Förderung für Wallbox: So kommst du an den Zuschuss

Förderung für Wallbox: So kommst du an den Zuschuss

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För­de­rung für Wall­box: Diese Mög­lich­kei­ten gibt es

Das E-Auto in der Garage aufladen? Das ist praktisch mit einer eigenen Wallbox, die sich unproblematisch am Stellplatz installieren lässt. Bislang gab es für privat genutzte Ladestationen Zuschüsse vom Bund. Damit ist jetzt endgültig Schluss. Die Bundesregierung hat beschlossen: Private E-Ladesäulen bekommen keine KfW-Förderung mehr. Was passiert mit bestehenden Anträgen und welche Förderungen gibt es überhaupt noch?

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Der Bund zahlt bis zu 900 Euro pro Wallbox – allerdings sind die Fördertöpfe leer und ein Antrag nicht möglich
  • Falls du noch auf die Antwort deines bereits gestellten Antrags wartest: Keine Sorge, alle gestellten Anträge werden noch bearbeitet.
  • Förderung der E-Mobilität: Für Unternehmen und Kommunen gibt es jetzt neue Möglichkeiten.

Was sind KfW-Förderungen?

Die sogenannten KfW-Förderungen sind staatlich bezuschusste Fördertöpfe. Verbraucher können bei dieser Stelle verschiedene Zuschüsse beantragen. Für die sogenannten Wallboxen, die als Ladestation für Elektroautos auf privatem Gelände dienen, wurden der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Herbst 2020 Fördergelder vom Bund zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss war für Privatleute gedacht, welche dadurch finanziell entlastet werden sollten. Der Staat wollte durch diese und weitere Maßnahmen dem Verbraucher die Möglichkeit zu einem Umstieg auf eine alternative Mobilität erleichtern.

Dafür wurde tief in die Tasche gegriffen: Das Förderprogramm umfasste ein Volumen von 800 Millionen Euro. Wer alle Kriterien erfüllen konnte, konnte sich über einen Zuschuss für die eigene Ladestation freuen. Über das KfW-Förderprogramm waren Förderungen in Höhe von bis zu 900 Euro möglich. Sollten die Anschaffungskosten im Gesamten den Betrag von 900 Euro unterschreiten, ist keine Förderung gewährt worden. Seit Ende 2021 ist dieser Fördertopf allerdings vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist hierfür daher nicht mehr möglich.

Der Topf ist leer – was passiert mit bereits bestehenden Anträgen?

Die Fördergelder, die der KfW vonseiten des Bundes zur Verfügung gestellt wurden, sind Teil eines Förderprogramms, das von der vorherigen Bundesregierung auf den Weg gebracht worden war. Das Volumen wurde in vollem Umfang an die Verbraucher ausgezahlt. Es stehen daher keine finanziellen Mittel zur Bedienung neu gestellter Anträge mehr zur Verfügung. Anträge, welche bereits gestellt wurden, sollen laut KfW vom Antragsstopp nicht betroffen sein und werden bei erfüllten Voraussetzungen noch ausgezahlt.

Für den Kauf und die Installation gab es eine sogenannte Umsetzungsfrist von neun Monaten. In diesem Zeitraum galt auch die Pflicht: Alle Rechnungen und Nachweise mussten eingereicht werden. Dafür ist jetzt drei Monate länger Zeit. Also: Ab der Antragsbestätigung bis zum Einreichen aller erforderlichen Papiere gibt es eine Frist von zwölf Monaten. Die Gründe für die Verlängerung: eine hohe Nachfrage, Terminschwierigkeiten bei den Installateuren und Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern.

Tipp: Finde heraus, wie viel öffentliche Ladestationen sich in deinem Wohn- oder Arbeitsort befinden. Eventuell kannst du dein E-Auto auch regelmäßig dort aufladen?

Neue Chancen und Möglichkeiten

In den Genuss der Fördermöglichkeiten kommen derzeit statt der Privatpersonen Kommunen und Unternehmen. Was wird gefördert und wie hoch sind die Fördermittel?

