Wertvolles Gepäck richtig schützen

Rückenansicht einer Frau mit einem roten Trolley am Flughafen
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Draußen unterwegs
Lesezeit: 3-4 Minuten

Gut versichert entspannt es sich auf einer Reise gleich viel besser. Wer für spektakuläre Ansichten die Spiegelreflex einpacken will, oder für einen Aktivurlaub die eigene Taucherausrüstung mitbringt, wird seine Koffer mit Argusaugen bewachen. Doch auch im Familienurlaub reisen mit Smartphone oder Konsolen und Tablets der Kinder wertvollere Gegenstände mit. Welche deiner hochwertigen Gepäckstücke von der Reisegepäckversicherung abgedeckt sind und was du dabei beachten solltest, liest du in diesem Artikel.

  • Eine Reisegepäckversicherung deckt Schäden an oder Verlust deines Gepäcks auf deiner Reise ab, z.B. durch Diebstahl, bei Unfällen oder Wetterereignissen.
  • Nicht versichert sind Bargeld, Kreditkarten und Flugtickets.
  • Für besonders wertvolle Gegenstände wie Kameras gilt: Sie müssen unterwegs sicher von dir verwahrt und ansonsten im Auto oder Hotelzimmer eingeschlossen werden, damit der Versicherungsschutz greift.

Diese Leis­tun­gen sind in der Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung ent­hal­ten

In der Reisegepäckversicherung sind nicht nur deine Koffer versichert, sondern alle Dinge deines persönlichen Bedarfs auf Reisen. Das umfasst Gegenstände, die du bei dir oder in der Kleidung trägst, ebenso wie Gepäckstücke, die du transportieren lässt. Auch im Urlaub erworbene Mitbringsel und Andenken gelten als Reisegepäck.

Die Reisegepäckversicherung greift etwa, wenn in dein Hotel eingebrochen und deine Koffer gestohlen werden. Wenn du Reisegepäck verlierst, es beim Transport oder durch Unwetter zerstört oder beschädigt wird, kannst du in Höhe von bis zu 2.000 € entschädigt werden.

Wenn du mit dem Auto in den Urlaub fährst, ist das beladene Fahrzeug jeweils 24 Stunden vor und nach der Reise ebenfalls durch deine Reisegepäckversicherung geschützt. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem das bewegliche Inventar deines verschlossenen Wohnmobils, selbst wenn du damit gerade nicht auf Reisen bist. Dank Domizilschutz ist dein Gepäck zusätzlich bei allen Fahrten und Geschäftsreisen 50 km rund um deinen Wohn- und Arbeitsort abgesichert.

Wer wenig mitnimmt, kann wenig verlieren: Hier findest du Tipps für leichtes Feriengepäck.

Mit der Reiseversicherung gegen Gepäckverlust und Reiserücktritt absichern

Unsere Emp­feh­lung

Mit diesem Gesamtpaket bist du auf Reisen rundum geschützt: Die Generali Reiseversicherung deckt neben der Reisegepäckversicherung die Bausteine Reiserücktrittsversicherung und Reiseassistance inklusive Reisekrankenversicherung ab.

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Das ist in der Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung nicht ver­si­chert

Einige Gegenstände fallen nicht unter die Leistung einer Reisegepäckversicherung, deshalb solltest du sie auf Reisen besonders sicher aufbewahren. Dazu zählen:

  • Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere
  • Fahrkarten und Flugtickets
  • Urkunden und Dokumente aller Art (mit Ausnahme der Wiederbeschaffungskosten)

Ob du im Schadensfall Anspruch auf eine Entschädigung hast, hängt außerdem von den Umständen ab, unter denen dein Gepäck beschädigt wurde oder abhandengekommen ist. Nicht versichert sind:

  • Schäden durch Verschleiß
  • Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen
  • Vergessen, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen von Gepäck und Koffern
  • Diebstahl beim Wildcampen oder Zelten auf nicht ausgewiesenen Campingplätzen

Das gilt bei wert­vol­lem Rei­se­ge­päck

Bei Gegenständen der höheren Preisklasse gelten einige Besonderheiten. Diese sind bis zu einer Summe von 1.000 € und nur unter bestimmten Umständen versichert. Als hochwertiges Gepäck zählen:

  • Kameras und Zubehör
  • Smartphones, Unterhaltungselektronik und Zubehör
  • Navigationsgeräte
  • Schmuck und Uhren aus Metall und Edelmetall
  • Hörgeräte und Prothesen

Weitere Besonderheiten gelten außerdem für Sportgeräte wie z.B. Surfbretter und Golfausrüstung sowie für Fahrräder. Gegenstände aus dem Vereins-, Hobby-, Sport- und Freizeitbereich kannst du mit unserer Freizeitversicherung absichern.

In die­sem Umfang ist dein hoch­wer­ti­ges Gepäck ver­si­chert

Gehen aufgegebene wertvolle Gepäckstücke verloren oder werden beschädigt, kannst du bis zu 1.000 € Entschädigung erhalten.

Für Schäden an mitgeführtem hochwertigem Reisegepäck gilt der Versicherungsschutz nur, wenn dieses bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt oder sicher verwahrt von dir mitgeführt wird. Alternativ muss sich dein wertvolles Reisegepäck in einem abgeschlossenen Raum befinden, z.B. im Hotelzimmer oder der Schiffskabine.

Bewahrst du deine Kamera im Auto aus, darf sie von außen nicht einsehbar sein. Etwas knifflig wird es beim Campen, denn hochwertiges Gepäck ist im Zelt nicht versichert und im Wohnmobil nur dann, wenn dieses abgeschlossen und das Gepäckstück von außen nicht einsehbar ist.

Mobiltelefone sind nur dann versichert, wenn es sich um eine Straftat handelt, also dein Handy z.B. gestohlen wird.

Fazit

Eine Reisegepäckversicherung ist sinnvoll, um deine Wertgegenstände auf Reisen zu schützen. Dabei solltest du sicherstellen, dass sie unterwegs sorgfältig aufbewahrt sind. Außerdem kann es sich lohnen, zu überprüfen, ob dein Gepäck im Urlaub bereits über deine Hausratversicherung versichert ist. Das kann zum Beispiel bei deinem Fahrrad oder E-Bike der Fall sein.

Per­sön­li­che Bera­tung

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