Eine Frau schaut sich ihren Kostenvoranschlag an.

Kostenvoranschlag: Darf er etwas kosten?

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Kos­ten­vor­an­schlag: Darf er etwas kos­ten?

Du musst dein Auto reparieren lassen, willst die Wohnung vor dem Auszug renovieren oder eine neue Küche einbauen lassen? Um die Risiken kalkulieren zu können und abzuwägen, ob sich der Aufwand lohnt, kannst du einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Welche Kosten fallen dafür an und sind die Preise verbindlich? Darüber informieren wir dich hier.

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Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist per Definition eine Vorausberechnung aller Kosten durch einen Anbieter. Er verschafft dir einen Überblick über Preise, Material und Aufwand. Das Ziel des Anbieters ist ein Vertrag, beispielsweise für die Kfz-Reparatur, die Wohnungsrenovierung oder die Küchen-Sanierung. Insofern ist der Kostenvoranschlag ähnlich einem Angebot, enthält jedoch detaillierte Informationen und Preise.

Auch rechtlich unterscheiden sich beide Formen. Das verbindliche Angebot bindet nicht nur den Kunden, sondern auch den Anbieter. Dieser darf keine nachträglichen Kosten geltend machen, wenn der Aufwand höher ist als veranschlagt. Anders bei einem Kostenvoranschlag. Hier ist eine Überschreitung der Kosten möglich, wenn sie sich in einem bestimmten Rahmen bewegen.

Übrigens ist es nicht ausreichend, wenn die Kosten für den Kostenvoranschlag in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen wurden. Denn diese erkennt der Kunde erst an, wenn er den Vertrag abschließt und das ist nach der Annahme des Kostenvoranschlags der Fall.

Ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich oder verbindlich?

In einem Kostenvoranschlag werden die Kosten für ein Vorhaben ungefähr angegeben. Es handelt sich um eine detaillierte Schätzung des Aufwandes mit Auflistung aller maßgeblichen Kosten dafür. In Ausnahmefällen kann der Kostenvoranschlag jedoch als verbindlich erklärt werden. Dann erstellt der Anbieter eine sogenannte Festpreisvereinbarung. Die Konsequenz: Der genannte Preis ist rechtsverbindlich vereinbart. Der Anbieter kann die Preise nicht mehr anheben, wenn der Aufwand größer wird als geplant und die Materialpreise steigen.

Achtung bei Preis-Abweichungen

Kostenvoranschläge sind meist unverbindlich, aber nicht nach oben offen. Der Ausstellende darf den von ihm genannten Preis nicht unbegrenzt überschreiten. Wird der Preis des Kostenvoranschlags überschritten, weil der Vertrag ansonsten nicht zu realisieren ist, hängen die Folgen vom Ausmaß der Überschreitung ab:

Ist die Überschreitung des Preises unwesentlich, darf sie nach geltender Rechtssprechung maximal 20 % bis 25 % betragen. Je einfacher und überschaubarer das Projekt, desto geringer die tolerierte Abweichung. Durchschnittlich wird von 15 % ausgegangen. In diesem Bereich muss der Kunde den erhöhten Preis bezahlen, ohne eine Rücktrittsmöglichkeit zu haben.

Wird die Schätzung des Kostenvoranschlags um mehr als 25 % überschritten muss der Ausführende den Kunden darüber unverzüglich informieren (§ 650 BGB). Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Tut er das nicht, gilt der Kostenvoranschlag als angenommen.

Meist sichert sich der Unternehmer zusätzlich mit einer Einverständniserklärung des Kunden ab, mit der dieser eine prozentuale Überschreitung in bestimmter Höhe genehmigt.

Kündigungsrecht bei wesentlicher Kostensteigerung

Versäumt der Ersteller des Kostenvoranschlags, den Kunden rechtzeitig über die Abweichungen des Kostenvoranschlags zu informieren, haftet er dafür. Dies bedeutet, dass der Kunde das Recht hat immer noch zu kündigen, wenn ihm der Preis zu hoch ist. Selbst dann, wenn schon Arbeiten erledigt wurden. Davor schützt den Unternehmer auch eine pauschale Klausel nicht, in der er auf die tatsächlich angefallenen Massen und Mengen verweist. Nach Kündigung des Kunden stehen ihm noch die veranschlagten Kosten zu, die auf bereits geleistete Arbeiten angefallen sind.