Förderung der Kommunen

Unterschieden wird zwischen Ladepunkten und Ladestationen. An Ladepunkten wird lediglich ein Elektrofahrzeug aufgeladen. Die Förderung beträgt bis zu 900 Euro. Ladestationen bestehen aus mehreren Ladepunkten, sodass mehrere E-Autos zur gleichen Zeit Saft bekommen. Der Mindestzuschussbetrag liegt hier bei 9.000 Euro, eine Ladestation muss mindestens zehn Ladepunkte aufweisen. Finanziert wird die Förderung durch Mittel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die förderungswürdigen Ladestationen dürfen allerdings nur von den kommunalen und privaten Fahrzeugen der städtischen Mitarbeiter genutzt werden. Die Voraussetzung für die Wallbox-Förderung ist: Die Ladestation wird nur über erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien gespeist. Dazu gehört beispielsweise eine Photovoltaikanlage.

Förderung der Unternehmen

Unternehmen haben Aussichten auf Förderung von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Lediglich Firmenfahrzeuge und private Fahrzeuge der Beschäftigten dürfen ihn benutzen. Voraussetzung ist, dass der Ladepunkt nicht öffentlich zugänglich ist. Zum Oberbegriff „Unternehmen“ gehören auch kommunale Unternehmen, zudem freiberuflich Tätige, Einzelunternehmen, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen und Kirchen. Egal ob Kommune oder Unternehmen, sie müssen für die Förderung die Voraussetzungen, also die Anforderungen erfüllen.

Von der Bundesregierung wird die E-Mobilität als zukunftsweisende Antriebsform angesehen. Dementsprechend werden neben den Maßnahmen zur direkten Unterstützung von Privatpersonen vor allem zahlreiche finanzielle Mittel in die Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur investiert.

Alternativen für Privatpersonen

Trotz des ausgelaufenen Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Privatpersonen bestehen weiterhin Möglichkeiten der Bezuschussung von Wallboxen durch andere Träger.

Vorreiter Hamburg: ELBE Projekt

Die Stadt Hamburg hat mit ihrem Programm ELBE eine Reihe von Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. Ziel ist hierbei speziell die Verbesserung der Ladeinfrastruktur im privaten Raum, nicht zuletzt um dadurch öffentliche Ladestationen zu entlasten. Förderberechtigt sind unter anderem Grundeigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, die Ladestationen für die Mieter ihrer Gebäude zur Verfügung stellen sollen. Falls du in Hamburg zur Miete wohnst, kannst du deinen Vermieter auf dieses Projekt hinweisen.

Förderung von Energieversorgern

Nicht nur von behördlicher Seite aus wird die Elektromobilität bezuschusst. Auch Stromanbieter sind mitunter stark daran interessiert, Besitzer von E-Autos als Kunden zu gewinnen. Zahlreiche Stromanbieter bieten daher mitunter attraktive Förderungen für Neu- und Bestandskunden mit einem Vertrag bei dem jeweiligen Anbieter. Daher lohnt es sich im Bedarfsfall, sich bei den örtlichen Energieversorgern zu informieren und Angebote einzuholen. Ist eine Wallbox vorhanden, kann die Menge an Strom, welche zum Laden eines E-Autos verwendet wird, genau bestimmt werden. Der Verbrauch einer Wallbox ist von Bedeutung bei vielen Instituten, über die der Kauf gefördert werden kann.

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Fazit

Die Elektromobilität ist nicht mehr Zukunftsmusik, sie ist schon da. Der Fokus auf erneuerbare Energien wird mittelfristig das Aus für herkömmliche Verbrenner bedeuten, nach den Plänen der EU-Kommission bis 2035. Daher werden sowohl die Anschaffung als auch der Unterhalt von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen nach wie vor gefördert. An dieser Stelle ist beispielsweise auch der Umweltbonus anzuführen, mit dem Elektroautos finanziell gefördert werden. Durch die zahlreichen Förderungen sowie den Umweltbonus kann sich ein Umstieg auf eine elektrische Alternative noch immer auszahlen. Wenn du dich für den Kauf eines Elektrofahrzeugs entschieden hast, bieten wir dir die passende Generali Versicherung.

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