Ein Jäger und sein Sohn beobachten Wild durchs Fernglas

Das gilt für Waffenscheine und Waffenbesitzkarte in Deutschland

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Das gilt für Waf­fen­scheine und Waf­fen­be­sitz­karte in Deutsch­land

Rüsten deutsche Haushalte auf, wenn es um den Besitz von Waffen geht? Offizielle Statistiken bestätigen das: Allein für den sogenannten kleinen Waffenschein sind im Nationalen Waffenregister mittlerweile mehr als 700.000 Einträge registriert. Dabei gelten in Deutschland strenge Waffengesetze, in denen der kleine und große Waffenschein sowie die Waffenbesitzkarte eine wesentliche Rolle spielen. Was steckt hinter diesen gesetzlichen Regelungen und was musst du beachten, wenn du dir eine Waffe zulegen möchtest?

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Zuverlässigkeit und Eignung: Vor dem Antrag kommst du auf den Prüfstand.
  • Waffenbesitzer müssen sich an strenge Regeln halten.
  • Für eine Waffenbesitzkarte sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit: Voraussetzungen für den Waffenschein

Grundsätzlich gilt: Personen, die eine Waffe besitzen und führen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die Frage beantworten: Bin ich überhaupt dazu fähig? Eine Voraussetzung dafür ist, dass du das 18. Lebensjahr vollendet haben musst. Bist du jünger, gilt laut Waffengesetz das Verbot, einen Schein zu beantragen. Damit nicht genug: Du musst eine Bestätigung vorlegen über deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit und deine persönliche Eignung. Außerdem werden zwei weitere Nachweise fällig: Du musst die waffenrechtliche Sachkunde nachweisen und dein persönliches Bedürfnis an der Waffe sowie dem Umgang damit. Bevor du nun das Waffengesetz studierst, solltest du wissen: Rechtlich ist zwischen dem kleinen und großen Schein sowie der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden.

Das deutsche Waffenrecht: Der kleine Waffenschein

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) hat im Jahr 2003 den kleinen Waffenschein rechtlich verankert. Er erlaubt das Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Wo der Antrag gestellt wird, ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Der Antrag kann beispielsweise bei der örtlichen Polizeidienststelle oder beim Gemeindeamt erfolgen.

Für dieses Dokument benötigst du einen gültigen Personalausweis, der deutlich macht, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zudem muss eine Gebühr entrichtet werden, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sein kann. Sie liegt im Schnitt bei 50 bis 100 Euro. Beachte, dass weitere Kosten auf dich zukommen können, zum Beispiel für den Antrag des polizeilichen Führungszeugnisses. Bis der kleine Waffenschein ausgestellt ist, beträgt die Bearbeitungszeit normalerweise etwa 4 Wochen.

Die Behörde führt nach dem Antrag eine Zuverlässigkeitsprüfung durch. Deren Umfang ist in §5 WaffG festgelegt. Eingeholt werden demnach eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle.

Liegt eine einschlägige oder größere Vorstrafe vor oder sprechen andere Gründe gegen das Verleihen einer Erlaubnis, wird der Antrag laut Gesetz abgelehnt. Gründe, die dagegensprechen, sind beispielsweise Drogen- oder Alkoholprobleme. Selbst wenn du den kleinen Schein erfolgreich beantragt hast: Der unkontrollierte Gebrauch von Waffen ist selbstverständlich verboten. Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit höchstens in Notwehr zum Einsatz kommen, um sich und andere zu schützen. Die Polizei sieht Waffen dieser Art ohnehin kritisch. Sie bezeichnet sie als sogenannte Anscheinswaffen, die zu leicht mit echten verwechselt werden können.

Beim Erwerb des großen Waffenscheins musst du höhere Hürden überwinden

Der große Waffenschein berechtigt dazu, erlaubnispflichtige Schusswaffen in der Öffentlichkeit zu tragen. Neben der bestandenen Zuverlässigkeitsprüfung müssen für diesen Waffenschein weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen insbesondere ein Sachkundenachweis und ein Nachweis über die Bedürftigkeit, eine Schusswaffe zu führen. Das bedeutet: Kann der Antragsteller nachweisen, dass er mehr gefährdet ist als die Allgemeinheit und eine Schusswaffe die Bedrohung reduziert, könnte ein großer Waffenschein ausgestellt werden.

Gemäß §7 WaffG „hat den Nachweis der Sachkunde erbracht, wer seine Prüfung von der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist“. Umfang und Rahmen der Sachkundeprüfung können zwischen den verschiedenen Bundesländern variieren. In Bayern gibt es z. B. staatlich anerkannte Lehrgangsträger, auch Vereine und Verbände ermöglichen das Ablegen der Sachkundeprüfung. Die Prüfungen sind auch der Grund, weshalb die Kosten für den großen Schein höher sind.

Waffenschein in Deutschland beantragen: Nicht jede Privatperson ist geeignet

Für den kleinen und den großen Schein gelten Vorschriften, die das Waffengesetz und das Waffenrecht regeln, sodass nicht jeder eine Erlaubnis bekommt, um Waffen mit oder ohne Munition zu tragen oder zu benutzen. Ohnehin werden große Waffenscheine in Deutschland sehr selten an Privatpersonen herausgegeben. Es sind nur wenige Menschen, die nachweisen können, mit einer Schusswaffe sicherer zu sein als ohne. Der Nachweis der Bedürftigkeit ist nur schwer zu erbringen. Ein Beispiel für dich: Diese Anforderungen werden durch Werttransport- und Bewachungsunternehmer erfüllt. Für welche Waffen ist ein großer Waffenschein laut Gesetz nötig? Das ist klar definiert: Dieser Schein muss vorliegen bei Schuss- und Luftdruckwaffen sowie Federdruck- und CO2-Waffen.

Ausnahmen von den Vorschriften bestätigen die Regel

Einige Berufsgruppen dürfen in der Öffentlichkeit Waffen führen. Zu diesen Personenkreisen gehören Mitglieder der Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll und Geheimdienst. Jäger mit gültigem Jagdschein dürfen im Zusammenhang mit der Jagd eine Waffe führen. Der Jagdschein berechtigt dazu, dass Waffen ohne Waffenschein getragen werden dürfen, wenn sie der Jagdausübung dienen und damit verbundenen Tätigkeiten wie Forstschutz und Jagdhunde-Ausbildung.

Waffenbesitzkarte: Rechte und Voraussetzungen

Die Waffenbesitzkarte (WBK) wird umgangssprachlich oft mit dem Waffenschein gleichgesetzt, das ist aber falsch. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt dazu, eine Waffe zu kaufen und zu besitzen. Das gilt auch für die Munition. Unterschieden werden dabei die rote, grüne und gelbe WBK. Die Unterscheidung betrifft die Interessengruppe wie Jäger oder Sportschützen und damit auch die im WBK enthaltenen Waffen, die du besitzen darfst.

Eine Waffenbesitzkarte ermächtigt dich nicht, die Waffe in der Öffentlichkeit spazieren zu führen. Vielmehr müssen die Waffe und die dazugehöre Munition getrennt voneinander transportiert werden, wobei der Grundsatz gilt: zugriffsbereit, aber nicht schussbereit. Die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte entsprechen denen des Waffenscheins. Mit einem Unterschied: Es reicht für die Bedürfnisprüfung der Nachweis über eine Tätigkeit beispielsweise als Sportschütze aus.

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