Rundum-Schutz
Allwetterreifen, auch Ganzjahresreifen genannt, sind populär, weil man mit einem Satz Reifen das ganze Jahr fahren kann. Aber darf man mit jedem Allwetterreifen wirklich im Winter fahren? Und wie müssen die Reifen gekennzeichnet sein, um die Winterreifenpflicht zu erfüllen? Diese und weitere Fragen tauchen immer wieder im Zusammenhang mit dem Thema Allwetterreifen auf. Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Das Wichtigste vorweg:
- Nur mit Alpine-Symbol erlaubt: Seit Oktober 2024 erfüllen Allwetterreifen die Winterreifenpflicht nur, wenn sie das Schneeflocken-Alpine-Symbol tragen und nach 2018 produziert wurden.
- Komfort ja, Kompromiss auch: Allwetterreifen sparen den Reifenwechsel, schneiden aber in Tests oft schlechter ab als reine Winterreifen – vor allem bei Schnee, Eis und Nässe.
- Rechtliche Folgen bei Verstoß: Ohne zugelassene Reifen drohen Bußgelder, Punkte und Probleme mit dem Versicherungsschutz im Schadensfall.
Allwetterreifen, auch Ganzjahresreifen genannt, können auch im Winter eine angemessene Bereifung sein. Allerdings hängt dies immer von den situativen Witterungsbedingungen ab.
Laut § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist bei winterlichen Wetterverhältnissen eine dafür taugliche Bereifung notwendig. Winterliche Wetterverhältnisse werden in § 2 Absatz 3a StVO genauer definiert: Witterungsverhältnisse wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.
Aber nicht jeder Allwetterreifen erfüllt automatisch diese Anforderung. Denn seit dem 1. Oktober 2024 gilt, dass nur Allwetterreifen mit einer besonderen Kennzeichnung für winterliche Wetterverhältnisse zugelassen sind.
Die Winterreifenpflicht wird seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr durch Reifen erfüllt, die nur das M+S-Symbol (M+S steht für „Matsch und Schnee“) tragen. Dies sind Allwetterreifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden.
Zugelassen für winterliche Wetterverhältnisse sind seitdem gemäß § 36 (4) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (angedeuteter Berg mit Schneeflocke).
Wenn Du also mit deinem Auto auch bei Schnee, Eis etc. mit Allwetterreifen fahren möchtest, dann achte darauf, dass sie das Alpine-Symbol tragen und nach dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden.
Das Produktionsdatum eines Reifens ist an der DOT-Nummer zu erkennen. Diese ist auf der Reifenflanke vermerkt. Die DOT-Nummer besteht aus vier Ziffern. Die beiden ersten Ziffern beziehen sich auf die Produktionswoche, die beiden letzten Ziffern auf das Produktionsjahr. Ein Reifen mit der DOT-Nummer 0418 wurde somit in der vierten Kalenderwoche 2018 hergestellt.
Winterreifen und Sommerreifen unterscheiden sich anhand der Gummimischung. Die Gummimischung von Winterreifen ist weicher und gewährleistet dadurch auch bei niedrigen Temperaturen eine höhere Elastizität. Auch das Profil ist etwas anders gestaltet als bei Sommerreifen.
Allwetterreifen sind ein Kompromiss zwischen Winter- und Sommerreifen. Dies betont auch der ADAC immer wieder, der regelmäßig Allwetterreifen testet. So fällt das Fazit eines ADAC Ganzjahresreifen-Tests 2025 eher nüchtern aus: „50 Prozent der getesteten Reifen sind immer noch nicht empfehlenswert.” Zwischen den Marken gibt es große Unterschiede bei der Laufleistung und auf nasser Fahrbahn gibt es zum Teil alarmierend lange Bremswege.
Als positiv bewerten die Tester aber, dass die Auswahl an guten Alternativen zu Winter- und Sommerreifen größer wird, weil die Hersteller sich des Trends zu Ganzjahresreifen bewusst geworden sind und deren Entwicklung vorantreiben. Im Test 2025 schnitten vier Modelle mit gut ab, vier weitere bekamen die Note befriedigend, was beim ADAC ebenfalls als empfehlenswert gilt.
Mit zugelassenen und korrekt gekennzeichneten Allwetterreifen besteht grundsätzlich vollständiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der Kfz-Kaskoversicherung. Bei unzulässiger Bereifung könnte die Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallverursachenden in Regress nehmen. Dies ist bis 5.000 EUR möglich. Die Kaskoversicherung könnte die Leistung verweigern oder kürzen, wenn der Einsatz der Reifen zum Unfallgeschehen beigetragen hat.
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen nur Winterreifen bzw. zugelassene Allwetterreifen erlaubt sind.
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen:
Allwetterreifen können ganzjährig gefahren werden. Dadurch ersparst du dir den Reifenwechsel im Frühjahr und Herbst. Die Auswahl in diesem Reifensegment ist mittlerweile hinreichend groß. Die wichtigsten Hersteller bieten längst Allwetterreifen an. Insbesondere in milden Wintern ohne viel Schnee und Eis sind diese Reifen sehr praktisch.
Allwetterreifen zeigen bei extremen Wetterbedingungen eine eingeschränkte Leistung. Dies gilt für stark winterliche Verhältnisse mit viel Schnee und Eis genauso wie für extreme Hitze. Der Grund liegt auf der Hand: Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen und entsprechend für einen nicht extremen Bereich konstituiert. Die Reifen weisen eine geringere Lebensdauer auf, weil infolge der Temperaturschwankungen eine größere Abnutzung stattfindet. Da Allwetterreifen dauerhaft genutzt werden, sollten z.B. Luftdruck, Profiltiefe oder ungleichmäßige Abnutzung häufiger kontrolliert werden.
Jedes europäische Land hat eigene Regelungen zur Winterausrüstungspflicht und handhabt die Nutzung von Allwetterreifen unterschiedlich. In vielen beliebten Urlaubsländern sind Allwetterreifen nämlich nicht als Ersatz für Winterreifen zugelassen. In Tschechien, Slowenien, Österreich, Finnland und Schweden sind echte Winterreifen obligatorisch. In Italien hingegen herrschen keine einheitlichen Regeln. Jede Provinz kann selbst über die Winterreifenpflicht bestimmen.
Achtung: In manchen Ländern gibt es spezielle Verkehrszeichen, die auf bestimmten Strecken eine Winterreifenpflicht auslösen. Wer häufiger in Ländern mit Winterreifenpflicht unterwegs ist, sollte deshalb auf Nummer sicher gehen und zu Winterreifen statt Allwetterreifen greifen.
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