Erfahrener Phlebotomist bereitet eine Frau für die Blutentnahme vor

Arzttermine in der Arbeitszeit

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Lesezeit: 3-4 Minuten

Darf ich wäh­rend der Arbeits­zeit zum Arzt?

Wenn der Zahn schmerzt, der Rücken zwickt oder die jährliche Vorsorge ansteht, wird es Zeit für einen Termin beim Arzt, mitunter ist es dringend. Fragt sich nur: Darfst du den Arzttermin in deine reguläre Arbeitszeit legen? Die Antwort lautet: Eigentlich nicht. Während du arbeitsfähig im Wartezimmer der Praxis sitzt, steht dir keine Freistellung zu. Aber: Es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen.

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Notfälle, Krankheit oder akute Beschwerden: Wenn du nicht arbeiten kannst, bist du natürlich für einen Arztbesuch von deiner Arbeitszeit freigestellt.
  • Bei Vorsorgeuntersuchungen oder planbaren Behandlungen hast du keinen Anspruch, aber alternative Möglichkeiten.
  • Manchmal sind gesundheitliche Einschränkungen verzwickt: Nimm rechtliche Beratung in Anspruch, um deine Rechte und Pflichten im Einzelfall zu prüfen.

Dringlichkeit: Notwendige Arztbesuche

In manchen Fällen ist eine ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit unumgänglich. Wenn du zum Beispiel auf einer Treppe gestürzt bist oder einen Schwächeanfall erlitten hast. Ebenso wenn du wegen akuter Beschwerden früher gehst und dir eine Krankschreibung für die nächsten Tage ausstellen lassen möchtest. Bei einer Erkrankung bist du nicht in der Lage, deiner Arbeit nachzugehen, und hast Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Dazu gehört auch der Gang zum Arzt.

Bestimmte Zeiten für den Arzttermin freischaufeln: Alternativen abwägen

Fakt ist: Planbare Termine wie Vorsorgeuntersuchungen gehören in deine Freizeit. Wenn die Öffnungszeiten der Praxis mit deinen Arbeitszeiten kollidieren, hast du mehrere Möglichkeiten:

  • Frage deinen Chef, ob du die verlorene Zeit später nachholen kannst.
  • Für Arbeitnehmer im Schichtdienst: Tausche mit einem Kollegen.
  • Urlaub nehmen: Hierfür reicht möglicherweise schon ein halber Tag
  • Gleitzeit: Bei flexiblen Arbeitszeiten holst du die Zeit hinterher selbstverantwortlich nach.
  • Teilzeit: Hier sind Arztbesuche außerhalb deiner Arbeit wesentlich einfacher zu organisieren.

Wirf außerdem einen Blick in deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Vielleicht hat dein Arbeitgeber bereits eine einheitliche Regelung für Arzttermine?

Tipp: Im Rahmen unserer Krankenvollversicherung erstatten wir dir die Kosten aller Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Alters- und Intervallbeschränkung. Informiere dich gleich!

Ausnahmen bestätigen beim Arztbesuch die Regel

Schwangerschaftsvorsorge
Schwangere haben ein Recht auf Vorsorge durch Hebamme oder Arzt während der Arbeitszeit. Solange sie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wahrnehmen, müssen sie die verlorene Zeit nicht nachholen. Gleiches gilt übrigens, wenn sie nach dem Mutterschutz wieder in den Beruf einsteigen und während der Arbeitszeit stillen oder Milch abpumpen.

Wann du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren solltest und welche Regelungen dich in diesem Fall am Arbeitsplatz schützen, erfährst du in diesem Artikel.

Bestimmte Uhrzeiten
Für Untersuchungen, die zu einer bestimmten Tageszeit abgenommen werden müssen (zum Beispiel eine nüchterne Blutabnahme am Morgen, Computertomografie, Röntgen), darfst du bezahlt freigestellt werden. Lass dir von deinem Arzt die medizinische Notwendigkeit des Termins bescheinigen, falls dein Chef daran zweifelt.

Rechtliche Zweifelsfälle

In manchen Situationen kann es in deinem Interesse als Arbeitnehmer liegen, die Umstände deiner Gesundheit beziehungsweise deiner Erkrankung deinem Chef offenzulegen. Denn je öfter du Arztbesuche in die Arbeitszeit legst, desto größer kann eine unausgesprochene Konfliktlage werden: die krankheitsbedingte Kündigung. Nimm die Beratung eines Anwalts für Arbeitnehmerrecht in Anspruch, um Missverständnisse oder Streitigkeiten vorzubeugen. Wir empfehlen dir daher die Absicherung mit der Generali Rechtsschutzversicherung.

Deine Rechte: Gut zu wissen

Medizinische Daten sind privat
Information über deine Gesundheit sind vertraulich. Du bist nicht verpflichtet, deinem Chef den Grund für den Arztbesuch zu nennen. Wenn du wegen einer längeren Therapie regelmäßig zum Arzt musst, kann es aber helfen, wenn der Chef und die Kollegen wissen, warum du öfter abwesend bist.

Freie Arztwahl
In Deutschland herrscht grundsätzlich die freie Arztwahl. Dein Arbeitgeber kann nicht von dir verlangen, zu einem anderen Arzt zu wechseln, der besser auf terminliche Wünsche eingehen kann.

Nicht alle Rechtsfragen sind einfach zu beantworten. Mit der Generali Rechtsschutzversicherung kannst du dich jederzeit online oder per Telefon an eine Rechtsberatung wenden.

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Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

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