Eine junge Frau studiert einen Mietvertrag, in der Absicht, ihn zu unterzeichnen.

Mieterselbstauskunft ─ richtig reagieren bei heiklen Fragen

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Mie­ter­selbst­aus­kunft ─ rich­tig rea­gie­ren bei hei­klen Fra­gen

Der Wohnungsmarkt ist angespannter denn je und Interessenten stehen Schlange. Um sich die Entscheidung zu erleichtern, fordern Vermieter eine Mieterselbstauskunft der potenziellen Mieter. Aber nicht jede Frage des Vermieters ist zulässig und muss daher auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Wir klären auf, welche Rechte du als Mieter hast und welche Angaben du in einer Mieterselbstauskunft machen solltest.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

In der Regel fordern Vermieter diese Form der Selbstauskunft an, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten haben. Als Interessent gibst du ihm beziehungsweise dem Makler in der Mieterselbstauskunft Informationen über deine berufliche und finanzielle Situation. Es erleichtert dem Haus- oder Wohnungseigentümer die Einordnung der Interessenten und die spätere Entscheidung. Die Mieterselbstauskunft ist mittlerweile üblich und freiwillig. Mit einer vollständig ausgefüllten Mieterselbstauskunft verbesserst du deine Chancen auf den Zuschlag als Mieter erheblich.

Was gehört in die Selbstauskunft und wie sieht sie aus?

Die Mieterselbstauskunft soll dem Vermieter die Sicherheit geben, einen zahlungskräftigen und in die Mietergemeinschaft passenden Mieter zu finden. Dazu braucht er die Gewissheit, dass Miete, Nebenkosten und Kaution dauerhaft getragen werden können.

Um den Mieter richtig einzuschätzen, benötigt der Vermieter Informationen wie Einkommen und Arbeitgeber. Nicht zum erforderlichen Fragenkatalog gehören Hobbys, politische Interessen oder Kinderwunsch. Erlaubt sind dagegen Fragen, die sich beispielsweise mit der Haltung von Haustieren beschäftigen.  

Was musst du in einer Selbstauskunft angeben?

  • Angaben zu deiner Person: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer
  • Angaben zu Personen, die zu deinem Haushalt gehören: Anzahl, Alter, Geschlecht, Verwandtschaftsgrad
  • Angaben zur geplanten Wohnraumnutzung: Dient das Haus oder die Wohnung privaten Zwecken? Oder planst du, das Objekt gewerblich beziehungsweise gemischt zu nutzen?
  • Angaben zur beruflichen und finanziellen Situation: ausgeübte Tätigkeit, Status als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, aktueller Arbeitgeber, tätig seit, Nettoeinkommen oder eidesstattliche Versicherung
  • Fragen zur Tierhaltung: Bringst du Tiere mit oder hast du vor, welche anzuschaffen? Wenn ja, welche Tierarten und wie viele davon?

Tipp: Diese Fragen sind erlaubt. Das bedeutet, dass du sie auch wahrheitsgemäß beantworten solltest. Stellt sich nämlich später heraus, dass du sie bewusst falsch beantwortet hast, kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Je nach Schwere der Falschangabe hat er auch das Recht, Schadenersatz zu fordern.

Wann hast du eine besondere Aufklärungspflicht?

Detailliert Auskunft geben musst du als Interessent oder Mieter einer Wohnung, wenn Umstände vorliegen, die den Vermieter aufmerksam machen. Er hat ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung einer unklaren finanziellen Situation.

Er darf dich um Auskunft bitten, wenn

  • die Mietkosten dein Nettoeinkommen zu rund 75 % verbrauchen und kein zweites Einkommen in den Haushalt fließt,
  • ein Insolvenzverfahren über dein Vermögen eröffnet wurde,
  • das Sozialamt die Miete bezuschussen oder komplett übernehmen muss,
  • du mit deinen Mietzahlungen ins Stocken kommst.

Auch hier gilt es, dem Vermieter die Situation wahrheitsgemäß zu schildern. Denn machst du falsche Angaben oder weigerst du dich, ihm Auskunft zu geben, darf er rechtliche Konsequenzen ziehen, also den Mietvertrag kündigen und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.

Welche Fragen sind unzulässig oder umstritten?

Eine Mieterselbstauskunft kann der Vermieter in Eigenregie entwerfen. Dabei darf er den üblichen Umfang der Fragen nach der finanziellen und beruflichen Situation erweitern. Aber nicht alles, was den Vermieter interessieren könnte, ist auch als Frage erlaubt.
Nicht erlaubt sind Fragen zu:

