Die gute Nachricht: In vielen Fällen brauchst du keine Baugenehmigung für deinen eigenen Gartenpool. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet. Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei. Das entspricht einem Becken mit 8 mal 4 Meter Größe und 1,50 Meter Wassertiefe.
Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei. Der Mindestabstand, den dein Pool zum Nachbargrundstück haben muss, ist in den Bundesländern ebenfalls unterschiedlich.
Du solltest den Bebauungsplan deiner Gemeinde beachten. Es kann sein, dass er Vorgaben für private Schwimmbecken enthält. Ein Tipp: Suche in den Bauordnungen nicht nach „Swimmingpool“, sondern nach „Schwimmbecken“ und „Baurecht“. Den Bebauungsplan kannst du bei der Gemeinde einsehen, oft findest du sie online.