Parken mit Parkscheibe: So geht es richtig

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Par­ken mit Park­scheibe: So geht es rich­tig

Ein Bußgeld wegen Falschparkens ist ärgerlich genug. Noch schlimmer ist ein Bußgeld wegen einer falsch eingestellten Parkscheibe zu bekommen. Häufig passieren Fehler, wenn die Ankunftszeit nicht auf eine halbe oder eine volle Stunde fällt. Oft stellen sich Autofahrer auch die Frage, ob man die Parkscheibe bei längerem Aufenthalt zwischendurch weiterdrehen darf.

Wir klären in diesem Beitrag, wie du deine Parkscheibe richtig einstellst und ein Bußgeld wegen einer falsch eingestellten Parkscheibe vermeidest.

Parkscheibe: So gibst du die Ankunftszeit richtig an

Du fährst um 15:15 Uhr auf einen Parkplatz. Nun musst du die Parkscheibe einstellen. Doch welche Ankunftszeit ist richtig? 15:00 Uhr oder 15:30 Uhr? Die richtige Antwort lautet „aufrunden“. Gemäß § 13 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss die Parkscheibe nämlich auf die nächste halbe oder volle Stunde gedreht werden, die auf die Uhrzeit des Parkvorgangs folgt. In deinem Fall wäre das 15:30 Uhr. Das Aufrunden ist unter Umständen sogar günstig für dich: Im besten Fall kannst du ganz legal fast 30 Minuten länger als die angegebene Höchstparkdauer parken.

Auch wenn du es vielleicht eilig hast: Nimm dir die Zeit, um deine Parkscheibe genau einzustellen. Trifft ein Kontrolleur deine Parkscheibe mit einem zwischen einer vollen oder halben Stunde platzierten Zeiger an, droht dir ein Bußgeld. Denke unbedingt auch daran, die Parkscheibe so zu platzieren, dass sie von außen gut sichtbar und lesbar ist. Kann der Kontrolleur die Ankunftszeit auf der Parkscheibe nicht lesen, parkst du ohne Parkscheibe. Auch in diesem Fall droht dir ein Bußgeld.

Parkscheibe nachstellen? Bei neuem Parkvorgang ist Weiterdrehen erlaubt

Es ist verlockend: Die Höchstparkdauer neigt sich dem Ende. Warum also nicht kurz zum Auto gehen und die Parkscheibe einfach weiterdrehen und die Ankunftszeit auf einen späteren Zeitpunkt verlegen? Diese Praxis ist zwar verbreitet, jedoch nicht erlaubt. Wirst du erwischt, wird dieser Verstoß genauso gewertet wie das Parken ohne Parkscheibe. Was du jedoch machen darfst, ist einmal um den Block fahren und auf einen anderen Parkplatz umparken. Die Straßenverkehrsordnung wertet dies als neuen Parkvorgang. Folglich musst du auch eine neue Ankunftszeit einstellen. Die Parkscheibe darf in diesem Fall einfach weitergedreht werden.

Schicke Design-Parkscheibe: Ist das erlaubt?

Parkscheiben in individuellem Design und von der Norm abweichende Größen sind ein Risiko. § 13 StVO definiert die Parkscheibe als Verkehrszeichen. Wenn du kein Risiko eingehen möchtest, verwende ein blau-weißes Exemplar mit einer Breite von 11 cm und einer Höhe von 15 cm. Das OLG Brandenburg hat ein Bußgeld gegen einen Autofahrer als rechtens bestätigt, der eine nur 4 × 6 cm messende Parkscheibe platziert hatte (AZ (2 Z) 53 Ss OWi 495/10 (238/10)).

Elektronische Parkscheibe: Wann ist das erlaubt?

Auch elektronische Parkscheiben sind seit 2005 grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Modell eine Typengenehmigung besitzt. Für den Einsatz elektronischer Parkscheiben gibt es aber detaillierte Vorschriften:

  • Die Parkscheibe muss über einen Bewegungsmelder verfügen, welcher die Uhr beim Abstellen des Motors korrekt einstellt.
  • Du darfst die Ankunftszeit auf der Parkscheibe nicht nachträglich verändern können.
  • Die Uhr darf nicht mitlaufen.