Darf der Kostenvoranschlag etwas kosten?

Ja und nein, denn nach § 632 BGB braucht ein Kostenvoranschlag ohne gesonderte Vereinbarung nicht bezahlt zu werden. Der Gesetzgeber sieht ihn als Teil der Auftragsbeschaffung, der nicht separat vergütet werden muss. Beispielsweise, wenn für den Kostenvoranschlag ein Besuch des Experten, das Maßnehmen vor Ort, die Anfertigung von Entwürfen oder Fotos nötig waren. In diesen Fällen sind Kostenvoranschläge also kostenlos.

Stellt der Unternehmer dennoch die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung, sollte er den Kunden darüber informieren. Dann stehen ihm die Kosten vom Kunden zu. Häufig werden 10 % des Rechnungsbetrages angesetzt. Nutzt der Kunde den unbezahlten Kostenvoranschlag im Rahmen einer Ausschreibung, darf der Anbietende dafür ebenfalls Kosten verlangen. Er ist jedoch in der Beweispflicht.

Entfallen die Kosten bei Vertragsabschluss?

Die meisten Menschen nehmen bei Kostenvoranschläge an, dass sie kostenlos sind, wenn ein Vertrag zustande kommt. Aber auch hier gilt: Maßgebend ist, was vereinbart wurde. Ohne besondere Vereinbarung werden die Kosten für einen Kostenvoranschlag mit den Gesamtkosten bei Auftragserteilung verrechnet. Du musst ihn also nicht zusätzlich vergüten. Hat der Ersteller jedoch von Beginn an klar gemacht, dass der Kostenvoranschlag gesondert berechnet wird, musst du ihn zusätzlich bezahlen. Der Kostenvoranschlag ist nicht kostenlos.

Was, wenn der Kostenvoranschlag Fehler hat?

Ist der Kostenvoranschlag in den einzelnen Positionen korrekt und nur aufgrund eines Zahlendrehers oder Rechenfehlers falsch, darfst du ihn korrigieren. Gibt es Differenzen in den Einzelpositionen, musst du den Kostenvoranschlag vom Unternehmen korrigieren lassen.

Was muss ein Kostenvoranschlag beinhalten?

Um den Kostenvoranschlag rechtsgültig zu gestalten, sollte er einige Informationen entahlten. Dazu gehören alle voraussichtlichen Kosten einschließlich der Berechnungsgrundlage. Zudem sollte sofort erkennbar sein, ob es sich um eine verbindliche oder unverbindliche Kostenaufstellung handelt. Zum Projekt sollten Art und Umfang der Arbeiten, die veranschlagten Arbeitsstunden, Fahrtkosten und Materialbedarf genannt sein.

Zudem sollte der Beginn der Arbeiten sowie die Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlags vom Unternehmer angegeben werden. Diese beträgt ca. 4 bis 6 Wochen. Die Befristung verhindert, dass Schwankungen in den Materialpreisen und Arbeitslöhnen über eine längere Zeit unberücksichtigt bleiben.

Der Kostenvoranschlag wird üblicherweise schriftlich verfasst. Dagegen werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags oft telefonisch übermittelt. Allerdings empfiehlt es sich, auch diese schriftlich zu fixieren. Verlangt der Anbieter nämlich den möglichen Maximalbetrag von 10 % der Rechnungssumme, kann dies ansonsten zu einer überraschend hohen Belastung führen.

Fazit: Ein Kostenvoranschlag kann teuer werden

Wer ein Haus baut, Renovierungsmaßnahmen plant oder sein Auto reparieren lassen will, muss nicht nur die Maßnahme selbst planen, sondern auch die anfallenden Kosten. Holst du dir ein erstes Angebot über einen Kostenvoranschlag ein, ist dies eine unverbindliche Schätzung. Sie schafft jedoch eine Basis für den Vertrag zwischen Anbieter und Kunden. Dabei sind Kostensteigerungen möglich und müssen bis zu 25 % ohne Nachfrage vom Kunden getragen werden.

Der Kostenvoranschlag muss immer häufiger bezahlt werden, denn aufwendige Berechnungen werden von den Unternehmen in Rechnung gestellt. Kläre unbedingt vorher, wie hoch der Preis des Anbieters dafür ist und ob dieser bei Vertragsabschluss verrechnet wird.

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