  • Mieterschutz: Mitgliedschaft in einem Mieterbund oder Gewerkschaft, Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
  • Gesundheit: Fragen rund um Krankheiten, Lebensgewohnheiten und Behinderungen
  • Lebensplanung: Kinderwunsch, Schwangerschaft
  • Religion: Konfession, Austritt aus der Kirche, Sekten. Ausnahme: Gehört der Vermieter einer kirchlichen Organisation an, dürfen Fragen nach der Kirchenzugehörigkeit gestellt werden
  • Lebensgewohnheiten: Rauchen, Schlafgewohnheiten, Hobbys, Musik, Wohnstil, oder Urlaubsziele
  • Strafrechtliche Fragen: Vorstrafen, Ermittlungsverfahren. Ausnahme: Wenn sich laufende oder abgeschlossene Verfahren auf ein Mietverhältnis beziehen

Diese Fragen sind nicht nur in Bezug auf dich als Mieter unzulässig, sondern auch in Bezug auf alle Mitglieder des Haushalts sowie auf Familienmitglieder, Partner oder Ähnliches. Fragen zum vorherigen Mietverhältnis gehören zu den strittigen Fragen, die von den Gerichten unterschiedlich beurteilt werden.

Grundsätzlich gilt: Unzulässige Fragen musst du nicht beantworten. Ziehst du es vor, unwahre Angaben zu machen, um den Vermieter nicht durch unbeantwortete Fragen zu verprellen, drohen dir keine rechtlichen Konsequenzen. Der Vermieter muss bei unzulässigen Fragen auch Falschangaben akzeptieren.

Ist eine Hausratversicherung für Mieter Pflicht?

Spätestens wenn die Frage nach der Hausratversicherung in der Mieterselbstauskunft kommt, fragst du dich: „Welche Versicherung kann der Vermieter verlangen?“. Üblich ist, dass der Vermieter den Abschluss einer Hausratversicherung empfiehlt, rechtlich darf er sie aber nicht anordnen. Vermieter begrüßen außerdem auch gerne eine private Haftpflichtversicherung.

Wozu braucht der Vermieter die Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft nützt verschiedenen Personen. Wir haben dir eine Übersicht erstellt:

  • Vermieter/Makler: Ihnen gibt sie Auskunft über dich als potentiellen Mieter und deine Zahlungsfähigkeit. Der Vermieter kann darauf basierend entscheiden, ob du in die engere Wahl kommst. Bist du bereits in einem aktiven Mietverhältnis und gibt es Probleme mit der Zahlung der Miete, kann der Vermieter eine aktuelle Mieterselbstauskunft verlangen.
  • Mietinteressent/Mieter: Willst du dich um eine Wohnung bewerben, kannst du eine Mieterselbstauskunft bei dem Vermieter abgeben. So erhöhst du deine Chancen für den Zuschlag der Wohnung. Spätestens bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Mieterselbstauskunft üblich.

Welche Unterlagen darf der Vermieter zusätzlich verlangen?

Neben der Mieterselbstauskunft darf der Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages Lohn-/Gehaltsnachweise oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, eine Schufa-Auskunft und deinen Personalausweis verlangen, der in Kopie zu den Unterlagen kommt. Manchmal gehört auch eine Mietfreistellungsbescheinigung des Vormieters dazu. Diese bestätigt, dass keine Mietschulden vorliegen.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstauskunft und Schufa?

Mit der Schufa-Auskunft checkt der Vermieter deine Bonität. Während du bei der Mieterselbstauskunft eigene Angaben machst, speichert die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Angaben ihrer angeschlossenen Vertragspartner. Das sind Informationen, die deine Kreditwürdigkeit betreffen. Nicht alle Unternehmen sind jedoch an die Schufa angeschlossen, sodass der Überblick nur lückenhaft sein kann.

Welche Schufadaten gehen an den Vermieter?

Hast du beispielsweise einen Mahnbescheid oder einen gerichtlichen Titel wegen Zahlungsverzugs erhalten, melden dies die Vertragspartner (z. B. Online-Händler und Kreditinstitute) an die Schufa. Der Vermieter sieht also, ob es Negativmerkmale gab. Das gibt ihm die Sicherheit, mit keinem Mieter in finanziellen Schwierigkeiten ein Mietverhältnis einzugehen.

Wie bekommst du eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft erhältst du bei der Wohnungs-/Hausbesichtigung oder beim Vertragsabschluss vom Vermieter. Möchtest du bereits mit ausgefüllter Mieterselbstauskunft aktiv werden, kannst du diese vom Deutschen Mieterbund, einer Rechtsschutzversicherung oder Verbraucherschutzorganisation erhalten. Beachte, dass der Vermieter das Recht hat, zusätzliche Fragen zu stellen, soweit sie zulässig sind.

Fazit: Mieterselbstauskunft ─ wichtig für Vermieter und Mieter

In der Mieterselbstauskunft erfährt dein Vermieter viel über deine wirtschaftliche und persönliche Situation und verschafft sich zudem einen ersten Eindruck von seinen potentiellen Mietern. Mit einer vollständigen Mieterselbstauskunft kannst du dir bei einer Besichtigung einen Vorteil verschaffen! Du erfährst jedoch auch einiges über ihn. Denn der Vermieter darf die Mieterselbstauskunft um seine Fragen ergänzen. Dabei werden häufig zulässige mit unzulässigen Fragen gemischt.

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