Renovierter neben baugleichem unsanierten Altbau

Denkmalschutz: Wie funktioniert die Förderung zur Sanierung?

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Denk­mal­schutz: Wie funk­tio­niert die För­de­rung zur Sanie­rung?

Ein denkmalgeschütztes Haus hat einen ganz eigenen und besonderen Charme, den ein Neubau kaum erzeugen kann. Um diesen zu erhalten, sind regelmäßige Pflege zum Erhalt und auch größere Sanierungen notwendig. Gebäuden unter Denkmalschutz fehlt es zudem häufig an einer energetischen Modernisierung. Finanziell kann die Denkmalpflege die Eigentümer eines Hauses vor große Herausforderungen stellen, denn für Denkmäler gibt es immer spezielle Vorgaben und Regelungen, die häufig kostspielig sind. Doch wusstest du, dass du eine Förderung speziell für deine Altbausanierung beantragen kannst?

Generali verrät dir die wichtigsten Fakten dazu. Darunter zum Beispiel:

  • Eine Altbausanierung sollte erst begonnen werden, wenn die Fördermittel bewilligt worden sind, sonst kann die Förderung wieder entzogen werden.
  • Eine Förderung kann an unterschiedlichen Stellen beantragt werden und erfordert einen formalen Antrag.
  • Maßnahmen zur Sanierung eines Denkmals können auch steuerlich geltend gemacht werden, was besonders Kapitalanleger für sich nutzen.

Voraussetzungen für eine Förderung

Wenn du dich für den Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes entscheidest, kann eine Förderung zur Erhaltung oder Sanierung eine erhebliche finanzielle Erleichterung sein. Förderungen für eine Sanierung sind jedoch immer an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland und werden von der Denkmalschutzbehörde bestimmt. Bereits vor dem Beginn der Sanierung müssen die geplanten Maßnahmen und Veränderungen mit dieser Behörde abgestimmt werden. Sie entscheidet letztlich darüber, ob das Objekt gefördert wird.

Wichtig ist immer, dass alle Vorhaben der Sanierung oder Modernisierung bereits vorab mit einem erfahrenen Sachverständigen abgesprochen werden. Dieser kann auf die Vorgaben und Richtlinien des jeweiligen Bundeslands eingehen und prüfen, ob überhaupt ein Förderungsanspruch besteht. Die Arbeiten an der Immobilie dürfen erst nach Bewilligung des Antrags beginnen. Ansonsten kann es passieren, dass du die Fördermittel nicht erhältst. Weiterhin ist zu beachten, dass nur die Gebäudeteile, die unter Denkmalschutz stehe, gefördert werden.

Wo du die Förderung beantragen kannst

Zur Förderung denkmalgeschützter Häuser gibt eine Liste von Institutionen, welche einen Zuschuss für den Schutz eines Denkmals gewähren. Die wichtigsten Institutionen sind die nachfolgenden:

  • KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Örtliche Denkmalschutzbehörde
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Landesdenkmalamt

Neben der finanziellen Förderung eines Denkmals kommt auch eine besondere Abschreibung infrage. Hierdurch können langfristig Steuern gespart werden.

Einer der bedeutendsten Fördergeber ist die KfW. Sie vergibt Fördermittel für die Sanierung oder Einzelmaßnahmen an Immobilien unter Denkmalschutz in ganz unterschiedlicher Höhe. Dabei ist es nicht von Relevanz, ob es sich um ein Mietobjekt handelt oder du die Immobilie selbst bewohnst. Die Denkmalpflege kann mit bis zu 100.000 Euro unterstützt werden. Bei der KfW kannst du ganz bequem einen Antrag für entsprechende Fördermittel stellen. Unter die Denkmalpflege sowie die geförderte Sanierung zählen auch Maßnahmen zum altersgerechten Umbau oder eine Verbesserung des Einbruchschutzes.

Wie du die Förderung beantragen kannst

Um von der Deutsche Stiftung Denkmalschutz Fördermittel für die Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, muss ein formaler Antrag vom Eigentümer der Immobilie gestellt werden. Alternativ können die Fördermittel auch von einem Bevollmächtigten des Eigentümers beantragt werden. Neben dem formalen Antrag muss eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zum Denkmalwert, zum Nutzungskonzept sowie zu den geplanten Sanierungsarbeiten eingereicht werden. Zusätzlich werden weitere Unterlagen, Informationen sowie Fotos vom Objekt benötigt. Die genauen Voraussetzungen erfährst du direkt bei der Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Einige Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, fördern die Erhaltung von denkmalgeschützten Immobilien ebenfalls. Die Förderrichtlinien sowie die kommunalen Fördersätze werden auf der Homepage des Bundeslandes zum Download bereitgestellt.

Denkmal-Afa – Besonderheiten der Abschreibung

Eigentümer eines Gebäudes unter Denkmalschutz können eine steuerliche Förderung mit besonderen Abschreibungsmöglichkeiten geltend machen. Aus diesem Grund ist ein Denkmal nicht nur für reine Liebhaber, sondern auch für Kapitalanleger interessant. Auch hierbei muss die jeweilige Denkmalschutzbehörde in die Planung der Denkmalpflege durch Sanierung oder Modernisierung einbezogen werden.

Gebäude werden üblicherweise linear mit einem festgelegten Prozentsatz abgeschrieben. Die Denkmal-Afa erweitert die lineare Gebäudeabschreibung mit zwei oder zweieinhalb Prozent jährlich. Die genaue Höhe bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Baujahr. Von den Sanierungskosten können in den ersten acht Jahren neun Prozent und in den darauf folgenden vier Jahren sieben Prozent der Kosten für die Denkmalpflege abgeschrieben werden.

Fazit

Ein Denkmal hat einen einzigartigen Charme, welcher die Geschichte widerspiegelt und stilistisch besonders ist. Die richtige Pflege sowie regelmäßiges Sanieren sind für den Erhalt eines solchen Gebäudes von wesentlicher Bedeutung. Da eine professionelle Denkmalpflege teils hohe Kosten mit sich bringt, schrecken viele Interessenten vor einem Kauf zurück. In Deutschland gibt es aber einige finanzielle Fördermöglichkeiten, die es dir ermöglichen, eine Immobilie unter Denkmalschutz zu sanieren. Hierfür muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Zudem müssen einige Dokumente zum jeweiligen Objekt eingereicht werden.

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