Eine junge Pflegerin hilft einem alten Mann aus dem Bett

Steigende Kosten für Seniorenheime: so sorgst du rechtzeitig vor

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Stei­gende Kos­ten für Senio­ren­heime: so sorgst du recht­zei­tig vor

Wie und vor allem wo möchte ich im Alter leben? Die Vorsorge für den letzten Lebensabschnitt beinhaltet auch eine altersgerechte Unterkunft und Versorgung. Denn der häufig unausweichliche Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim ist eine finanzielle Herausforderung. Die Kosten für eine stationäre Betreuung können die monatlichen Mittel von Senioren schnell übersteigen. Gerade für Pflegebedürftige ist die Entscheidung in der Regel jedoch alternativlos.

Wir verraten, was eine Altersvorsorge im Fall der Fälle leisten muss:

  • Für die Unterbringung im Seniorenheim fallen verschiedene Kosten für die Pflege, die Unterkunft und andere Leistungen an.
  • Die Zuweisung einer Pflegestufe kann die Kosten senken, der Eigenanteil für die Unterbringung wird nach individuellen Faktoren berechnet.
  • Pflegekosten werden nur zum Teil durch die gesetzliche Pflegekasse getragen. Der Hauptbetrag muss durch die gesetzliche Rente, private Altersvorsorge oder Angehörige gedeckt werden.

Seniorenheim, Altenheim oder Pflegeheim?

Im Wesentlichen entscheidend für die anfallenden Kosten einer stationären Betreuung im Alter ist die Art der Unterbringung. Während Seniorenheime in erster Linie auf das gemeinschaftliche Wohnen ausgerichtet sind, ist je nach Pflegebedürftigkeit eine Unterbringung im Alten- und Pflegeheim erforderlich. Dort stehen die Unterbringung, Betreuung und Pflege alter Menschen im Vordergrund. Ist eine stationäre Unterbringung aufgrund von Krankheit erforderlich, springt die Pflegeversicherung finanziell ein.

Monatliche Kosten für die stationäre Versorgung

Neben der Pflegebedürftigkeit entscheiden vor allem die Ausstattung und die Lage der Heimeinrichtung über die Kosten, die monatlich für die Unterbringung zu entrichten sind. Zu den individuellen Pflegekosten kommen die regulären Kosten für das Zimmer und die Verpflegung hinzu. Extraleistungen für die Zimmerausstattung und zusätzliche Services werden über Zuschläge in Rechnung gestellt. Darüber hinaus fallen für Bewohner Investitionskosten an, mit denen die Instandhaltung der Einrichtung sichergestellt wird. Über eine Ausbildungsumlage erfolgt zudem eine Beteiligung an den Ausbildungskosten der im Senioren- beziehungsweise Pflegeheim beschäftigten Auszubildenden.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Pflegekosten. Die Einstufung von Pflegebedürftigen erfolgt durch ein offizielles Gutachten – entweder durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei Privatversicherten durch Medicproof. Abhängig von der Schwere des Pflegegrads kann mit einem festen Finanzzuschuss für die monatlichen Kosten durch die Pflegekasse beziehungsweise private Pflegeversicherung gerechnet werden.

Die finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen ist nicht abhängig von der Art der Unterbringung, sondern allein vom Pflegegrad der Betroffenen. Dieser richtet sich vorrangig nach der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erfolgt die Einstufung vom leichten Pflegegrad 1 bis zum schwersten Pflegegrad 5.

Mit diesem Eigenanteil musst du rechnen

Die tatsächlichen Pflegekosten übersteigen in der Regel den Pflegekassen-Zuschuss. Beim Pflegegrad 1 liegt die monatliche Unterstützung lediglich bei 125 Euro. Die Differenz sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.

