständige Bundesmonopolverwaltung ab. Auch fremde Abfindungsbrennereien dürfen nur nach vorheriger Anmeldung genutzt werden.

Welche bürokratischen Schritte sind nun notwendig?

Zunächst wird eine sogenannte Abfindungsanmeldung ausgefüllt, beim Hauptzollamt in Stuttgart eingereicht und die Entscheidung der Behörde abgewartet. Bei einem positiven Bescheid muss der Antragsteller die Pflichten und Rechte eines Schnapsbrenners übernehmen, also auch Alkoholsteuer entrichten.

Schwarzbrennen ist in Deutschland ein Straftatbestand

Wer illegal Schnaps brennt, macht sich dabei doppelt strafbar: zum einen wegen illegaler Alkoholdestillation und zum anderen aufgrund der steuerrechtlichen Bestimmungen wegen Steuerhinterziehung. Die Zollbehörden kontrollieren das Gesetz streng. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen oder der Entzug der Brennerlaubnis für mehrere Jahre, falls eine solche vorhanden ist.

Hier findest du das Wichtigste zum neuen Alkoholsteuergesetz zusammengefasst:

  • Es besteht keine Preis- und Abnahmegarantie mehr durch die Bundesmonopolverwaltung.
  • Kleinbrennereien wie Obstbauern sind nun auf Direktvermarktung angewiesen.
  • Privatpersonen erhalten eine Erlaubnis Schnaps in Abfindungsbrennereien herzustellen, wenn das Hauptzollamt eine Genehmigung erteilt hat, eine wirtschaftliche Notwendigkeit vorliegt und bis zu 50 Liter reiner Alkohol pro Betriebsjahr gebrannt werden sowie Alkoholsteuer von 1.303 EUR je Hektoliter Reinalkohol entrichtet wird.
  • Eine pauschale Erlaubnis für Privatpersonen, bis zu 50 Liter Alkohol zu brennen, existiert nicht mehr.
  • Die Nutzung fremder Abfindungsbrennereien ist nur noch mit Genehmigung möglich, ansonsten liegt ein Straftatbestand wegen Steuerhinterziehung und illegaler Alkoholherstellung vor.

Obstbauern betonen, dass sie rund 25 bis 30 EUR pro Liter verkauftem Branntwein verlangen müssen, damit sie gewinnorientiert arbeiten können. Manche Experten sehen in qualitäts- und gesundheitsbewussten Verbrauchern, die Bio-Produkte aus regionaler Herstellung bevorzugen, deswegen eine Chance für heimische Obstbauern, auf dem Markt zu bestehen. Viele Landwirte, die das Schnapsbrennen als Nebenerwerb betreiben und wirtschaftlich darauf angewiesen sind, sind dazu übergegangen, beispielsweise exklusive Schnäpse auf dem eigenen Hof als heimische Spezialitäten für Feriengäste anzubieten.

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