Es gelten bei der elektronischen Parkscheibe außerdem dieselben Vorschriften als Verkehrszeichen, wie bei einer normalen Parkscheibe auch. Das bedeutet: Das blau-weiße Zeichen muss auf der Vorderseite gut sichtbar sein. Der Gesetzgeber schreibt zudem eine Zahlengröße von mindestens 2 cm vor. Über dem Display muss der Hinweis „Ankunftszeit“ stehen. Die elektronische Parkscheibe muss die Uhrzeit im 24 Stunden Modus anzeigen. Wo muss die elektronische Parkscheibe angebracht werden? Natürlich gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe.

Parken ohne Parkscheibe: Was kosten Verstöße?

Entscheidend für die Höhe des Bußgelds beim Falschparken ist weiterhin die Überschreitung der Parkzeit. Folgende Bußgelder fallen bei Überschreitung der Parkdauer oder Parken ohne Parkschein an:

  • Parkdauer bis zu 30 Minuten überschritten: 20 EUR
  • Parkdauer bis zu 1 Stunde überschritten: 25 EUR
  • Parkdauer bis zu 2 Stunden überschritten: 30 EUR
  • Parkdauer bis zu 3 Stunden überschritten: 35 EUR
  • Parkdauer über 3 Stunden überschritten: 40 EUR

Bußgeld und Punkte: So wird Falschparken richtig teuer

Es geht noch deutlich teurer. Wenn du an bestimmten Stellen dein Auto parkst, ohne dazu berechtigt zu sein, können neben deutlich höheren Bußgeldern auch Punkte in Flensburg anfallen. Parken an unübersichtlichen Straßenstellen, Fußgängerüberwegen, direkt vor und nach Ampeln, im Halteverbot oder in scharfen Kurven kostet mindestens 35 EUR. Entsteht durch das Falschparken eine Behinderung und dauert der Parkvorgang mehr als 1 Stunde, fallen sogar 55 EUR an.

Besonders teuer wird es, wenn du durch Parken an Engstellen Rettungsfahrzeuge behinderst. Dann beträgt das Bußgeld 100 EUR. Wenn du auf einem Geh- oder Radweg parkst, verlangt das Ordnungsamt mindestens 55 EUR. Kommt es dabei zu einer Behinderung oder parkst du dort länger als 1 Stunde, steigt das Bußgeld auf 70 EUR. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. 100 EUR und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn du vor oder in einer Feuerwehrzufahrt parkst und dabei Einsatzfahrzeuge behinderst.

Was gilt bei Privatparkplätzen?

Ist auf einem Privatparkplatz parken ohne Parkscheibe unbegrenzt möglich? Nein! Hier bestimmt der Besitzer, welche Regeln gelten. Auf vielen Supermarktparkplätzen wirst du durch Schilder auf eine Parkscheibenpflicht hingewiesen. Verstößt du dagegen, kann eine Strafe anfallen. Deren Höhe bestimmt der Betreiber. Stellst du dein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz ab, gehst du rechtlich gesehen einen Vertrag mit dem Besitzer ein. Die Strafe bei Parkverstößen ist Bestandteil der Vertragsbedingungen. Voraussetzung ist, dass diese Vertragsbedingungen gut sichtbar angebracht sind.

Defekter Parkscheinautomat: Was tun?

Du möchtest dein Auto parken, doch der einzige verfügbare Parkscheinautomat ist defekt? Auch für diesen Fall gibt es eine Regelung. § 13 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass du bei einem defekten Parkscheinautomat eine Parkscheibe verwenden musst. Mit dieser darfst du dein Fahrzeug bis zur angegebenen Höchstparkdauer abstellen. Du musst allerdings vorher sicherstellen, dass tatsächlich kein Parkscheinautomat in Betrieb ist. Ansonsten hilft die Parkscheibe nicht gegen ein Bußgeld wegen Falschparkens.

In diesem Beitrag hast du erfahren, welche Parkscheibe du nutzen kannst, wie du sie richtig einstellst und wie du Bußgelder wegen einer falscheingestellten Parkscheibe vermeidest. Wir hoffen, unsere Tipps waren hilfreich für dich. Ein Knöllchen wegen Parken ohne Parkscheibe solltest du in nächster Zeit also nicht bekommen. Gute Fahrt!

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