Nach­hal­tig­keit

Versicherung ist Verantwortung – Vorausdenken für zukünftige Generationen

  1. NACHHALTIGKEIT
  2. REGULATORISCHE ANFORDERUNGEN ZUR NACHHALTIGKEIT

Regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen zur Nach­hal­tig­keit

Um den Verpflichtungen aus dem EU Green Deal, dem Pariser Klimaschutzabkommen und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nachzukommen, wurden seitens der EU im Rahmen des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ („Sustainable Finance“) - Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Ziel ist es, die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu erhöhen und auf diese Weise solche Investitionsströme zu fördern, die sich mit nachhaltigen Aktivitäten beschäftigen. Zudem soll durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Risikomanagement den finanzielle Risiken begegnet werden, die sich aus Klimawandel, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben. Basis dafür bilden die sogenannten ESG-Kriterien – also Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Aspekte der Unternehmensführung (Governance). Diese Ziele und Vorgaben beeinflussen auch das wirtschaftliche Handeln und die Geschäftsabläufe der Generali Gruppe.

Die wichtigsten ESG-Regularien werden im Folgenden aufgeführt. Zum Teil sind die gesetzlichen Vorgaben bereits in Kraft gesetzt, große Teile werden jedoch erst im Laufe der kommenden Jahre umgesetzt:

  • Die Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) führt ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ein. Sie bildet damit die Basis des EU-Aktionsplans.
  • Die Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) verpflichtet die Finanzmärkte zu mehr Transparenz darüber, ob ein angebotenes Finanzprodukt nachhaltige Investitionen tätigt bzw. nachhaltige Kriterien bei der Investition berücksichtigt oder nicht. Ein Ziel der Offenlegungsverordnung ist es, Transparenz zu schaffen und dadurch die Vergleichbarkeit der in Europa angebotenen Finanzprodukte im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit zu erhöhen.
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  • Durch die Delegierte Verordnung (Verordnung (EU) 2021/1257)  werden Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen außerdem in die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen der Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber einbezogen („Product Oversight and Governance“) sowie in die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln („Insurance Distribution Directive“).
    Die Delegierte Verordnung (Verordnung (EU) 2021/1256) bezieht Nachhaltigkeitsrisiken außerdem in die Governance von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ein („Solvency II“).

    Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2023
  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD (vormals CSR-Richtlinie bzw. Non-Financial Reporting Directive (NFDR)) erweitert die Anforderungen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung an europäische Unternehmen. Kern der Richtlinie ist die Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung. 
  • Seitens der EU-Kommission liegt ein Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“) vor. In Deutschland ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz seitens der Generali Gruppe ab 01.01.2023 zu beachten.

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