Ab Pflegegrad 2 gibt es eine Regelung zur Kostenverteilung: Alle Heimbewohner mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 zahlen den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Die Pflegekosten sind also nicht abhängig von der Intensität des Pflegebedarfs, sondern werden auf alle Betroffenen gleichmäßig verteilt. Deine Kosten bleiben somit auch bei steigendem Pflegebedarf stabil. Die Preise können von Heim zu Heim jedoch stark variieren. Ein gründlicher Vergleich lohnt sich!

Seit 2022 erhalten Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen zudem einen sogenannten Leistungszuschlag. Dieser steigt mit der Dauer der Heimunterbringung. Grundsätzlich gilt jedoch: Unabhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse nur Pflegekosten. Die Kosten für den Heimaufenthalt sowie mögliche Zusatzleistungen müssen immer extra aufgebracht werden und sollten bei der privaten Altersvorsorge einkalkuliert werden.

Die Höhe des Eigenanteils ist zudem vom Wohnort und Bundesland abhängig. Die Spanne bewegt sich zwischen einem durchschnittlichen Eigenanteil von 1.557 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt und 2.597 Euro im Saarland. Der bundesdeutsche Durchschnitt für den Eigenanteil an den Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim liegt aktuell bei 2.156 Euro.

Soziale Unterstützung im Pflegefall

Auch mit dem Zuschuss durch die Pflegeversicherung kann der Eigenanteil für eine pflegerische Versorgung noch sehr hoch sein. Übersteigen die Kosten die eigenen Mittel, die durch die gesetzliche Rente oder eine private Vorsorge zur Verfügung stehen, können bei einem Sozialhilfeträger Unterstützungsleistungen beantragt werden. Programme wie „Hilfe zur Pflege“ oder „Sicherung im Alter“ dienen der Basis-Versorgung, wenn die Kosten für ein Altenheim nicht selbst aufgebracht werden können.

Das Sozialamt springt oft nur vorübergehend ein und versucht immer, zumindest einen Teilbetrag von Angehörigen zurückzufordern. Bedenke also, dass Ehepartner, Kinder und manchmal auch andere Verwandte in der Pflicht stehen, wenn du selbst die Kosten für ein Pflegeheim nicht aufbringen kannst. Dass Kinder vollständig für den sogenannten Elternunterhalt, also die Versorgung pflegebedürftiger Eltern aufkommen müssen, ist jedoch erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro der Fall.

Altersvorsorge: gesetzlich oder privat?

Eine gute Altersvorsorge sichert nicht nur einen komfortablen Lebensabend ab, sondern auch die optimale Versorgung im Pflegefall. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglichen etwa die Rürup-Rente oder eine andere private Altersvorsorge, dass der Lebensstandard im Alter gehalten werden kann.

Gesetzliche Rentenversicherung

Arbeitnehmer sind in der Regel über die Rentenversicherung fürs Alter abgesichert. Die gesetzliche Rente macht jedoch nur einen Teil des Nettoeinkommens aus und bedeutet meist Einschränkungen im Lebensstil – erst recht, wenn hohe Pflegekosten und die Unterbringung in einem Pflegeheim anstehen.

Betriebliche Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge für die Rentenversicherung in der Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt und – steuerfrei – vom Bruttogehalt abgezogen. Eine Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung, zu einem üblicherweise besseren Tarif. Eine ebenfalls steuerlich geförderte private Altersvorsorge ist die Rürüp-Rente. Die auch als Basis-Rente bekannte Altersvorsorge wird staatlich unterstützt und ist besonders für Selbstständige eine gute Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge.

Private Rentenversicherung

Aufgrund der niedrigen gesetzlichen Renten hat die private Altersvorsorge in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Selbstständige und Gutverdiener verzichten häufig ganz auf die gesetzliche Altersvorsorge und sichern sich lieber privat ab. Über eine private Rentenversicherung kannst du individuell vorsorgen. Die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Erfahre zum Beispiel hier, wie du mit dem Vermögens- und Einkommensplan von Generali sorgenfrei dem Alter entgegensehen kannst.

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