Schneelast und Eisplatten auf Lkw-Planendächern

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Gefahr durch Eis­plat­ten und Schnee­last – das musst du wis­sen

Wenn im Winter frischer Schnee gefallen ist, sollten Autofahrende besonders auf Lkw mit Planendächern achten. Wenn die Temperaturen, vor allem nachts, unter den Gefrierpunkt sinken, kann angesammeltes Wasser auf Dächern von Lkw gefrieren. Tagsüber, wenn die Temperaturen wieder ansteigen, lösen sich die Eisplatten oder Schneelasten während der Fahrt und können unkontrolliert herabfallen. Sicheres Autofahren ist dann nicht mehr garantiert.

So kommt es jeden Winter zu gefährlichen Unfällen oder zu Gefahrensituationen durch nicht entferntes Eis oder angesammelten Schnee auf den Fahrzeugdächern. Aber nicht nur Schnee und Eis auf Lkw-Dächern stellen eine Gefahr dar, sondern auch Schneelasten auf Autodächern.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Herabfallende Eisplatten oder Schneelasten von Lkw- und Autodächern können Windschutzscheiben durchschlagen und lebensgefährliche Unfälle verursachen.
  • Wer die Dachlast nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 23 Abs. 1 StVO) und riskiert Bußgelder bis 120 € sowie Punkte – bei Personenschäden sogar strafrechtliche Konsequenzen.
  • Prävention rettet Leben: Lkw-Fahrer sollten Eisfrei-Gerüste oder Dachheizungen nutzen, Autofahrer genügend Abstand halten (mindestens 50 Meter bzw. halber Tacho).

Gefährliche Unfälle auf der Autobahn

Wenn sich ein Schneestück bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn von einem vorausfahrenden Fahrzeug löst und auf die Windschutzscheibe des eigenen Wagens knallt, ist das eine absolute Schrecksituation. Vor der Fahrt macht man sich nicht wirklich Gedanken darüber. Erst wenn die Schneemasse beim Bremsen auf die Windschutzscheibe rutscht, wird man darauf aufmerksam.

Die Autobahnpolizei weist immer wieder auf die Gefahr hin, die von sich lösenden Eisplatten auf Lkws ausgeht. Hier ein Beispiel von der Autobahnpolizei Bielefeld im Zusammenhang mit einem Unfall auf der A2.

"... Im Winter stellt die Autobahnpolizei Bielefeld immer wieder Lkw fest, die während der Fahrt Eisplatten verlieren. Schnee und Eis sammeln sich auf den Dächern von Zugfahrzeugen, Anhängern oder Aufliegern und werden bei höheren Geschwindigkeiten oder Kurvenfahrten heruntergewirbelt. Benachbarte oder nachfolgende Fahrzeuge können durch herabfallende Eisplatten schwer beschädigt werden.

Auch zu massiven Eisbrocken gefrorenes Regenwasser, das sich in den Mulden von Spriegelplanen gesammelt hat, kann sich während der Fahrt lösen und auf die Straße, Geh- oder Radwege stürzen. Für Passanten und den Fahrzeugverkehr entsteht dadurch ein unkalkulierbares Risiko.

Die bis zu mehrere 100 kg schweren Eisblöcke durchschlagen problemlos Windschutzscheiben und können Menschen lebensgefährlich verletzen, sowohl als Fahrzeuginsasse, als Fußgänger oder Radfahrer. ..."

Welche Konsequenzen hat jemand zu erwarten, wenn er einen Unfall wegen herabfallender Eisplatten zu verantworten hat?

Verliert ein Lkw oder ein Pkw während der Fahrt Eisstücke oder feste Schneereste von seiner Ladefläche oder vom Dach, begeht die Person am Steuer nach § 23 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) i. V. m. § 49 StVO eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese besagt, dass durch das Verhalten des Fahrzeugführers niemand behindert oder geschädigt werden darf.

Laut §1 Abs. 2 StVO ist zu beachten, dass sich Verkehrsteilnehmer so zu verhalten haben, dass niemand geschädigt, gefährdet oder unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Welche Bußgelder sind zu bezahlen?

  • Eis oder Schnell fällt (ohne Schaden): 25 Euro, kein Punkt
  • Sicherheits- oder Sichteinschränkung durch Schnee/Eis: 80 Euro, 1 Punkt
  • Verkehrsunfall verursacht durch herabfallende Eisplatten: 120 Euro, 1 Punkt

Werden Personen verletzt oder sogar getötet, kann das Bußgeld höher ausfallen und es liegen Verstöße gegen das Strafgesetzbuch vor, u. a. § 229 (fahrlässige Körperverletzung) oder nach § 222 (fahrlässige Tötung).
Wird ein Unfall durch herabgefallene Eisplatten verursacht und ein Unfallbeteiligter verlässt den Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen, verstößt er gegen § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Hier droht im schlimmsten Fall eine bis zu dreijährige Haftstrafe.

Das Liegenlassen von herabgefallenen Eisplatten auf der Fahrbahn kann zusätzlich einen Verstoß nach § 32 StVO beinhalten. Dort heißt es, dass es verboten ist, die Straße zu verschmutzen oder Gegenstände auf die Fahrbahn zu bringen, die den Verkehr gefährden können. Verantwortliche müssen diese Eisplatten sofort beseitigen und die Gefahrenstelle bis dahin ausreichend kennzeichnen. Hier findest du mehr Informationen zu Bußgeldern und Strafen.

Kennzeichen, Unfallort und -Zeit notieren

Kommen Lkw-Fahrer ihrer Pflicht nicht nach und herabfallende Eisbrocken beschädigen andere Autos, so deckt die Kfz-Versicherung des Lkw den entstandenen Schaden ab. Betroffene Autofahrer sollten sich möglichst das Kennzeichen des Lastwagens, den Unfallort und die Unfallzeit notieren.

Landet eine Eisplatte auf der Windschutzscheibe oder Motorhaube, stehen Autofahrer häufig unter Schock und versäumen es, sich das Kennzeichen zu merken. In vielen Fällen bemerkt auch die verursachende Person nicht, dass sich Eisplatten gelöst haben, und fährt einfach weiter.

Der Lastwagen kann dann nur selten ermittelt werden. In diesem Fall zahlt die eigene Teilkaskoversicherung den Ersatz oder die Ausbesserung von Autoscheiben. Besteht eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese auch die darüberhinausgehenden Reparaturkosten, zum Beispiel der Motorhaube.

Prävention und Sicherheit

Viele Rast- und Autohöfe bieten Lkw-Lenkern Eisfrei-Gerüste, um das Dach von Schnee und Eis zu beseitigen. Mittels Dachheizung oder einem Luftbalgsystem können Eisansammlungen ebenfalls vermieden werden. Alternativ können Wasser oder Schnee vom Dach entfernt werden, indem die Plane von innen mit einer Latte angehoben wird oder die Achsen leicht geneigt werden.

Autofahrer sollten bei schlechten Witterungsverhältnissen einen Mindestabstand von 50 Metern oder der Hälfte des eigenen Tachostands zu einem Lkw vor sich einhalten, um sicher unterwegs zu sein. Denn vom Dach losgelöste Eisplatten schlagen in der Regel zwischen 20 und 50 Meter hinter einem Lastwagen auf.

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